Anzeige nach BImSchG

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Anzeige nach BImSchG

Beschreibung

Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes von bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen erfordern ein Anzeige- oder ein Genehmigungsverfahren. Welches Verfahren zu wählen ist, ist davon abhängig, ob die Änderung wesentlich ist oder nicht.

Eine Änderung ist dann wesentlich und bedarf einer Genehmigung, wenn durch die geplante Änderung nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) hervorgerufen werden können.

Ein Anzeigeverfahren ist dann ausreichend, wenn durch die Änderung hervorgerufene Auswirkungen offensichtlich gering sind und die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG erfüllt sind.

In einer Anzeige sind alle für die behördliche Prüfung relevanten Angaben und Unterlagen zusammenzustellen, die das Vorhaben beschreiben und darlegen, dass die Änderungen nicht wesentlich und damit nicht genehmigungsbedürftig sind.

Folgende Leistungen werden auf Basis der entsprechenden Angaben des Auftraggebers erbracht:

  • Plausibilitätsprüfung der bereitgestellten Unterlagen
  • Erstellung der textlichen Beschreibungen für die Anzeige, insbesondere Beschreibung des Vorhabens, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens (u. a. Emissionen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Sicherheit, Arbeitsschutz etc.)
  • Zusammenstellung aller für die Anzeige erforderlichen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen etc.)

Nicht Bestandteil unserer Leistungen ist die Erstellung von Plänen und technischen Zeichnungen sowie die Erstellung von weiteren Fachgutachten (z. B. schalltechnische Stellungnahme).

Für die Erstellung eines Angebotes werden die folgenden Angaben benötigt:
  • Adresse des Standortes
  • Art des geplanten Vorhabens / der (zu ändernden) Anlage
  • Einstufung der Anlage nach Anhang 1 der 4. BImSchV
  • Umfang der geplanten Änderung

Überblick

Bearbeitungsdauer: 3 Wochen
(ab Erhalt aller notwenigen Unterlagen)

Durchführendes Mitglied der weyer gruppe:
PROBIOTEC GmbH

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