Sichere Gestaltung & Betrieb von Gaslägern

Bei der Lagerung von Gasen in Gasflaschen, Gasbündeln oder Tanks muss bereits bei der Gestaltung des Lagers einiges beachtet werden, damit die Lagerung den gesetzlichen Grundlagen entspricht.

Die Grundlage bildet die TRGS 510 die im Dezember 2020 das letzte mal novelliert wurde. Unternehmen sind dazu verpflichtet die aktuellen Regelwerke zu berücksichtigen, damit die Sicherheitsmaßnahmen immer dem Stand der Technik entsprechen. Die TRGS wird von der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz Baua) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Wenn Sie ein Gasflaschenlager auf dem Betriebsgelände haben muss dieses entsprechend an die Neuerungen der TRGS 510 angepasst werden, sofern Änderungen notwendig sind.

Anwendungsbereich

Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich des Ein- und Auslagerns, des Transportieren innerhalb des Lagers und der Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe. Hierbei gibt es verschiedene Einschränkungen ja nach gelagerter Menge zu berücksichtigen.

Für einfachere Installationen mit wenigen Flaschen oder Bündeln haben Sie Ihren kompetenten lokalen Ansprechpartner – gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserem Partner der LT GASETECHNIK bei der sicheren Gestaltung und dem dauerhaft sicheren Betrieb Ihrer komplexen Installationen (umfangreiche Mengen, Lagerung brennbarer / giftiger / korrosiver  / aggressiver Gase und Flüssigkeiten).

Sicherheitsgesamtkonzept zur Lagerung von Gasen

  • Beratung und Planung bezüglich der Gestaltung von Lägern unter Berücksichtigung der TRGS 510
  • Erstellung von Fachgutachten
  • Kompetente Betreuung durch: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Explosionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte und nach §29b BImSchG bekanntgegebene Sachverständige
  • Lieferung von Komponenten (Gas-Versorgung, -Druckregelung, -Mischung)
  • Service
  • Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen

Unsere Leistungen

Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung, die Zustands- und Konformitätsprüfung, Lieferung und die Wartung komplexer Installationen:

  • Beratung bei Lagerung und Bereitstellung technischer Gase und Gasgemischen, inert, oxidierend, brennbar, entzündlich, giftig, korrosiv, aggressiv. z. B. Wasserstoff, Formiergase, Argon, Kohlendioxid, Schweißgase, Helium, Sauerstoff, Schwefeldioxid, Chlorgas, Ammoniak etc.
  • Genehmigungsmanagement
  • Unterstützung bei komplexen Fragen zu Arbeitssicherheit, Lagerung, Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG, § 7 GefStoffV, TRGS 407, TRGS 745, TRGS 726)

Unterstützung bei der Maßnahmenermittlung für die sichere Bereitstellung und Benutzung von technischen Gasen, Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und beim Umgang mit diesen Stoffen.

  • Sicherheitstechnische Bewertung § 15 BetrSichV
    Ermittlung von Prüffristen und Maßnahmen zum Genehmigen, Aufstellen und Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen.
  • Systematische Gefahrenanalysen (PAAG/HAZOP)
  • Erstellung und Prüfung von Sicherheitsberichten und Konzepten zur Verhinderung von Störfallen gemäß der 12. BImSchV durch bekanntgegebene Sachverständige (nach §29a BImSchG)
  • Gutachten zur Ermittlung die angemessenen Sicherheitsabstände nach KAS-18 und KAS-32 für Betriebsbereiche der unteren und oberen Kasse (Störfallbetriebe)
  • Erstellung von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten und -gutachten, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach BImSchV bzw. österreichischer IUV
  • Brandschutzschulung Theorie und Praxis: Kontrolle Brandschutzordnung, Schulung theoretischer Grundlagen hinsichtlich des Brandschutzes mit dem Abschluss praktische Handhabung von Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher usw.) mit Hilfe eines Brandsimulators. Durchführung von Räumungsübungen.
  • Explosionsschutzdokument, § 6 BetrSichV
    Ermittlung der Explosionsgefährdungen sowie Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes beim Umgang mit brennbaren Gasen.
  • Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten § 9 BetrSichV, § 12 ArbSchG, § 7 GefStoffV über Gefahren und den sicheren Umgang

Wiederkehrende Prüfungen

LT GASETECHNIK unterstützt Betreiber von Gasversorgungsanlagen mit entsprechendem Service zur regelmäßigen Überprüfung der Gasversorgungsanlage. Diese Prüfungen müssen entsprechend der BetrSichV durch „Befähigte Personen“ durchgeführt werden und gemäß §11 BetrSichV dokumentiert werden.

Wir unterstützen Sie mit der Inspektion, Wartung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Gasmischern, Gasmischanlagen, Gasdruckregelanlagen, Gassicherheitsschränken nach TRGS 407 sowie zentraler Gasversorgungsanlagen auch zum Erhalt der Verfügbarkeit dieser zentralen Anlagen.

Die Ausführung erfolgt durch eine „Befähigte Person“ für die Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen gemäß

  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen
  • Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie
  • ProdSV – Druckgeräteverordnung

Des Weiteren führen wir Prüfungen zu Explosionsgefährdungen gemäß

  • BetrSichV § 14 Abs. 1 bis 3 und 6 sowie § 15,
  • TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen,
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen

und Prüfungen durch unabhängige Sachverständige zur ganzheitlichen Anlagenüberwachung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch.

Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen werden gemäß DIN 31051 durchgeführt. Unsere Leistung beinhaltet die Dichtheitsprüfung und Überprüfung der Gasanlage einschließlich Prüfung auf Sicherheit sowie Konformität mit dem Stand der Technik und den gültigen Rechtsvorschriften gemäß § 4 und § 7 BetrSichV. Als Nachweis erhalten Sie ein detailliertes Protokoll gemäß §11 BetrSichV über alle durchgeführten Prüfungen, Maßnahmen und Empfehlungen.

Sie haben Fragen zur sicheren Gestaltung und Betrieb von Gaselagern?

Wir beraten Sie gern.






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    Alexander Hanf

    LT GASETECHNIK
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    Dr. Klaus Wörsdörfer

    horst weyer und partner