Eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Erlangung einer Genehmigung oder der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Je größer oder diskutierter das geplante Vorhaben ist, desto größer ist auch das öffentliche Interesse. Häufig wird dann ebenfalls auf politischer Ebene debattiert, sodass mit einer Vielzahl von Einwendungen seitens der Bürger*innen gerechnet werden kann. Um dieser Menge an Einwendungen gerecht zu werden ist ein umfassendes Einwendungsmanagement notwendig.
Die weyer gruppe begleitet Behörden und Vorhabenträger bei Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Scopingverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit bereits seit über 20 Jahren. Die Aufgaben beinhalten dabei das Projektmanagement während des gesamten Prozessablaufs der Planung, Vorbereitung, Durchführung von Raumordnungs-, Scoping-, Genehmigungs– und Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei bspw. öffentlichen Bau-, Erweiterungs- oder Änderungsvorhaben (Kraftwerke, Flughäfen, Straßen, usw.).
Während des Prozesses werden die Einwendungen durch die Fachleute der weyer gruppe im jeweiligen Genehmigungsrecht bewertet und einem Themenbaum zugeordnet. Diese Gruppierung ermöglicht eine Zusammenfassung der Einwendungen in Argumente und Argumentgruppen. Hieraus wiederum erstellen wir Tagesordnung für den Erörterungstermin.
Gerne übernehmen wir die gesamte Planung, Durchführung und Nachbereitung des Termins. Sie müssen lediglich zum Termin erscheinen und erhalten abschließend eine umfassende Dokumentation.
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden zum Thema Einwendungsmanagement beantworten wir in diesem Artikel.
Leistungen
- Erfassen und Thematisieren von Einwendungen mit der Einwendungs-Erfassungsdatenbank
- Fachliche Bearbeitung und Bewertung von Einwendungen
- Logistik, Organisation und Betreuung des Erörterungstermins von der Konzeption bis zum zusammenfassenden Ergebnis des Erörterungstermins
- Durchführung und Nachbereitung des Erörterungstermins
weyer spezial: Einwendungsmanagement
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei vielen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung. Steht das geplante Vorhaben zusätzlich in der politischen Diskussion, werden die Genehmigungsbehörden oft mit einer Vielzahl von Einwendungen konfrontiert. Um das Genehmigungsverfahren rechtskonform und zeitnah abzuwickeln, ist es erforderlich, die Einwendungen vollständig zu erfassen. Anregungen und Kritikpunkte der Einwender müssen umfassend beantwortet werden…