Auf dem jüngsten Klimagipfel in Glasgow wurde das Ziel die Erderwärmung bei 1,5 Grad zu begrenzen noch einmal bekräftigt. Dazu ist es zwingend erforderlich die Emissionen zu senken und weniger CO2 zu produzieren. In der Konsequenz nimmt die Energiewende auch in Deutschland mit der vermehrten Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff immer mehr Fahrt auf. Wasserstoff eignet sich als Energiespeicher und kann rückverstromt werden, um in der Industrie eingesetzt zu werden. Außerdem kann er als Treibstoff für Fahrzeuge genutzt werden.
Wasserstoff ist ein namentlich genannter Stoff in der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV, Anhang I Mengenschwellen (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/anhang_i.html). H2 hat jedoch eine relativ geringe Mengenschwelle, sodass Betriebe bereits ab einer Lagerung / Handhabung von 5.000 kg als Störfallbetrieb der unteren Klasse gelten. Alternativ kann es auch bei Produktionsbetrieben, die andere in der Störfall-Verordnung genannte Stoffe nutzen, durch die Quotientenregel zur Anwendbarkeit der Verordnung kommen, sodass sie als Störfallbetrieb gelten.
Dementsprechend muss dies bei der Planung einer Elektrolyse-Anlage oder bei der Errichtung von Tanklagern berücksichtigt werden.
Die weyer gruppe konnte Kunden bereits in verschiedenen Phasen ihrer Vorhaben unterstützen.
Kundenreferenzen
- AGR Betriebsführung GmbH, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für eine Wasserstofferzeugungsanlage mit angeschlossener Tankstelle
- Wystrach GmbH, Explosionsschutzkonzept für eine mobile Wasserstoffanlage
- ZAK Energie GmbH, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für eine Wasserstofftankstelle & Stellungnahme zur Auswirkung einer Wasserstofffreisetzung
Unsere Leistungen im Bereich der Wasserstofferzeugung & -speicherung
Erstellung von Machbarkeitsstudien
Unterstützung im Rahmen der Entwurfsplanung z. B.:
- Erstellung von R&I Schemata
- Darstellung der Gesamtanlage in 3D Planungssoftware
- MSR-Technik
- Rohrleitungsplanung
- Auslegung von technischen Anlagen und Anlagenteilen
- Infrastrukturplanung
- Verfahrensbeschreibungen
- Kostenberechnungen
Erstellung von Genehmigungsanträgen mit allen erforderlichen Fachgutachten
- Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
- UVP-Vorprüfung
- Prüfung der Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Erstellung von Explosionsschutzkonzepten (einschließlich Ex-Zoneneinteilung, SIL-Einstufung, etc.)
- Erstellung von Sicherheitsberichten nach Störfallverordnung
- Durchführung von HAZOP/PAAG Untersuchungen
- Begleitung von Erörterungsterminen mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufbereitung der Einwendungen)
- Prüfung der Belange des Emissionsschutzes
- Durchführung von Gefährdungs- und Risikoanalysen
- Prüfung gemäß BetrSichV (Inbetriebnahme, Wiederkehrende Prüfungen, etc.)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit / SIGEKO – Baustellenkoordination
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
- Klärung der IT-Sicherheitsanforderungen nach IT-Sicherheitsgesetz und KRITIS-Verordnung
- Koordination und Steuerung aller Projektbeteiligten
Online-Seminar zur KRITIS-Verordnung 2.0
In unserem Online-Seminar gehen wir auf die folgenden Fragen ein:
- Welche grundlegenden Änderungen gibt es in der „KRITIS-Verordnung 2.0“?
- Welche Betreiberpflichten ergeben sich für Betriebe, die nach der KRITIS-Verordnung 2.0 erstmals unter die „kritischen Infrasturkturen“ fallen?
- Was ist der Unterschied zu „KRITIS-light“?
- Gibt es Übergangsfristen zur Umsetzung der Maßnahmen?