Bevor Anlagenhersteller Maschinen oder verfahrensrechtliche Anlagen in den Verkehr bringen dürfen, müssen verschiedene rechtliche Anforderungen wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung erfüllt werden,. Gleichzeitig verändern sich die Gewohnheiten der Kunden. Viele Kunden möchten alle Leistungen aus einer Hand, so dass häufig nach einem „Rund-Um-Service“ gefragt wird. So verlagern auch Anlagenbetreiber zunehmend Teile ihrer Pflichten auf Lieferanten, beispielsweise durch ihr Anliegen an den Anlagenhersteller, Explosionsschutzdokumente oder Gefährdungsbeurteilungen mitzuliefern.
Hier unterstützt die weyer gruppe Anlagenhersteller bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen ihrer Kunden. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Betrachtung aller sicherheitstechnisch relevanten Aspekte aus der Betriebssicherheitsverordnung. Am Ende des Prozesses steht die rechtskonforme Dokumentation Ihrer erfüllten Pflichten.
Ebenso kooperiert weyer gruppe bereits viele Jahre mit externen Anlagenplanern: Wir können Ihnen die nötigen Fachgutachten zuliefern oder mit Ihnen gemeinsam Consulting- und Engineering-Projekte akquirieren und bearbeiten. Wir stehen für eine faire Zusammenarbeit mit wechselseitigem Kundenschutz.