Bevor Anlagenhersteller Maschinen oder verfahrensrechtliche Anlagen in den Verkehr bringen dürfen, müssen verschiedene rechtliche Anforderungen wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Gleichzeitig verändern sich die Gewohnheiten der Kunden. Immer mehr Unternehmen bevorzugen einen Rundum-Service und entscheiden sich dafür, alle Dienstleistungen aus einer Hand zu beziehen, um von einer ganzheitlichen Betreuung zu profitieren. So verlagern auch Anlagenbetreiber zunehmend Teile ihrer Pflichten auf Lieferanten, beispielsweise durch ihr Anliegen an den Anlagenhersteller, Explosionsschutzdokumente oder Gefährdungsbeurteilungen mitzuliefern.
Hier unterstützt die weyer gruppe Anlagenhersteller bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen ihrer Kunden. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Betrachtung aller sicherheitstechnisch relevanten Aspekte aus der Betriebssicherheitsverordnung. Am Ende des Prozesses steht die rechtskonforme Dokumentation Ihrer erfüllten Pflichten.
Seit bereits vielen Jahren kooperiert die weyer gruppe erfolgreich mit externen Anlagenplanern. In diesem Rahmen können wir Ihnen nicht nur die nötigen Fachgutachten zur Verfügung stellen, sondern auch gemeinsam mit Ihnen Consulting- und Engineering-Projekte akquirieren sowie bearbeiten. Dabei legen wir stets großen Wert auf eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf wechselseitigem Kundenschutz basiert.