Umweltverträglichkeitsprüfung

Betreiber und Investoren

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für emissionsrelevante Anlagen muss der Antragsteller i.d.R. der Anlagenbetreiber nachweisen, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. Aus diesem Grund ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für viele Anlagen ein zentraler Bestandteil des verwaltungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens (z.B. bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Für bestimmte Vorhaben, bei denen aufgrund der Art oder Größe nur mit geringen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, sieht das Gesetz eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vor.

Die weyer gruppe begleitet Anlagenbetreiber oder Investoren in allen Schritten eines Genehmigungsverfahrens. Durch unsere enge Abstimmung mit dem Vorhabensträger und den zuständigen Behörden arbeiten wir die vorhabenspezifischen Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Augenmaß heraus.

Der Umweltverträglichkeitsbericht enthält alle erheblichen Aussagen über die Umweltauswirkungen des konkreten Vorhabens, die für die behördliche Entscheidung vonnöten sind. Der Bericht orientiert sich eng an den Anforderungen des vorher abgestimmten Untersuchungsrahmens.

Wir behalten für Sie den Überblick und fassen im Umweltverträglichkeitsbericht alle relevanten Aspekte in einer gutachterlichen Gesamtbeurteilung zusammen. Diese maßgeschneiderte und rechtssichere Unterlage können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen aus der Gutachter­tätigkeit für Vorhabensträger und Genehmigungsbehörden anbieten.

Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens unterstützen wir die Planungsbeteiligten gerne auch im Rahmen der weiteren Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Insbesondere bei Vorhaben, die sich auf umliegende Ortschaften oder ökologisch sensible Flächen auswirken ist es für den Antragsteller entscheidend, in der Öffentlichkeit und bei den Behörden Vertrauen zu schaffen und akzeptiert zu werden. Dies lässt sich durch eine kompetente Projektvertretung während der Erörterungsphase gewährleisten.

Leistungen

  • Erarbeitung eines Rahmenplans für die Prüfung der Umweltverträglichkeit
  • Durchführung des Scoping-Prozesses
  • Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichtes
  • Erstellung der Allgemeinen bzw. Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
  • Koordination des gesamten UVP-Verfahrens für den Vorhabenträger
  • Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition (FFH-Verträglichkeit)
weyer spezial: Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein zentraler Bestandteil verwaltungsbehördlicher Planungsverfahren. Im
Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für industrielle und abfallwirtschaftliche Großanlagen sowie Planfeststellungsverfahren kann die Durchführung einer UVP erforderlich werden. Für bestimmte Vorhaben, bei denen aufgrund der Art oder Größe nur mit geringen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, sehen die Gesetze eine Vorprüfung des Einzelfalls vor…

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weyer spezial zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung.

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