europäischer Emissionshandel

Planer und Hersteller

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) belegt seit 2005 den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen, insbesondere Kohlendioxid (CO2), aus fossilen Quellen europaweit mit einem Preis.

Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der besonders energieintensiven Industrie sicher, dauerhaft und kosteneffizient zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Der europäische Emissionshandel gründet auf der EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL). In dieser sind EU-weite verbindliche und einheitliche Regelungen zur Umsetzung des Emissionshandels definiert. Die technische Umsetzung ist in der Monitoring-Verordnung festgelegt. Die europäischen Regeln wurden soweit erforderlich im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt und in verschiedenen Leitlinien der DEHSt beschrieben. Wesentliche Regelungen sind:

  • EG-Emissionshandels-Richtlinie (EHRL)
  • Monitoring-Verordnung (MVO)
  • EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO)
  • EU-Register-Verordnung (EU-RegVO)
  • Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
  • Leitfäden der DEHSt

Betroffen sind energieintensive Industrieunternehmen, die abschließend im Anhang 1 Teil 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz aufgeführt sind. Zu diesen gehören insbesondere:

  • Verbrennungsanlagen (z. B. Kraftwerke)
  • Erdöl-Raffinerien
  • Anlagen der Metallerzeugung
  • Anlagen der Grundstoffindustrie (Zement, Kalk, Glas, keramische Erzeugnisse)
  • Papierindustrie
  • Ausgewählte Anlagen der Chemieindustrie
  • Luftverkehr

Für Anlagen, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen, muss der Betreiber jährlich die Treibhausgasemissionen erfassen, berichten und kompensieren:

  • Die Erfassung der Treibhausgasemissionen beschreibt der Betreiber in einem Überwachungsplan, der anschließend von der DEHSt geprüft und genehmigt wird. Dieser muss bei betrieblichen Änderungen kontinuierlich angepasst und die Änderungen müssen zur Genehmigung bei der DEHSt eingereicht werden.
  • Auf Basis dieses Überwachungsplans erstellt der Betreiber jährlich bis zum 31.03. für das vorangegangene Jahr einen Emissionsbericht. Dieser muss von einer akkreditierten Stelle geprüft und anschließend vom Betreiber bei der DEHSt eingereicht werden.
  • Die im Emissionsbericht dokumentierten Treibhausgasemissionen muss der Betreiber abschließend durch die Rückgabe von Emissionsberechtigungen (EUA) im Unionsregister bis zum 30.04. kompensieren. Versäumt ein Betreiber diese Frist, wird er mit einer Strafzahlung von mind. 100 EUR pro fehlender Emissionsberechtigung (EUA) belegt.

Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen benötigen zur Kompensation ihres Ausstoßes von Treibhausgasen Emissionsberechtigungen (EUA), die sie jährlich im Unionsregister der Europäischen Union entsprechend ihres Ausstoßes zurückgeben müssen. Um diese Emissionsberechtigungen zu erhalten, können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen kostenlose EUA über die DEHSt bei der EU beantragen, diese bei Versteigerungen erwerben oder von Händlern bzw. anderen Betreibern kaufen.

  • Um kostenlose Emissionsberechtigungen (EUA) zu erhalten stellt ein Betreiber einen Zuteilungsantrag bei der DEHSt. Dieser muss von einer akkreditierten Stelle geprüft und anschließend vom Betreiber bei der DEHSt eingereicht werden. Für Bestandsanlagen ist die Frist zur Einreichung eines Zuteilungsantrages für den Zeitraum 2021-2025 bereits abgelaufen. Für Neuanlagen oder Anlagen, die neu emissionshandelspflichtig werden, können Zuteilungsanträge über einen erstmaligen Zuteilungsdatenbericht gestellt werden.
    Dieses Verfahren gilt auch für die Beantragung von neuen Zuteilungselementen.
  • Betreiber, die eine kostenlose Zuteilung erhalten haben, müssen einen Methodenplan erstellen und zur Prüfung und Genehmigung bei der DEHSt einreichen. Der Methodenplan beschreibt alle zuteilungsrelevanten Prozesse zur Ermittlung der Höhe der kostenlosen Zuteilung. Dieser muss bei betrieblichen Änderungen kontinuierlich angepasst und die Änderungen müssen zur Genehmigung bei der DEHSt eingereicht werden.
  • Auf Basis dieses Methodenplans erstellt der Betreiber jährlich bis zum 31.03. für das vorangegangene Jahr einen Zuteilungsdatenbericht. Dieser muss von einer akkreditierten Stelle geprüft und anschließend vom Betreiber bei der DEHSt eingereicht werden.
  • Reichen die kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen (EUA) nicht aus, um die eigenen Treibhausgasemissionen zu kompensieren, kann der Betreiber die fehlenden EUA im Rahmen einer Versteigerung oder durch Zukauf von einem Händler oder von anderen Betreibern erwerben.

Der Preis für eine Emissionsberechtigung (EUA) bildet sich frei am Markt und ist sehr volatil. So schwankte beispielsweise im Dezember 2022 der Preis für eine Emissionsberechtigung zwischen 81,79 EUR und 90,05 EUR.

Das Formular-Management-System (FMS) ist eine Web-Anwendung der DEHSt, die der Erstellung von

  • Überwachungsplänen
  • Emissionsberichten
  • Zuteilungsanträgen
  • Methodenberichten und
  • Zuteilungsdatenberichten

dient. Über das FMS werden die seitens des Betreibers erstellten Emissionsberichte und Zuteilungsdatenberichte an den Verifizierer zur Prüfung übergeben. Die Verwendung des FMS ist in Deutschland verpflichtend.

Auch Anträge zur Strompreiskompensation und Mitteilungen einer Betriebseinstellung werden mit Hilfe des FMS erstellt.

Unterlagen im Rahmen des nationalen Emissionshandels werden dagegen über eine eigenständige neue internet-basierte DEHSt-Plattform berichtet.

Die virtuelle Poststelle (VPS) ist ein spezielles E-Mail-Programm zur gesicherten Kommunikation im Rahmen des Emissionshandels. Die VPS dient

  • dem Versand aller im FMS erstellten Berichte zwischen Betreiber, Verifizierer und DEHSt,
  • der Übermittlung von Bescheiden und Genehmigungen von der DEHSt an den Betreiber,
  • der Übermittlung von Informationen und Dokumenten in Bezug auf das Unionsregister sowie
  • weiterer Kommunikation zwischen dem Betreiber und der DEHSt.

Für den Versand über die VPS müssen E-Mails mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Hierfür benötigt der jeweilige Postfachinhaber ein Lesegerät sowie eine Signaturkarte, deren Beantragung bis zu drei Monate dauern kann.

Das Unionsregister dient der Verwaltung der Emissionsberechtigungen (EUA). Das Unionsregister ist vergleichbar mit einem Girokonto, auf dem jedoch kein Geld in der Währung EUR, sondern Emissionsberechtigungen in der „Währung“ EUA verwaltet werden.

Auf das Konto werden jährlich die kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen von der DEHSt gutgeschrieben. Auch werden dort die gekauften und verkauften EUA verbucht. Darüber hinaus erfolgt über das Konto die Rückgabe der im Rahmen der Kompensation der Treibhausgasemissionen verbrauchten EUA an die DEHSt.

Das Unionsregister verwaltet damit erhebliche Werte. Bei einem Preis von 90 EUR pro Emissionsberechtigung und einem Bestand von 10.000 EUA bei einer Kleinanlage ergibt sich bereits ein Wert von 900.000 EUR. Daher enthält das Unionsregister mehrere Sicherheitsmechanismen, um Missbrauch zu verhindern. So muss eine Transaktion von Emissionsberechtigungen durch mehrere Personen durchgeführt werden und es gibt eine Verzögerung bei Transaktionen von mehreren Tagen, damit diese bei Missbrauch rückgängig gemacht werden können.

Einige Dokumente im Rahmen des Emissionshandels müssen durch eine unabhängige akkreditierte Stelle verifiziert werden. In Deutschland werden diese Stellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)  zugelassen und dürfen abhängig von den in der Akkreditierung aufgeführten Anlagenbereichen (Scopes) Dokumente prüfen.

Die akkreditierten Stellen werden vom Betreiber ausgewählt, beauftragt und bezahlt. Sie prüfen anschließend auf Basis der gesetzlichen Regelungen und der Akkreditierungsvorschriften unabhängig und weisungsfrei

  • den Emissionsbericht und
  • den Zuteilungsdatenbericht.

Die verifizierten Unterlagen übersendet die akkreditierte Stelle über die virtuelle Poststelle (VPS) signiert an den Betreiber, der diese anschließend seinerseits signiert an die DEHSt weiterleitet.

Leistungen

Seit dem Beginn des Emissionshandels im Jahr 2004 berät und unterstützt die weyer gruppe Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen durch:

  • die Erstellung von Überwachungsplänen
  • die Erstellung von Emissionsberichten
  • die Erstellung von Methodenplänen
  • die Erstellung von Zuteilungsdatenberichten
  • das Führen der virtuellen Poststelle (VPS)
  • die Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung eines Kontos im Unionsregister
  • die Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionsberechtigungen
  • die Erstellung von Genehmigungsanträgen zur Emission von Treibhausgasen
  • die Entwicklung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen

Weitere Informationen zum nationalen Emissionshandel finden Sie hier.

Mit der weyer gruppe steht Ihnen ein erfahrener und kompetenter Partner in allen Fragen zum europäischen Emissionshandel zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung aller rechtlichen Anforderungen und entlasten Sie damit im Rahmen Ihrer Verantwortung für dieses wirtschaftlich anspruchsvolle Instrument des Umweltschutzes.

Im Auftrag der ENVIZERT GmbH führen Mitarbeiter der PROBIOTEC auch Verifizierungen von Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten als leitende Prüfer durch.

Wenn Sie spürbare Entlastung bei diesem komplexen Thema benötigen: Wir sind für Sie da.

Unser Team

Foto von Patrick Bahlert der PROBIOTEC GmbH

Patrick Bahlert

PROBIOTEC
Foto von Frank Schoenborn der weyer IngenieurPartner GmbH

Frank Schönborn

weyer IngenieurPartner