CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Planer und Hersteller

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Überblick

Die Maschinenrichtlinie wurde eingeführt, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Sicherheit von Maschinen auf dem europäischen Markt zu schaffen. Sie wurde im Jahr 1989 verabschiedet und trat in Kraft, um sicherzustellen, dass Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Durch die Richtlinie sollten Arbeitsunfälle reduziert, die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt und der freie Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes erleichtert werden. Die Einführung der Maschinenrichtlinie war Teil der Bemühungen der Europäischen Union, einheitliche Standards für Produkte und Sicherheitsvorschriften zu etablieren, um den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern zu verbessern.

Was ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen folgt dieser Richtlinie.

Wer muss die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) beachten?

Die MRL ist grundsätzlich an den Hersteller adressiert. In der Praxis können Betreiber von Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme zum so genannten „Eigenhersteller“ werden. Dies wird bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage. Auch Veränderungen an Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme können dazu führen, dass Betreiber zum Eigenhersteller werden.

Welche Unterlagen werden für die Einhaltung der Maschinenrichtlinie benötigt?

Der Hersteller bzw. Eigenhersteller muss nach der MRL fallabhängig spezielle technische Unterlagen erstellen und ggf. die CE-Kennzeichnung anbringen. Diese Regelung gilt für unvollständige Maschinen bzw. für Maschinen vor der Bereitstellung am Markt oder deren Inbetriebnahme. Folgende Dokumente spielen eine besonders wichtige Rolle:

  • Risikobeurteilung
  • Montage- bzw. Betriebsanleitung
  • Einbau- bzw. EU-/EG-Konformitätserklärung

Auf welchen Bereich kann die Richtlinie noch angewandt werden?

Die Maschinenrichtlinie ist auch auf industrielle Großanlagen (z. B. Anlagen der chemischen Industrie) anzuwenden. Diese Anlagen können gewöhnlich in einzelne produktions- und sicherheitstechnisch zusammenhängende Funktionseinheiten unterteilt werden. Für diese sind jeweils die Anforderungen der MRL einzuhalten.

Unsere Leistungen im Bereich der CE-Kennzeichnung nach MRL

CE-Koordinierung

  • Vertragsgestaltung im Beschaffungsprozess
  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Bewertung von Lieferantendokumentationen
  • Produkteinstufung

Dokumentation

  • Durchführung/Moderation von Risikobeurteilungen (u. a. mit MBT-RAT)
  • Mustervorlagen für Montage- bzw. Betriebsanleitungen
  • Vorbereitung von EU-/EG-Konformitätserklärungen / Einbauerklärungen
  • Stellungnahmen zur Verkettung von Maschinen
  • Bewertung von Umbauten hinsichtlich einer „wesentlichen Veränderung“
  • Verifizieren von Sicherheitsfunktionen und rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL)

Schulungen

  • Grundlagen Maschinenrichtlinie
  • Grundlagen Risikobeurteilung (u. a. mit MBT-RAT)
  • Rechnerischer Nachweis des Performance Levels (PL) mit der Software SISTEMA

Die weyer gruppe berät und unterstützt Sie bei der Umsetzung der formalen Anforderungen der MRL für Ihre Maschine bzw. Anlage.

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Jahre Erfahrung
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Risikobeurteilungen erstellt
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individuelle Beratungen

Welche Vorteile ergeben sich für mich durch die CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenrichtlinie?

Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes dürfen nur Maschinen in Verkehr gebracht werden, die die sicherheitstechnischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Die CE-Experten der weyer gruppe unterstützen Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Wir beraten Sie praxisorientiert, erstellen die erforderlichen Dokumente und senken damit das Haftungsrisiko.

Durch unsere umfassende Beratung – ein Blick von „Außen“ – steigern wir die Sicherheit Ihrer Maschinen. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnis der relevanten Normen bei der Erstellung einer Risikobeurteilung für Ihre Maschine.

Sie arbeiten das erste Mal als Betreiber mit einem neuen Hersteller zusammen? Unsere Experten führen für Sie eine unabhängige Sicherheitsprüfung der Maschine durch und unterstützen Sie bei der Maschinenabnahme. Dabei wird das Sicherheitskonzept der Maschine an der Schnittstelle Mensch/Maschine auf Plausibilität nach den Vorgaben aus der Risikobeurteilung und/oder der Betriebsanleitung geprüft.

CE-Prozesse in Unternehmen können komplex und vielschichtig sein. Unsere CE-Experten bündeln und strukturieren alle wichtigen Vorgänge bezogen auf die jeweilige Abteilung (z. B. Vertrieb, Einkauf, Konstruktion) und begleiten Sie aktiv. So können Synergien erfasst und zu Ihrem Vorteil genutzt werden.

Nach den Vorgaben in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es keinen Bestandsschutz mehr für „Altmaschinen“. In einer Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob technische Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind, die dann nach dem aktuellen Stand der Technik nachzurüsten sind. Die CE-Experten unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung von „Altmaschinen“ und legen die Anforderungen an die Ausführung steuerungstechnischer Sicherheitsfunktionen fest (PL bzw. SIL). Diese Anforderungen können dann als Grundlage für die Kostenermittlung durch einen Steuerungsbauer verwendet werden.

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Die EN ISO 13849-1 konkretisiert im Bereich der Maschinenindustrie die allgemeinen steuerungstechnischen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und stellt Sicherheitsanforderungen sowie einen Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen bereit.

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Die Maschinenrichtlinie (MRL) beschreibt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche gesetzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen, unvollständigen Maschinen und den Maschinen gleichgestellten Produkten zu beachten sind…

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Arbeitskreis Maschinen- und Anlagenbau: VDI Bezirksverband Berlin-Brandenburg
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Ihre Ansprechpartner für die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Foto von Manfred Schulte der horst weyer und partner gmbh

Manfred Schulte

horst weyer und partner
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Frank Kalz

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Foto von Daniela Schmol der As-U Gamerith-Weyer GmbH

Daniela Schmol

As-U Gamerith-Weyer

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