Der Explosionsschutz in Europa basiert auf der ATEX-Richtlinie der EU, welche in nationales Recht umgesetzt wurden. Das Ziel der ATEX-Richtlinien ist ein verbesserter Schutz der Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen. Hierfür muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzkonzept entwickeln, welches auf Maßnahmen zur Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre, der Zündquellenvermeidung oder der Kontrolle von Explosionen, durch z. B. druckfeste Auslegung der Anlagen, zurückgreift.
Leistungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutzkonzepte
- Explosionsschutzdokumente
- Zündgefahrenbewertungen für nicht-elektrische Betriebsmittel in Anlehnung an die EN ISO 80079-36
- Unterstützung bei Konformitätsverfahren
- Beratung und gutachterliche Stellungnahmen zu speziellen Problemen des Explosionsschutzes
- Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person
- Rechnergestützte Explosionsdruckberechnungen mit anerkannten Rechenmodellen (Effects, Open foam etc.)
- Beurteilung von Explosionsschäden
- Erstellung von Gutachten durch Sachverständige nach §29b BlmSchG
- Prüfung von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen durch befähigte Personen
- Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen zum betrieblichen Explosionsschutz nach ATEX-Richtlinie uvm.
Nach § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung bzw. nach §5 der österreichischen Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) muss für eine Anlage bzw. einen Anlagenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Die wesentlichen Bestandteile dieses Dokumentes sind:
- die Gefährdungsbeurteilung und
- das Explosionsschutzkonzept.
Wie können wir Sie beim Thema Explosionsschutzdokument unterstützen?
Wir erarbeiten für Sie schon im Rahmen der Anlagenplanung und des Genehmigungsverfahrens technisch und wirtschaftlich optimierte Explosionsschutzkonzepte. Neben möglichst niedrigen Investitionskosten stehen vor allem die einfache Handhabung, Bedienbarkeit und Instandhaltung im Vordergrund.
Durch die Richtlinie 2014/34/EU ist der Explosionsschutz auch für elektrische und nicht-elektrische Geräte eindeutig definiert worden. Neben den neuen Geräten sind insbesondere die bereits vor Ende der Übergangsfrist am 30.06.2003 in Betrieb genommenen Geräte durch den Arbeitgeber auf Ihre Eignung zu überprüfen.
Welche Leistungen können wir Ihnen anbieten?
Wir erbringen für Sie den Nachweis der explosionsschutztechnischen Eignung für Geräte, die bereits im Einsatz sind. Dazu führen wir eine Zündgefahrenbewertung nach DIN EN ISO 80079-36 durch und erstellen die notwendige technische Dokumentation. Falls erforderlich, werden hierzu benannte Stellen (z.B. die IBExU aus Freiberg) mit eingebunden.
Die Prüfungen der Geräte und Ex-Anlagen sind durch befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) im Auftrag des Betreibers durchzuführen. Hierzu gehören Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (bzw. §7(1) VEXAT) sowie wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 BetrSichV (bzw. §7(2) VEXAT).
Weiterhin sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV die Prüffristen für elektrische und nicht-elektrische Geräte festzulegen. Dies sollte in enger Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Prüfer erfolgen, damit die individuellen Betriebsbedingungen berücksichtigt werden können.
Welche Leistungen können wir Ihnen anbieten?
Alle Geräte und Ex-Anlagen, die nicht der Erlaubnispflicht des §18 Satz 1 Nr. 3-7 der BetrSichV unterliegen, können wir für Sie prüfen. Weiterhin können wir Ihnen für alle Geräte und Ex-Anlagen die maximalen Prüffristen entsprechend der BetrSichV festlegen. (Die maximalen Prüffristen entsprechend der BetrSichV können ggf. durch den Prüfer auf Grund von Betriebsbedingungen angepasst werden.)
Die Vielzahl der neu in Kraft getretenen Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und Normen im Explosionsschutz erfordern vom Betreiber eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Fragenstellungen. Will er alle Rechte und Pflichten regelkonform umsetzen, so muss er sich zunächst umfassend informieren:
- Welche Vorschriften sind für welchen Anlagenbereich neu in Kraft getreten?
- Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen daraus für Ausrüstung, Betrieb und Organisation?
Aber: Alle Aufgaben, die neben Ihrem Kerngeschäft liegen, binden Zeit, Geld und Ressourcen.
Welche Aufgaben können wir Ihnen abnehmen?
Wir bieten Inhouse-Schulungen an, in denen unsere Sachverständigen ihre Fachkenntnisse über den Explosionsschutz nach ATEX-Richtlinie gezielt weitervermitteln. Der Betreiber legt dabei die inhaltlichen Schwerpunkte fest. Die Schulungen erfolgen nicht als Frontalvortrag, sondern der Sachverständige animiert nach einer kurzen Einführung zu einer angeregten Diskussion, in der immer wieder neue Fragen aufgeworfen und beantwortet werden. So wird sichergestellt, dass auch wirklich alle individuellen Fragestellungen geklärt werden. Von unserer Inhouse-Schulung profitieren neben Betriebs- und Planungsingenieuren insbesondere auch die für die Betriebssicherheit verantwortlichen Personen.
weyer spezial: Explosionsschutz
Im Explosionsschutz sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und technische Regeln erlassen worden. Durch die neuen Vorschriften erhöhen sich die betrieblichen und organisatorischen Anforderungen an die Betreiber: Ihnen wird ein weitaus höheres Maß an Eigenverantwortung aufgebürdet…
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