Abgase, die bei Produktions- und Verbrennungsprozessen anfallen, müssen im Regelfall über Schornsteine abgeleitet werden, sodass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung und eine ausreichende Verdünnung sichergestellt sind. Hierfür muss die entsprechende Mindesthöhe der Schornsteine bestimmt werden. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mindestschornsteinhöhe sind verschiedene Regelungen und Richtlinien zu beachten, wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002 / novellierte TA Luft 2021), verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen (1. BImSchV, 13. BImSchV, 17. BImSchV, 44. BImSchV), die VDI-Norm 3781 Blatt 4 oder die Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft LAI.
Die Berechnung der Schornsteinhöhe kann sowohl nach den Vorgaben der derzeit noch gültigen TA Luft 2002 als auch nach den Vorgaben der novellierten TA Luft 2021 (Inkrafttreten am 01.12.2021) durchgeführt werden. Das Berechnungsmoduls BESMIN/BESMAX, welches die Vorgaben zur Bestimmung der Schornsteinhöhe nach novellierter TA Luft berücksichtigt, wurde im August 2021 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Eine Berechnung der Mindestschornsteinhöhe ist nun sowohl nach den Vorgaben der derzeitigen TA Luft 2002, als auch nach den Vorgaben der novellierten TA Luft 2021 möglich.
Unser Team aus erfahrenen Fachleuten greift bei der Ermittlung der notwendigen Mindestschornsteinhöhe u. a. auf weitere Berechnungsmodule, wie „WinSTACC“ oder „Kaminhöhe nach TA Luft 5.5“ zurück.
Bei der Nutzung eines vorhandenen Schornsteins für ein anderes oder geändertes Vorhaben kann eine Überprüfung der ausreichenden Dimensionierung des Schornsteins erforderlich werden.
Bei Bedarf kann auch eine Suche des idealen Schornsteinstandortes durchgeführt werden. Hier ist in den meisten Fällen auch eine Visualisierung der verschiedenen Schornsteinstandorte in Abhängigkeit von der Lage und der Bebauung möglich.
Das Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Mindestschornsteinhöhe ist Bestandteil der Genehmigungsunterlagen. Die ermittelte Schornsteinmindesthöhe geht als Basiswert in die Ausbreitungsrechnungen für die Immissionsprognose nach TA Luft ein.
Unsere Leistungen
- Einzelfallspezifische Analyse des konkreten Vorhabens
- Schornsteinhöhenberechnung nach derzeitiger TA Luft 2002 sowie weitere einschlägiger Vorschriften (u. a. VDI 3781 Blatt 4, Merkblatt für Schornsteinhöhenberechnung des LAI)
- Schornsteinhöhenberechnung nach novellierter TA Luft 2021 auf Basis des Moduls BESMIN/BESMAX des Umweltbundesamtes sowie weitere einschlägiger Vorschriften (u. a. VDI 3781 Blatt 4, Merkblatt für Schornsteinhöhenberechnung des LAI)
- Berechnungen von Sonderfällen gemäß TA Luft 2002 und 2021 sowie weiterer Vorgaben
- Visualisierung von Schornsteinhöhen und Gebäuden mit WinSTACC
- Suche des idealen Schornsteinstandortes (Schornsteinhöhenrasterberechnung)
Ihr Nutzen
- Minimierung von Planungsrisiken durch unsere gutachterliche Erfahrung aus 30 Jahren in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
- Grundlage zur detaillierten Beurteilung von anlagenbezogenen Immissionen Immissionsprognose nach TA Luft, Stickstoff- und Säuredeposition (FFH-Verträglichkeit)
- Einsparung von Zeit und Kosten durch kompetente projektspezifische Beratung