Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach deutschem Arbeitsschutzgesetz bzw. der Evaluierung nach österreichischem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) (siehe auch Arbeitssicherheit) auch eine Beurteilung der jeweiligen Gefährdungen durch die vorhandenen Arbeitsmittel durchführen. Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. die österreichische Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) konkretisieren die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung (GBU) von Arbeitsmitteln.
Die auftretenden Gefährdungen sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln – idealerweise in der Planungsphase vor der Beschaffung – zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Bei der Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten können. Dabei werden sowohl die Arbeitsmittel selbst, wie auch die Arbeitsumgebung, Gegenstände an denen gearbeitet wird und die ergonomischen Zusammenhänge dazwischen betrachtet, die den Arbeitsplatz ausmachen. Es ist besonders auf vorhersehbare Betriebsstörungen und die Anwendung des Standes der Technik zu achten. Weiterhin sind Aspekte zur Möglichkeit einer Manipulation von Arbeitsmitteln, psychische Belastungen und Gefährdungen während Instandhaltungsarbeiten zu untersuchen. Nicht zuletzt sind Erkenntnisse aus dem betrieblichen Unfallgeschehen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Je nach Beanspruchung und Vorgaben durch die BetrSichV bzw. AM-VO sind Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckgeräte, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) unterliegen besonderen Regelungen und Prüfungen durch befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle. Die weyer gruppe unterstützt Sie durch ihre langjährige Erfahrung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach BetrSichV / AM-VO.
Jahre Erfahrung
Gefährdungsbeurteilungen
Leistungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG bzw. ASchG unter Berücksichtigung der Konkretisierungen, in Deutschland z. B. nach: BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, ArbStättV
- Prüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (weitere Informationen: Legal Compliance Assessment)
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