Ausschreibungsmanagement

Öffentliche Hand

Für den Bereich der Auftragsvergabe sind öffentliche Auftraggeber zur Anwendung zahlreicher Regelungen verpflichtet. Unabhängig von der Art der zu vergebenden Leistungen sind neben haushaltsrechtlichen Vorschriften und ministeriellen Erlassen auch die umfangreichen Vorschriften des Vergaberechts zu beachten. Werden diese Vorschriften nicht konsequent angewandt oder deren Anwendung nicht überprüft, bestehen neben dem Risiko einer unwirtschaftlichen Mittelverwendung auch Risiken für die Projektverantwortlichen und das Projekt insgesamt.

Durch die Bündelung technischer, kaufmännischer und juristischer Kompetenz, die wir durch unser Netzwerk realisieren können, sind wir in der Lage, öffentlichen Auftraggebern eine umfassende Beratung und Projektbetreuung zu bieten.

Wie können Vergabeverfahren effizienter gestalten?

Die oft komplexen fachlichen und rechtlichen Anforderungen sowie die sich ständig ändernden Regelungen durch neue EU-Richtlinien, nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es den öffentlichen Auftraggebern schwer, sich immer auf dem aktuell neuesten Stand der geltenden Bestimmungen zu halten. Durch Vergabeverfahren werden auch personelle Kapazitäten gebunden, die dann im eigentlichen Tagesgeschäft fehlen. Durch unsere langjährige Erfahrung und den täglichen Umgang mit Vergabeverfahren sind wir in der Lage, dem öffentlichen Auftraggeber ein umfassendes Ausschreibungsmanagement anzubieten.

Leistungen

  • Bestimmung des richtigen Vergabeverfahrens
  • Organisation und Koordination des Vergabeverfahrens
  • Sicherstellung der Einhaltung aller Fristen und Informationspflichten
  • Entwicklung projektspezifischer Kriterienkataloge zur Bewertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  • Auswertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  • Organisation und Durchführung von Bietergesprächen
  • Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Verfahrensschritte
  • Beratung zu allen projektrelevanten Fragen gemäß Vergaberecht, Preisrecht und fachlichen Anforderungen

Prüfung von Vergaben öffentlicher Aufträge

Die Prüfung von Vergaben kann als begleitende Prüfung oder als Nachschauprüfung durchgeführt werden. Bei der begleitenden Prüfung wird das Verfahren abschnittsweise zeitnah analysiert und bewertet. Im Fall von Unstimmigkeiten werden Handlungsempfehlungen für das weitere Verfahren gegeben. Dies hat den Vorteil, dass auf die Gestaltung des Vergabeverfahrens Einfluss genommen werden kann, um eventuelle Verfahrensfehler zu vermeiden.

Eine Nachschauprüfung (ex post) erfolgt erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens. Hierbei können zwar Verfahrensfehler erkannt und die Ergebnisse auf zukünftige Projekte übertragen werden, eine Korrektur im laufenden Projekt ist jedoch nicht mehr möglich.

Leistungen

  • Begleitende Prüfung
  • Optimierung des Verfahrens durch zeitnahe Prüfung der Verfahrens- schritte vor Beginn des nächsten Abschnittes
  • Überwachung der Einhaltung aller vergaberelevanten Vorgaben
  • Beratung zu allen projektrelevanten Fragen
  • Nachschauprüfung (Ex-post-Prüfung)
  • Analyse aller Verfahrensschritte
  • Erkennen von Unregelmäßigkeiten
  • Empfehlungen für zukünftige Projekte

Analyse und Optimierung des Vergabewesens des Auftraggebers

Dieser Leistungsbereich beinhaltet eine allgemeine Untersuchung und Bewertung der Beschaffungsvorgänge. Anhand ausgewählter Einzelfälle werden die Prozesse der Beschaffung aufgenommen, analysiert und bewertet.

Ziel ist eine Optimierung der Beschaffungsvorgänge und Vermeidung von Verfahrensfehlern durch eindeutige und verbindliche Regelungen.

Leistungen

  • Untersuchung der prinzipiellen Vorgehensweise bei Beschaffungen
  • Analyse von Risiken und Schwachstellen
  • Empfehlungen zur Optimierung und Risikominimierung
  • Entwicklung interner Vergaberichtlinien zur Festlegung von Vorgehensweisen und Verantwortlichkeiten

weyer spezial: Ausschreibungsmanagement

Für den Bereich der Auftragsvergabe sind öffentliche Auftraggeber zur Anwendung zahlreicher Regelungen verpflichtet. Unabhängig von der Art der zu vergebenden Leistungen sind neben haushaltsrechtlichen Vorschriften und ministeriellen Erlassen auch die umfangreichen Vorschriften des Vergaberechts zu beachten…

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