Integrierte Förderberatung

Betreiber und Investoren

Eine jährliche Zulage von bis zu 1.000.000 € für Forschung und Entwicklungsaktivitäten – das Forschungszulagengesetz bietet für alle Unternehmen bedeutende finanzielle Anreize. Wir helfen Ihnen, die hierfür erforderlichen Schritte umzusetzen, durch weitere staatliche Zuwendungen komplementär zu ergänzen und Ihre Forschungsaktivitäten auch international effizient auszurichten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei nicht nur finanzielle Aspekte. Ingenieure beantworten technische Fragen zu Ihren Vorhaben, zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf und tragen dazu bei, dass Ihr Vorhaben auch für die entscheidenden Behörden das wird, was es für Sie ist: förderungswürdig!

Leistungen

  • Analyse von Förderpotenzialen
  • Identifizierung und Bewertung geeigneter Förderprogramme
  • Entwicklung von Projektideen / -skizzen
  • Untersuchung steuerrechtlicher Fragestellungen
  • (Steuerung der) Erarbeitung integrierter Umsetzungskonzepte
  • Bildung von Projektkonsortien und -partnerschaften
  • Beihilfe und vergaberechtliche Beratung
  • Erstellung von Förderanträgen
  • Kommunikation mit dem Fördermittelgeber
  • Prüfung von Auflagen und Bedingungen in Bewilligungsbescheiden
  • Etablierung förderkonformer Organisations- / Governancestrukturen
  • Einrichtung von Monitoring- und Controllingsystemen
  • Umsetzungsüberwachung und -begleitung
  • Übernahme der Projektkoordination
  • Risiko- und Änderungsmanagement
  • Fördermittelcontrolling
  • Aufbau einer revisionssicheren Dokumentation
  • Begleitung der Verwendungsnachweisführung
  • Unterstützung bei Mittelabrufen / Verwendungsnachweisen
  • Durchführung von First Level Controls
  • Begleitung von Kontrollen durch Prüfinstanzen
  • Unterstützung bei der Abwehr von Rückforderungsverlangen durch Fördermittelgeber
  • Rechtliche Beratung zur Verwertung von Projektergebnissen
  • Ordnungsmäßigkeitsprüfung von IT-Systemen zur förderkonformen Archivierung
BDO Broschüre: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Eine jährliche Zulage von bis zu 500.000 € für Forschung und Entwicklungsaktivitäten – das Forschungszulagengesetz bietet für alle Unternehmen bedeutende finanzielle Anreize.

ÜBER BDO
BDO zählt mit über 1.900 Mitarbeitern an 27 Standorten zu den führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in Deutschland.

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Fachsprache Forschungszulagengesetz

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    Dr.-Ing. Kai Steffens

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