Angemessener Sicherheitsabstand, Sicherheitsberichte, Konzepte zur Verhinderung von Störfällen
Unfälle mit Gefahrstoffen können vielfältige Auswirkungen haben. Neben der kostenintensiven Unterbrechung des laufenden Betriebs können erhebliche Sach-, Personen- und Umweltschäden die Folge sein. Eine der zahlreichen Vorschriften zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU), im Wesentlichen in nationales Recht umgesetzt durch die novellierte Störfallverordnung. Hier können Sie die aktuelle Fassung der 12. BImSchV einsehen.
Die Störfallverordnung definiert ihren Anwendungsbereich und das Ausmaß der resultierenden Pflichten für Anlagenbetreiber über Mengenschwellen bestimmter Gefahrstoffe. Maßgeblich hierfür sind auch die Vorgaben des Gefahrstoffrechtes und der CLP-Verordnung.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Umsetzung der Betreiberpflichten.
Leistungen
- Prüfung der Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Erstellen von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen
- Erstellung von Sicherheitsberichten
- Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Erstellung von Gefahrenquellenbetrachtung, betrieblich und umgebungsbedingt, z. B. nach der HAZOP Methode
- Betrachtung möglicher Eingriffe Unbefugter
- Etablierung und Überprüfung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Beratung zu Maßnahmen zur Störfallverhinderung bzw. Einschränkung von Störfallauswirkungen
- Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands
- Umsetzung § 50 BImSchG – Ermittlung angemessener Abstände nach den Vorgaben der KAS-18 entsprechend dem jeweiligen Anwendungsgebiet
- Erstellung von Gutachten nach § 29a bzw. § 29b BImSchG
- Durchführung von Störfallauswirkungsbetrachtungen (Brand, Explosion, Ausbreitung von Schadstoffen etc.) mit unterschiedlichen Programmen (EFFECTS, ProNuSs, VDI-Modelle etc.)
- Erstellung von Info-Broschüren nach §11 Störfallverordnung (Informationen der Öffentlichkeit)
- Stellung von externen Störfallbeauftragten
- Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen