Der Ausgangszustandsbericht (AZB) beschreibt den Zustand des Bodens und Grundwassers, wenn in der Anlage bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und dient bei der späteren Stilllegung der IED-Anlage in Verbindung mit dem Endzustandsbericht (EZB) als Maßstab für die Rückführungspflicht nach § 5 (4) BImSchG.
Die weyer gruppe prüft die Erfordernisse zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB), erstellt diesen für Sie, koordiniert dazu alle erforderlichen Maßnahmen und führt die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde durch.
Die potenzielle Pflicht einen AZB zu erstellen, ergibt sich aus § 10 (1a) BImSchG. Diese Regelung betrifft alle Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem E als IED-Anlage gekennzeichnet sind. Ausgenommen sind reine Abfallbehandlungsanlagen, da Abfälle nicht zu den gefährlichen Stoffen zählen. Für die Antragsteller gelten folgende Fristen:
- Neuanlagen: seit dem Inkrafttreten des neugefassten BImSchG am 02.05.2013.
- Bestandsanlagen: bei der ersten wesentlichen Änderung nach dem 07.01.2014 für die gesamte Anlage unabhängig davon, ob die beantragte Änderung die Verwendung, die Erzeugung oder die Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe betrifft.
- Übergangsfrist: Anlagen, die nicht der IVU-RL (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Unterlagen, ab dem 07.07.2015.
Relevanzprüfung
Die weyer gruppe prüft anhand anerkannter Leitlinien ob und in wie weit am Standort der Anlage bzw. durch den Betrieb der Anlage die Kriterien erfüllt sind, die die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) erforderlich machen.
Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet über die Notwendigkeit der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes.
Koordination mit der Genehmigungsbehörde und Erstellung des Ausgangszustandsberichtes
Der erste Schritt zeigt, ob und für welche Stoffe ein AZB zu erstellen ist. Im zweiten Schritt wird – in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde – das Untersuchungskonzept festgelegt.
Leistungen
- Koordination aller erforderlichen Unterlagen mit dem Kunden und den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Abarbeitung des Prüfschemas zur Prüfung von Stoffen und Stoffgemischen gem. der Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht (AZB)
- Dokumentation der Prüfung unter Berücksichtigung der Mustergliederung zum AZB
- Festlegung des Untersuchungskonzeptes
- Erstellung des Ausgangszustandsberichtes (AZB): aus der Planungspraxis wissen wir, dass nur die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten stimmige und belastbare Antragsunterlagen ergeben. Daher stellen wir Ihnen planungsbegleitend einen fachlich versierten Koordinator der weyer gruppe zur Seite.
weyer spezial: Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser
Mit der Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (engl. IED) ergeben sich für Betreiber bestimmter Industrieanlagen (sogenannte IED-Anlagen) neue Anforderungen im Genehmigungsverfahren und im Betrieb. So muss gemäß §5(4)BImSchG bei der Betriebseinstellung einer IED-Anlage, sofern es durch den Betrieb der Anlage zu einer erheblichen Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers gekommen ist, das Anlagengrundstück in den früheren Zustand zurückgeführt werden…