Legal Compliance für Unternehmen

Planer und Hersteller

Das Thema Legal Compliance ist für Unternehmen von größter Bedeutung – für das Image, den Marktwert und nicht zuletzt im Umgang mit Aufsichtsbehörden.

Zur Darstellung der Legal Compliance wird mittels einer Gap-Analyse ein individuelles Risikoprofil des Unternehmens erstellt. Daraus werden Maßnahmen zur Schaffung und nachhaltigen Aufrechterhaltung von Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen entwickelt und definiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Integration der gesetzlich vorgegebenen Schutzziele in die unternehmerischen Aktivitäten mittels Praxis erprobter Ansätze, die den größtmöglichen Nutzen mit sich bringen. Weiterhin kann ein Spezialist der weyer gruppe für Sie als Legal-Compliance-Beauftragter benannt werden, der die Fäden zu den relevanten Rechtsgebieten in der Hand hält. Im Rahmen der erforderlichen Dokumentation entwickeln wir auch Ihr spezifisches Organisationshandbuch, in dem alle relevanten Verantwortlichkeiten und betrieblichen Abläufe dargestellt sind. Die Verknüpfung mit vorhandenen Managementsystemen (z. B. ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001) ist dabei selbstverständlich. Die Unternehmen der weyer gruppe bieten Ihnen keine juristische Rechtsberatung, beurteilen aber aufgrund der ihrer hohen Ingenieursexpertise alle relevanten technischen Aspekte.

Legal Compliance basiert grundlegend auf einem allgemeinen Verständnis und Anerkennen von Regeln im Unternehmen. Damit alle Beteiligten an einem Strang ziehen, entwickeln wir mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für Schulungen aller Beteiligten.

Leistungen

  • Legal Compliance-Prüfungen
  • Konzepte für die rechtssichere Organisation in Ihrem Betrieb
  • Betriebliche Dokumentation
  • Beauftragter für Legal Compliance
  • Seminare und Inhouse-Schulungen
weyer spezial: Legal Compliance

Compliance bzw. Regeltreue steht für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Unternehmen. Aus §§ 9, 30 und 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ergibt sich die Forderung für die Unternehmensleitung, dafür Sorge zu tragen, dass aus den Geschäftsaktivitäten keine Gesetzesverstöße erfolgen. Wird der Organisations-, Auswahl-, Unterweisungs- und Kontrollpflicht nicht Rechnung getragen, drohen Unternehmensleitung und Ausführenden drastische Strafen…

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Unser Team

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Dr. Ingo Müller

weyer IngenieurPartner
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Dr. Klaus Wörsdörfer

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Frank Sutter

Weyer und Partner (Schweiz)