Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind trotz allen technischen Fortschritts maßgeblich ein Faktor für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betreiber und Investoren sind als Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsschutzgesetze (§ 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes bzw. §4 des österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)) dazu verpflichtet mittels einer Gefährdungsbeurteilung alle Risiken am Arbeitsplatz durch Arbeitsmittel und Tätigkeiten zu erfassen, zu bewerten und gegebenenfalls Betriebsanweisungen daraus abzuleiten. Schutzmaßnahmen müssen festgelegt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden: Werden die Schutzziele noch nicht erreicht, müssen die Schutzmaßnahmen im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes angepasst und dann erneut geprüft werden.
Auf diese Weise ergibt sich der geforderte ständige Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz. Im Unternehmen sind die dazu notwendigen Abläufe, wie der PDCA-Regelkreis (Plan-Do-Check-Act), einzuführen und weiterzuentwickeln.
Auch die Arbeitsmittel werden in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet (siehe Gefährdungsbeurteilung). Je nach Beanspruchung und gesetzlichen Vorgaben durch die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. die österreichische Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen in Deutschland unterliegen gemäß BetrSichV besonderen Regelungen mit Prüfungen durch befähigte Personen oder der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).
Leistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (DE) oder durch SFK (AT)
- Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators nach Baustellenverordnung
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG bzw. ASChG, BetrSichV bzw. AM-VO, GefStoffV
- Einführung eines Arbeitsschutzmanagement-Systems (z. B. ISO 45001, OHSAS 18001, SCC)
- Beratung zum Risiko-Management nach ISO 31000
- Prüfung auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Legal Compliance Assessment)
- Erstellung von Sicherheitskonzepten, Risikobeurteilungen und Betriebsanweisungen bzw. Montageanleitungen
weyer spezial: Arbeitsschutz
Umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz ist entscheidend beim Erhalt und Förderung der Arbeitskraft der Beschäftigten. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind bei allem technischen Fortschritt maßgebliche Faktoren für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Hier sind auch die Grundlagen für ein übergreifendes Risikomanagement zu finden…
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