Rohrfernleitungen

Betreiber und Investoren

Planen Sie eine Modifikation der Betriebsweise Ihrer Rohrfernleitung, einen Medienwechsel, die Errichtung einer neuen Rohrbrücke über ein Gewässer oder der Bau neuer Rohrfernleitungsabschnitte? Für Änderungen von Rohrfernleitungen sind im Regelfall umfangreiche Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren gemäß den Vorgaben des UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) oder der Rohrfernleitungsverordnung notwendig. Die Änderungen von bestehenden Rohrfernleitungen gehen üblicherweise auch mit einem hohem Planungsaufwand und Abstimmungsbedarf sowohl auf der Seite der beteiligten Behörden als auch auf der Planungsseite einher.

Die weyer gruppe schaut auf eine Vielzahl an erfolgreich genehmigten Rohrfernleitungsprojekten in den letzten Jahren zurück, die durch sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung betreut worden sind. Abgestimmt auf Ihren konkreten Bedarf bieten wir Ihnen individuelle Lösungen bei Genehmigungsverfahren im Bereich der Rohrfernleitungen und unterstützen Sie von der Erstellung der Unterlagen und Fachgutachten bis zur Begleitung des gesamten Genehmigungsverfahrens.

Unsere Leistungen

Wissen Sie sicher, ob Ihr heutiger Rohrfernleitungsbetrieb noch mit den vorliegenden Genehmigungen konform ist? Wir vergleichen den Soll-Ist-Zustand der vorliegenden Genehmigungen für Ihre Rohrfernleitungen und sprechen konkrete Handlungsempfehlungen aus. Handlungsempfehlungen können beispielsweise die Anpassung interner oder externer Dokumente oder die Erfordernis der Anpassung der Genehmigungssituation sein. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden mögliche Vor- und Nachteile den konkreten Handlungsempfehlungen gegenübergestellt.

Trotz aller Deregulierungsansätze erfordern die sich häufig ändernden gesetzlichen Grundlagen umfangreiche Detailkenntnisse. In Abhängigkeit von der Länge und der Dimension der Rohrfernleitung sowie des zu transportierenden Mediums sind Änderungen an bestehenden Rohrfernleitungen entweder anzuzeigen oder plangenehmigungspflichtig nach UVPG. Bei Gewässerkreuzungen oder dem Verlauf der Rohrfernleitung im Böschungsbereich von Gewässern ist es notwendig weitere Genehmigungsanträge gemäß WHG, LWG usw. zu integrieren. Teilweise können auch Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig werden.

Wir beraten Sie kompetent hinsichtlich der Verfahrensart, des Antragsgegenstandes, des Antragsumfanges und der erforderlichen Fachgutachten und unterstützen Sie im Umgang mit der Behörde.

Die Änderungen von bestehenden Rohrfernleitungen gehen üblicherweise mit einem hohem Planungsaufwand und Abstimmungsbedarf sowohl auf kommunaler als auch auf Bezirksregierungsebene sowie auf der Planungsseite einher. Während des Prozesses der Erstellung des Genehmigungsantrages müssen die Projektbeteiligten wie Leitungsbetreiber/-eigentümer und Planer koordiniert werden. Zusätzlich müssen die Abstimmungen mit den Behörden und den nach TRFL anerkannten Sachverständigen sowie die Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Behördenverfahren erfolgen. Dabei ist es uns ein wichtiges Anliegen, frühzeitig drohende Unterbrechungen oder Verzögerungen zu identifizieren und Ihnen dadurch Zeit und Geld zu ersparen.

Abgestimmt auf Ihren konkreten Bedarf bieten wir Ihnen individuelle Lösungen bei Genehmigungsverfahren im Bereich der Rohrfernleitungen an. Von der Erstellung der Unterlagen und Fachgutachten bis zur Begleitung des gesamten Genehmigungsverfahrens und der Koordination aller Projektbeteiligten unterstützen wir Sie.

Die weyer gruppe kann auf eine Vielzahl an erfolgreich genehmigten Rohrfernleitungsprojekten in den letzten Jahren zurückschauen, die von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung betreut worden sind.

Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigenunterlagen und Fachgutachten bzw. spezielle Dokumente (wie Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Explosionsschutzdokumenten, Lärmimmissionsprognosen, Gutachten zum Gewässer- und Bodenschutz etc.).

Zudem prüfen wir die von Ihnen erstellten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dadurch kann eine Beschleunigung Ihres Verfahrens erreicht werden.

Auch im Bereich der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen können wir auf langjährige Erfahrung beim Erstellen von Untersuchungen zurückgreifen. Falls erforderlich erstellen wir Ihnen die notwendigen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen bzw. Vorprüfungen des Einzelfalls (Screening).

Die ggf. notwendigen wasserrechtlichen Anträge bei Querung von Gewässern, Nutzung von Gewässerrandstreifen oder Querung von Überschwemmungsgebieten könnten bei Bedarf auch durch uns erstellt werden.

In der Regel erhält der Antragssteller den Entwurf des Genehmigungsbescheides zur Stellungnahme. Dieser sollte durch den Antragssteller intensiv geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Analyse. Stoßen wir dabei auf – für Ihr Unternehmen – ungünstige (Neben-)Bestimmungen, beraten wir Sie bei der Abstimmung mit der Behörde bzw. hinsichtlich der sinnvollsten technisch-wirtschaftlichen Umsetzung.

Für Rohrfernleitungen müssen vom Betreiber eine zusammenfassende Dokumentation gemäß § 4 Abs. 2 RohrFLtgV jährlich erstellt und fortgeschrieben werden. Diese umfassende Dokumentation muss alle wesentlichen sicherheitsrelevanten Merkmale der Rohrfernleitung sowie ihres Betriebes enthalten. Gerne erstellen bzw. unterstützen wir Sie bei der Erstellung der zusammenfassenden Dokumentation. Zudem prüfen wir die von Ihnen erstellten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Ihr Nutzen

  • Kompetente Unterstützung in Ihrem Genehmigungsverfahren
  • Mehrjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen
  • Erstellung und Koordination von Fachgutachten und Fachdokumenten
  • Erstellung von Anträgen / Anzeige und Fachgutachten aus einer Hand
  • Beschleunigung des Verfahrens
  • Entlastung der eigenen Mitarbeiter durch Reduzierung des hausinternen Arbeitszeitaufwandes aufgrund externer Bearbeitung
  • Einsparung von Zeit und Kosten durch kompetente und projektspezifische Beratung
  • Unterstützung bis zur endgültigen Umsetzung der Genehmigung

Unser Team

Foto von Dr. Vera Linke-Wienemann

Dr. Vera Linke-Wienemann

PROBIOTEC