weyer news – Ausgabe Juni 2026

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Der Sommer ist da – und mit ihm frische Themen aus der weyer gruppe, die für Ihren Betrieb jetzt relevant werden.

In dieser Ausgabe unserer weyer news erfahren Sie:

🔍 Explosionsschutz-Prüfungen: Unser Team wächst | Mit Malte Rüther verstärkt ein weiterer Experte das Ex-Prüf-Team von horst weyer und partner – damit sind wir jetzt sechs zur Prüfung befähigte Personen stark. Erfahren Sie, welche Prüfpflichten die BetrSichV vorschreibt, warum das Explosionsschutzdokument unverzichtbar ist und wie wir Sie bei Vorbereitung und Durchführung unterstützen.

⚠️ Arbeitsschutz: Mehr Betriebsbesichtigungen ab 2026 | Die Mindestbesichtigungsquote von 5 % ist in Kraft – die Zahl der Kontrollen stieg bereits um fast 15 %. Zwischen Ankündigung und Besuch liegen oft nur 2–4 Wochen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Dokumentation stichprobenfest aufstellen und den Termin souverän meistern.

📅 Vormerken: Unsere Veranstaltungen

    • 16. September 2026 – Erfahrungsaustausch Explosionsschutz – Praxis trifft Expertise (online, erstmals auch für externe Teilnehmende!) [mehr Infos]
    • 6. Oktober 2026 – Intensiv-Webinar: Sicherheit aktuell – Aufbaukurs für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 (online, 399 € zzgl. MwSt.) [mehr Infos]
  • 29. Oktober 2026 – Fachschulung: Elektrostatik im Explosionsschutz – Theorie, Experiment und Praxis (Präsenz in Düsseldorf, Frühbucherpreis 690 € bis 27.08.) [mehr Infos]
  • 3.–4. Dezember 2026 – Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige (§ 29a BImSchG) & Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (Präsenz in Köln, inkl. Abendessen) [mehr Infos]

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Hier können Sie die weyer news als PDF herunterladen.

Explosionsschutz-Prüfungen nach BetrSichV: horst weyer und partner gmbh erweitert das Team der Prüfer

Malte Rüther verstärkt seit Anfang des Jahres das Team der Explosionsschutz-Prüfer der horst weyer und partner gmbh. Nach einer gründlichen Einarbeitung wurde er als zur Prüfung befähigte Person für den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bestellt.

Mehr Betriebsbesichtigungen durch Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz ab dem Jahr 2026: Was Betriebe jetzt beachten sollten

Beginnend mit dem Jahr 2026 sind im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen, um die so genannte Mindestbesichtigungsquote zu erfüllen. Die zuständigen Landesbehörden haben bei der Überwachung somit sicherzustellen, dass jährlich eine Mindestanzahl an Betrieben besichtigt wird. Die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz wurden Ende 2020 durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz deutlich verschärft.