Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG
Beschreibung
Die Vorprüfung des Einzelfalls ist ein Instrument des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und stellt inhaltlich eine überschlägige Prüfung dar, ob ein geplantes Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf bestimmte festgelegte Schutzkriterien haben kann. Die Vorgaben, für welche Vorhaben diese Prüfung durchgeführt sowie welche Prüfungskriterien und Schutzkriterien berücksichtigt werden müssen, sind in den Anlagen zum UVPG festgelegt.
Gemäß UVPG muss die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen feststellen, ob für ein Vorhaben im Sinne des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.
Im Gutachten zur Vorprüfung des Einzelfalls wird der Einwirkungsbereich der Anlage festgelegt, für den im Wesentlichen die Standortkriterien des UVPG abgeprüft werden. Für die Abprüfung der Kriterien werden die entsprechenden Angaben recherchiert und / oder bei den zuständigen Fachbehörden Auskünfte und Daten eingeholt. Sofern erforderlich, fließen Grundlagen und Ergebnisse aus weiteren Fachgutachten ein.
Orientierend an verschiedenen Kriterien des UVPG werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens dargestellt und bewertet. Es erfolgt eine abschließende Aussage, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Mit Hilfe der Vorprüfung des Einzelfalls prüft die Behörde, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Für die Erstellung eines Angebotes werden die folgenden Angaben benötigt:
- Adresse des Standortes
- Art des geplanten Vorhabens / der (zu ändernden) Anlage
- Einstufung der Anlage nach Anhang 1 der 4. BImSchV
- Umfang der geplanten Änderung
Überblick
Bearbeitungsdauer: 3 Wochen
(ab Erhalt aller notwenigen Unterlagen)
Durchführendes Mitglied der weyer gruppe:
PROBIOTEC GmbH