Ein Gespräch mit Ralf Schiffel, Fachbereichsleiter Explosionsschutz bei der horst weyer und partner gmbh
Sind befähigte Personen im Explosionsschutz gesetzlich zur Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch verpflichtet?
Ja, und die Rechtsgrundlage ist da auch wirklich eindeutig. BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.3: Zur Prüfung befähigte Personen müssen sich durch die Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch regelmäßig fortbilden.
Was das in der Praxis heißt, lässt sich aus meiner Sicht auf zwei Kernpunkte herunterbrechen. Aktualität und Praxiswissen schlägt Folienwissen. Regelwerke entwickeln sich kontinuierlich weiter, genauso wie die Ansätze zu ihrer Umsetzung in der Praxis. Was in Anlage A funktioniert hat, muss in Anlage B nicht richtig sein. Nur der Austausch über konkrete Projekte und reale Problemstellungen schärft das eigene Urteilsvermögen wirklich.
Was unterscheidet einen Erfahrungsaustausch konkret von einem klassischen Ex-Schutz-Seminar?
Ich formuliere es gerne so: Ein Seminar folgt einem Lehrplan. Ein Erfahrungsaustausch folgt der Praxis. Das klingt erstmal simpel, hat aber echte Konsequenzen für den fachlichen Mehrwert.
Im klassischen Seminar steht ein Referent vorne und bringt strukturiertes Wissen in die Gruppe. Das hat seinen Platz, keine Frage. Aber im Erfahrungsaustausch läuft es andersherum: Da bringt die Gruppe ihr Wissen und ihre Fragestellungen ein. Lessons Learned aus laufenden Projekten, offene Diskussionen über Grenzfälle bei der Betriebsmittelprüfung, Interpretationsfragen zur Zoneneinteilung. Das sind alles Dinge, die kein Lehrplan vorwegnehmen kann. Und genau da entsteht der eigentliche Mehrwert.
Können Sie das noch etwas greifbarer machen: Woran erkennt man ein belastbares Austauschformat?
Aus meiner Sicht vor allem daran, dass nicht ein einzelner Referent vorne steht, sondern mehrere Expertinnen und Experten mit unterschiedlicher Projekterfahrung beteiligt sind. Dann muss es expliziten Raum geben, in dem Teilnehmende eigene Fragestellungen, Praxisfälle und Erfahrungsberichte einbringen können. Das ist für mich ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Und schließlich müssen sich die Inhalte an realen Fragestellungen orientieren, nicht an einem starren Curriculum.
Und was dabei oft übersehen wird: Gleichzeitig entsteht Vernetzung. Wer einmal gemeinsam einen Praxisfall durchgearbeitet hat, hat nicht nur eine Antwort, sondern auch einen belastbaren Ansprechpartner für das nächste Mal. Das ist ein Nebeneffekt, den man nicht unterschätzen sollte.
Wie oft muss die Fortbildungspflicht im Explosionsschutz erneuert werden? Gibt es da einen festen Rhythmus?
Einen starren Rhythmus gibt die BetrSichV tatsächlich nicht vor. Sie spricht von regelmäßiger Aktualisierung der Fachkenntnisse. In der Praxis hat sich aber ein jährlicher Turnus als sinnvoll erwiesen, um bei Änderungen im Regelwerk im Thema zu bleiben und sich den Blick über den eigenen Tellerrand zu erhalten.
Ein Erfahrungsaustausch, der sich an realen Entwicklungen orientiert, ist dafür das geeignetere Format, denn er passt sich automatisch dem an, was die Branche gerade beschäftigt. Das kann ein festgeschriebenes Seminarprogramm in der Form nicht leisten.
Sie betonen immer wieder den kollegialen Austausch. Warum ist das gerade im Explosionsschutz so entscheidend?
Weil Ex-Schutz eben kein Ein-Mann-Thema ist. Da kommen Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik und Regelwerk zusammen. Kein Einzelner kann alle Fachdisziplinen gleichermaßen tief durchdringen, auch ich nicht. Wenn ich an meinen Berufsalltag denke, dann sehe ich das täglich: Die befähigte Person, die ausschließlich auf das eigene Betriebswissen zurückgreift, hat immer blinde Flecken. Besonders bei Grenzfällen und neuartigen Anlagenkonfigurationen.
Strukturierter, kollegialer Austausch mit Fachleuten aus verschiedenen Branchen ist deshalb kein Nice-to-have – es ist der gesetzlich gewollte Weg zur Qualitätssicherung im Explosionsschutz. Erfahrung, die nur im eigenen Kopf bleibt, hilft im Zweifel nur einem selbst. Erfahrung, die geteilt wird, hilft der ganzen Branche.
Sie öffnen den Erfahrungsaustausch der weyer akademie nun erstmals für externe Teilnehmende. Was erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Genau, am 16. September 2026 machen wir das erstmals. Die weyer akademie hat diesen Erfahrungsaustausch Explosionsschutz intern schon seit Jahren erprobt, und jetzt öffnen wir ihn für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Format ist ein halber Tag, von 09:00 bis 13:00 Uhr, online via MS Teams.
Was die Teilnehmenden erwartet, ist im Grunde genau das, worüber wir gerade gesprochen haben: Statt eines Einzelreferenten trifft man auf ein ganzes Team erfahrener Ex-Schutz-Spezialistinnen und -Spezialisten aus mehreren Unternehmen der weyer gruppe, mit Projekterfahrung aus verschiedenen Branchen und Anlagentypen. Eigene Fragestellungen können vorab eingereicht oder auch spontan eingebracht werden. Das ist ausdrücklich gewünscht. Und die Teilnahme erfüllt die gesetzliche Fortbildungspflicht nach BetrSichV und TRBS 1203, inklusive Teilnahmezertifikat. Wir freuen uns auf einen regen Austausch!
Alle Details zur Veranstaltung, zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.weyer-gruppe.com/erfahrungsaustausch-ex-schutz/
