Online-Konsultation ersetzt Erörterungstermin

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022

878 494 Stefanie Moschkau

Ende Mai 2020 trat das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Kraft. Das Gesetz war zunächst bis zum 31. März 2021 befristet und soll während der COVID-19-Pandemie sicherstellen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durchgeführt werden können. Das Bundeskabinett hat nun eine Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 beschlossen.

Vor der Pandemie war die Vor-Ort-Präsenz der Teilnehmer von Erörterungsterminen, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen unabdingbar. Im Zuge der COVID-19-Schutzmaßnahmen entschied sich der Gesetzgeber, die sogenannte Online-Konsultation zuzulassen. Die Auslegung der Unterlagen und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen nun online oder können als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Digitale Alternative zum Erörterungstermin ermöglicht Fortsetzung des Verfahrens trotz COVID-19

Die weyer gruppe stellt Ihren Kunden aus dem Bereich der öffentlichen Hand ein Web-Modul für die Online-Konsultation zur Verfügung. Anhörungs- und Genehmigungsbehörden sind somit in der Lage, die frist- und ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit zu sichern und effektiv die Infektionsrisiken einer größeren Präsenzveranstaltung zu verhindern.

Detaillierte Informationen zum Web-Modul finden Sie hier.

Über den Fachbereich Einwendungsmanagement der weyer gruppe

Als Spezialisten mit viel Erfahrung und Routine befreien die Experten der weyer gruppe seit Jahren Anhörungs- und Genehmigungsbehörden von den zeitraubenden Aufgaben des Einwendungs- und Erörterungsmanagements. Dadurch können sich die verantwortlichen Behördenvertreter auf ihre inhaltlichen Kernaufgaben fokussieren. Die weyer gruppe wird dabei in der Sonderfunktion des externen Verwaltungshelfers aktiv.

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Kerstin Bahlert
Dipl.-Kauffrau | PR-Beraterin (DAPR) | Prokuristin
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