VSME heißt jetzt VS 2026: Was der neue Nachhaltigkeitsstandard für den Mittelstand bedeutet

878 494 Walter Rodriguez Hernandez

Viele Mittelständler merken gerade zum ersten Mal, dass ESG nicht mehr nur ein Konzern-Thema ist – sondern in Kundenanfragen ganz konkret auf dem eigenen Tisch landet. Der neue freiwillige EU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung baut auf dem VSME auf, geht aber über die bisherige Empfehlung hinaus und ist nun in einen klareren Rechtsrahmen eingebettet.

Das Thema ist für Sie relevant, wenn Sie an größere Kunden liefern, bereits ESG-Fragebögen erhalten oder merken, dass Banken, Geschäftspartner und Investoren immer gezielter Nachhaltigkeitsdaten anfragen.

Der neue VS ist deshalb nicht einfach nur ein weiteres Regelwerk. Er ist ein Signal: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für deutlich mehr Unternehmen zum praktischen Thema.

Warum der neue VS für viele Mittelständler sofort relevant ist

Viele Unternehmen fragen sich noch immer: Sind wir überhaupt betroffen? Die ehrliche Antwort lautet: Wahrscheinlich früher, als Sie denken.

Der neue VS richtet sich an nicht CSRD-pflichtige Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Damit erweitert sich die Zielgruppe deutlich. Während der bisherige VSME vor allem als freiwillige Orientierungshilfe verstanden wurde, wird der VS künftig in einen klaren EU-Rechtsrahmen überführt. Der neue freiwillige EU-Standard wurde 2026 verabschiedet. Er kann bereits als Orientierungs- und Berichtsrahmen genutzt werden und soll ab 2027 praktisch angewendet werden.Eine gesetzliche Pflicht zur Anwendung des VS für diese Unternehmen besteht jedoch nicht; freiwillig bleibt die Berichterstattung weiterhin. Für Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen kann der VS dennoch sinnvoll sein, da diese Unternehmen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Geschäftspartnern anfordern.

VSME und VS: Was sich konkret ändert

Die gute Nachricht ist: Der neue Standard soll schlanker und anwendbarer werden. Das ist für Unternehmen wichtig, die keine eigene ESG-Abteilung haben und keine Kapazitäten für unnötige Komplexität aufbauen wollen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der VSME war eine freiwillige Guideline ohne verbindlichen Rechtsstatus.
  • Der VS soll als delegierte EU-Verordnung zu einem klar geregelten Rahmen werden.
  • Der Umfang schrumpft von 66 auf 29 Seiten.
  • Die Zielgruppe wächst auf alle nicht-CSRD-pflichtigen Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende.
  • Mit dem Value-Chain-Cap soll klar begrenzt werden, welche ESG-Informationen große Unternehmen von kleineren Zulieferern überhaupt verlangen dürfen.
  • Einzelne Pflichtangaben werden reduziert, etwa weil die GHG-Intensität – also die Menge an Treibhausgasen pro Umsatz- oder Produktionseinheit – entfällt.
  • Der Gender Pay Gap soll nur noch dann verpflichtend werden, wenn es dafür im Unternehmen einen konkreten Anlass gibt – etwa bei erkennbaren Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern in vergleichbaren Funktionen.

Gerade diese Kombination aus mehr Klarheit und weniger Überfrachtung macht den VS für den Mittelstand greifbarer.

Der wichtigste Punkt für Zulieferer: das Value-Chain-Cap

Wenn man den neuen Standard auf eine praktische Kernfrage herunterbricht, dann ist es diese: Wie viel Informationen zum Thema Nachhaltigkeit dürfen große Kunden künftig von kleineren Lieferanten verlangen?

Genau hier setzt das Value-Chain-Cap an. Es soll verhindern, dass Zulieferer mit immer neuen, immer umfangreicheren ESG-Anfragen belastet werden. Vereinfacht gesagt: Große Unternehmen sollen von kleineren Partnern nicht mehr verlangen dürfen, als der Standard vorsieht.

Für viele mittelständische Unternehmen ist das einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Denn in der Praxis war das bisher oft das eigentliche Problem: unterschiedliche Kunden haben unterschiedliche Anforderungen gestellt. Das hat die Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit abstimmungsintensiv, anstrengend – und teuer – gemacht.

Der VS kann deshalb helfen, aus einem unübersichtlichen Anforderungsmix einen klareren und begrenzteren Rahmen zu machen.

Für wen Nachhaltigkeitsberichterstattung jetzt besonders relevant wird

Nicht jedes Unternehmen ist im gleichen Maß betroffen. Es gibt aber einige klare Anzeichen, an denen Sie sich orientieren können.

Besonders relevant ist der neue VS für Sie, wenn:

  • Sie an größere Unternehmen liefern, die selbst unter die CSRD fallen
  • Sie bereits ESG-, Klima- oder Lieferketten-Fragebögen erhalten
  • Banken, Investoren oder Geschäftspartner Nachhaltigkeitsinformationen anfragen
  • intern bisher kein einheitlicher Prozess für ESG-Daten existiert
  • Sie das Thema bisher aufgeschoben haben, aber merken, dass die Anforderungen zunehmen

Wenn mehrere dieser Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen, ist der VS kein fernes Regulierungsthema mehr, sondern ein sehr konkretes Organisationsthema.

Ist der VS wirklich freiwillig?

Formal bleibt es zwar bei der Bezeichnung „freiwillige Anwendung“. In der Praxis ist das jedoch nur die halbe Wahrheit.Auch wenn ein Unternehmen nicht unmittelbar gesetzlich berichtspflichtig ist, entsteht der Druck zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oft an anderer Stelle: Kunden verlangen entsprechende Angaben in Ausschreibungen und entlang der Lieferkette, Banken erwarten belastbare ESG-Daten für Finanzierungsentscheidungen, und auch im Wettbewerb wird es zunehmend zum Nachteil, wenn ein Unternehmen dazu keine nachvollziehbaren Informationen vorlegen kann.

Wie stabil ist Ihre Rolle als Lieferant, wenn Sie auf eine ESG-Anfrage Ihres Kunden keine klare Antwort liefern können?

Sind Sie der Lieferant, der Sicherheit gibt – oder der, der Rückfragen auslöst? Stellen Sie sich vor, es wäre Ihre Aufgabe, Nachhaltigkeitsdaten von den Lieferanten einholen. Bei einem Lieferanten haben Sie sofort das Gefühl: Das Thema ist ihm unangenehm, die Antworten bleiben vage, und vorbereitet ist dort offenbar wenig. Ein anderer Lieferant reagiert auf Ihre Anfrage vollkommen gelassen, liefert die angefragten Daten schnell und in einer Form, mit der Sie direkt weiterarbeiten können. Die Antwort auf die Frage, mit wem man lieber zusammenarbeitet, liegt auf der Hand.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wer jetzt mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnt, sollte sich nicht mehr am alten VSME orientieren, sondern direkt den neuen VS als künftigen Referenzrahmen im Blick haben.

Das bedeutet nicht, sofort ein perfektes ESG-System aufzubauen. Sinnvoller ist ein pragmatischer Einstieg mit drei einfachen Fragen:

Erstens: Welche Nachhaltigkeitsdaten werden heute bereits angefragt?
Zweitens: Welche Informationen können wir belastbar liefern?
Drittens: Wo brauchen wir einen klaren, wiederholbaren Prozess statt Einzellösungen?

Genau hier beginnt gute Vorbereitung. Nicht mit Vollständigkeit, sondern mit Struktur.

Warum der Umstieg vom VSME auf den VS ein Vorteil sein kann

Viele Unternehmen verbinden neue Standards reflexartig mit mehr Bürokratie. Beim VS lohnt sich ein zweiter Blick. Denn der neue Rahmen bringt nicht nur neue Erwartungen, sondern auch echte Vorteile:

  • mehr Rechtssicherheit
  • klarere Anforderungen
  • weniger Pflichtfelder
  • bessere Begrenzung von Lieferkettenanfragen
  • größere Anwendbarkeit für den Mittelstand

Das macht den VS nicht automatisch einfach. Aber er wirkt deutlich näher an der Realität mittelständischer Unternehmen als viele frühere ESG-Vorgaben.

Der VS 2026 macht Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand greifbarer

Der Wechsel von VSME zu VS 2026 ist mehr als eine formale Überarbeitung. Er verändert, wer betroffen ist, welcher Rahmen gilt und wie Unternehmen mit ESG-Anfragen umgehen können.

Für den Mittelstand ist das die eigentliche Botschaft: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht nur relevanter, sondern zugleich strukturierter und überschaubarer.

Wer morgen als verlässlicher Partner wahrgenommen werden will, sollte heute die Voraussetzungen dafür schaffen. Sorgen Sie jetzt für belastbare Nachhaltigkeitsdaten, klare Zuständigkeiten und Antworten, auf die sich Ihre Kunden verlassen können.

Ihr Ansprechpartner rund um den neuen Nachhaltigkeitsstandard VS

Guido Clemens

PROBIOTEC GmbH

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Schillingsstraße 333, D-52355 Düren
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 1 – 0