Sicherheitsbeauftragte ab Mai 2026: Pflicht fällt – Anspruch steigt

1024 576 Walter Rodriguez Hernandez

Ab Mai 2026 entfällt für tausende Betriebe die Pflicht, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – doch wer weiterhin einen hat, braucht bessere Qualifikation als je zuvor.

Weniger Sicherheitsbeauftragte bedeutet nicht weniger Risiko. Es bedeutet: Jeder einzelne Sibe muss Gefährdungsbeurteilungen souverän vertiefen, Betriebsanweisungen rechtssicher ableiten und aktuelle DGUV-Vorschriften im Schlaf beherrschen.

Warum weniger Sicherheitsbeauftragte mehr Kompetenz erfordern

Der Deutsche Bundestag hat im März 2026 eine weitreichende Änderung des § 22 SGB VII beschlossen: Die generelle Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) gilt künftig erst ab mehr als 50 regelmäßig Beschäftigten – bisher lag die Grenze bei 20. Schätzungen zufolge könnten bundesweit rund 123.000 Sibe-Positionen wegfallen – eine Entlastung von etwa 135 Millionen Euro jährlich.

Klingt nach weniger Bürokratie. Ist es auch. Aber die Konsequenz wird in vielen Betrieben unterschätzt: Für Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigten entscheidet künftig allein die Gefährdungsbeurteilung darüber, ob ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss. Und für alle Betriebe ab 50 Beschäftigten, in denen die Pflicht bestehen bleibt, steigen die Anforderungen an die verbleibenden Sicherheitsbeauftragten erheblich. Denn wer als einziger Sibe einen größeren Verantwortungsbereich abdeckt, muss fachlich tiefer aufgestellt sein als bisher.

Gefährdungsbeurteilung: Der Bereich mit dem größten Nachholbedarf

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz – und gleichzeitig der Bereich, in dem laut Praxiserfahrung der größte Nachholbedarf besteht. Von der systematischen Durchführung über die Erfassung psychischer Belastungen bis zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle: Hier entscheidet sich, ob Arbeitsschutz im Unternehmen wirklich gelebt wird oder nur auf dem Papier existiert.

Konkret heißt das für Sicherheitsbeauftragte:

  • Systematische Durchführung kennen – Wer die Methodik der Gefährdungsbeurteilung nicht beherrscht, kann Risiken nicht strukturiert erfassen und priorisieren.
  • Psychische Belastungen einbeziehen – Seit der Aufnahme in das Arbeitsschutzgesetz ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht. In der Praxis wird sie jedoch häufig vernachlässigt oder fehlerhaft umgesetzt.
  • Wirksamkeit kontrollieren und dokumentieren – Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur so gut wie ihre Nachverfolgung. Maßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle sind rechtlich angreifbar.

Brauchen Sicherheitsbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung?

Ja – und zwar nicht nur aus fachlicher Überzeugung, sondern aus gesetzlicher Verpflichtung. Die DGUV Vorschrift 1 sieht vor, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig geschult werden, um ihre Aufgaben kompetent und auf dem aktuellen Stand der Vorschriften wahrnehmen zu können. Gemäß § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 und § 23 SGB VII müssen Arbeitgeber ihren Sicherheitsbeauftragten die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.

Besonders relevant wird diese Fortbildungspflicht, wenn sich Arbeitsbedingungen im Betrieb wesentlich ändern, neue Maschinen oder Verfahren eingeführt werden – oder wenn sich, wie aktuell, die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst grundlegend verschieben. Wer hier nicht am Ball bleibt, riskiert nicht nur Wissenslücken, sondern auch persönliche Haftungsfragen im Ernstfall.

Von der Gefährdungsbeurteilung zur rechtssicheren Betriebsanweisung

Ein häufig unterschätzter Zusammenhang: Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für jede Betriebsanweisung. Nur wer die Risiken eines Arbeitsbereichs systematisch erfasst hat, kann daraus rechtskonforme Betriebsanweisungen ableiten und Unterweisungen wirksam gestalten.

In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Betriebsanweisungen als isolierte Dokumente behandelt werden – losgelöst von der aktuellen Gefährdungslage. Das Ergebnis: veraltete oder lückenhafte Anweisungen, die im Ernstfall keinen Schutz bieten. Der Schlüssel liegt darin, beide Instrumente als zusammenhängenden Prozess zu begreifen und Unterweisungen so lebendig zu gestalten, dass sie bei den Beschäftigten tatsächlich ankommen.

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte – Aufbaukurs der weyer akademie

Die weyer akademie bietet als Teil der weyer gruppe – einem Verbund aus Ingenieurbüros mit jahrzehntelanger Erfahrung in Consulting und Engineering – gezielte Webinare für Sicherheitsbeauftragte an: Das Aufbau-Webinar am 18. Juni 2026 von 8 – 12 Uhr „Sicherheit aktuell – Aufbaukurs für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1″ richtet sich an bereits ausgebildete Sibe, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. In vier kompakten Stunden werden aktuelle DGUV-Vorschriften, die Vertiefung der Gefährdungsbeurteilung und die praxisnahe Erstellung von Betriebsanweisungen behandelt: interaktiv, online via MS Teams und mit der Möglichkeit, eigene Fragestellungen vorab einzureichen. Die Referenten bringen operative Erfahrung aus realen Industrieprojekten mit, statt rein theoretischem Wissen.

Entdecken Sie hier unser gesamtes Veranstaltungs­angebot.

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Foto von Maresa Matejit der horst weyer und partner gmbh

Maresa Matejit-Papka

weyer akademie gmbh