Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab Januar 2027 in Kraft tritt, bringt bedeutende Neuerungen im Bereich der Produktsicherheit. Diese Verordnung legt einen besonderen Fokus auf digitale Risiken und Cybersicherheit. Hersteller und Betreiber von Maschinen sind künftig verpflichtet, Software, Daten und vernetzte Systeme vor Manipulation und unbefugten Zugriffen zu schützen. Die Cybersicherheit wird als integraler Bestandteil der Maschinensicherheit betrachtet.
Ein wesentlicher Aspekt der Verordnung ist der Schutz sicherheitsrelevanter digitaler Komponenten, wie Steuerungssoftware und Firmware, vor schädlichen Eingriffen. Digitale Bedrohungen werden als sicherheitsrelevante Risiken anerkannt und müssen dokumentiert und bewertet werden.
Zudem bringt die Verordnung eine europaweite Definition der „wesentlichen Veränderung“ mit sich. Digitale Eingriffe, sei es durch Updates oder Schnittstellenanpassungen, müssen hinsichtlich ihrer sicherheitsrelevanten Auswirkungen bewertet werden. Dies hat weitreichende Folgen für Betreiber und Integratoren, die bei wesentlichen Veränderungen rechtlich als Hersteller eingestuft werden können.
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Den gesamten Artikel können Sie hier lesen: „Maschinensicherheit im digitalen Zeitalter“ – aus CHEManager 10/2025
