Erneut stuft die Deutsche Bundesbank die horst weyer und partner gmbh im Rahmen der Bonitätsanalyse als „notenbankfähig“ ein.
Die Einstufung ermöglicht es, dass die horst weyer und partner gmbh von der Bundesbank und von anderen Zentralbanken des Eurosystems für geldpolitische Zwecke so behandelt wird, als sei sie von einer Ratingagentur mit Investmentgrade eingestuft worden. Kreditforderungen gegen „notenbankfähige Unternehmen“ kommen darüber hinaus als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte der Bundesbank und anderer Zentralbanken des Eurosystems in Betracht.
Die Einstufung der horst weyer und partner gmbh gilt zunächst bis zum 31.12.2024.
Das mehrstufige Bonitätsanalyseverfahren kurz erklärt
Das zweistufige Verfahren der Analyse hat ihre Basis in den Jahresabschlüssen der zu prüfenden Unternehmen. Die Deutsche Bundesbank bereitet diese Daten in Stufe eins auf und erhält damit einen „umfassenden Einblick in die wirtschaftliche und finanzielle Lage des analysierten Unternehmens.“ Stufe zwei umfasst – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Eurosystems – eine Expertenanalyse der Daten für die finale Bonitätseinstufung.
„Bei der Bonitätsanalyse der Bundesbank handelt es sich um eine objektive und kompetente Auswertung einer unabhängigen Institution ohne eigene Geschäftsinteressen. Das Testat „notenbankfähig“ gilt als Prädikatsurteil und kann vertrauensbildend im Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern eingesetzt werden beziehungsweise stärkt die Position in Kreditverhandlungen. Im Zollrecht dient die positive Bewertung durch die Bundesbank als Nachweis der Zahlungsfähigkeit.“ (Quelle, zuletzt aufgerufen am 11.03.2024)
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