Neue TA Luft wurde am 23.06.2021 beschlossen

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Eine aktualisierte Fassung des Beitrags finden Sie hier.

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz TA Luft) ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland. Die aktuell geltende Version der TA Luft stammt aus dem Jahr 2002, betrifft zukünftig in Deutschland ca. 50.000 Anlagen und befindet sich seit Jahren in der Überarbeitung.

Die Neufassung der TA Luft wurde notwendig, da die fast 20 Jahre alte Version aus dem Jahr 2002 an den Stand der Technik angepasst und zahlreiche EU-Vorgaben, wie z.B. BVT-Schlussfolgerungen, umgesetzt werden müssen. Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen der TA Luft

Der Bundesrat stimmte der neuen TA Luft am 28. Mai dieses Jahrs unter der Bedingung zu, dass mehr als 200 Einzeländerungen an der rund 550 Seiten starken Verwaltungsvorschrift erfolgen. Die mit Abstand wichtigsten Änderungen für unsere Kunden sind folgende:

  • Geänderte Vorschriften zur Ermittlung der Schornsteinmindesthöhe,
  • Geänderte Vorschriften für Ausbreitungsrechnungen (Basis für Immissionsprognosen),
  • Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte (u.a. Aufnahme von Dioxinen, Furanen und polychlorierten Biphenylen),
  • Einführung eines Grenzwertes für Feinstaub (PM2,5),
  • Teilweise Absenkung von Bagatellmassenströmen,
  • Erweiterung der Pflichten in der Betriebsorganisation,
  • Aufnahme neuer Anlagenarten und teilweise deutliche Verschärfungen in den Regelungen für besondere Anlagentypen (wie Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen) und
  • Integration der sogenannten Geruchsimmissionsrichtlinie (kurz GIRL) in die TA Luft.

Berechnung von Schornsteinhöhen nach den Vorgaben der neuen TA Luft

Die Berechnung der Schornsteinhöhe, nach den Vorgaben der novellierten TA Luft, kann durch unser Team an Fachleuten bereits gegenwärtig durchgeführt werden. (Hinweis: Derzeit ist die Berechnung auf Basis der neuen TA Luft nur mit einer Betaversion des Berechnungsmoduls BESMIN/BESMAX möglich, da die Veröffentlichung der Produktivversion durch das Umweltbundesamt noch aussteht).

Schadstoffausbreitungsrechnungen/Immissionsprognosen nach den Vorgaben der neuen TA Luft

Sobald das Referenzmodell AUSTAL2000 für die novellierte TA Luft durch das Umweltbundesamt veröffentlicht wird, wird das Team der weyer gruppe auch Schadstoffausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen auf Basis der novellierten TA Luft-Anforderungen durchführen. Dazu werden mittels des Referenzmodells AUSTAL2000 die zu erwartenden Immissionen für Luftschadstoffe einerAnlage berechnet. Diese werden dann anhand der Immissionswerte der novellierten TA Luft oder bei Bedarf anhand weiterer, anerkannter Beurteilungswerte geprüft.

Bei Bedarf kann mittels AUSTAL2000N zusätzlich der zu erwartende Eintrag von Stickstoff und Säure (Deposition) als Basis der Beurteilung innerhalb der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Flora, Fauna, Habitat) ermittelt und auf die Einhaltung der Neuerungen der geplanten TA Luft überprüft werden.

Die neue TA Luft: Der lange Weg vom Entwurf bis zur Inkraftsetzung

Im Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der TA Luft beschlossen, der dem Bundesrat zugeführt wurde. Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat der Neufassung der TA Luft, unter der Bedingung der Anpassung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext, zugestimmt.

Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeite TA Luft beschlossen.

Planen Sie derzeit Neugenehmigungen oder Änderungsvorhaben?

Unternehmen, die in naher Zukunft Neugenehmigungen oder Änderungsvorhaben planen, sind gut beraten, sich schon jetzt mit den anstehenden Neuerungen der TA Luft zu befassen, um gegebenenfalls erforderliche Änderungen im Betrieb oder in der Planung frühzeitig in die Wege leiten zu können.

Haben Sie eine Frage zum Thema oder benötigen eine unserer Leistungen? Kontaktieren Sie uns gerne:

Frau Dr. Linke-Wienemann
PROBIOTEC GmbH
Tel.: +49 2421 – 69 09 33 95
E-Mail: v.linke@weyer-gruppe.com