gestapelte Maiskolben

TRAS 120 – Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen

800 450 Juri Lasse Raffetseder

Seit Anfang 2019 gilt für Biogasanlagen, die nach dem BImSchG genehmigt sind, die Technische Regel für Anlagensicherheit Nr. 120 (TRAS 120, Technische Regel für Anlagensicherheit, Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen). Die dort beschriebenen Anforderungen an die Anlagentechnik und die Betriebsorganisation gehen teilweise deutlich über den heute üblichen Standard hinaus, weshalb das Erfordernis der Umsetzung und deren technische und organisatorische Machbarkeit derzeit intensiv diskutiert werden.

Unsere Biogas-Experten bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Fachgespräch zur TRAS 120 für einen ersten Überblick
    • technische Anforderungen
    • organisatorische Anforderungen
    • besondere Anforderungen an Anlagenteile
    • Anforderungen an die Fachkunde von Betreibern und deren Mitarbeitern
    • Inhalte von Schulungen und Unterweisungen
  • Bestandsaufnahme in Ihrer Anlage und Erstellung eines Maßnahmenplanes zur Umsetzung der Vorgaben aus der TRAS 120, ggf. in Absprache mit Ihren zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Begleitung der Umsetzung des Maßnahmenplanes, Vermittlung zwischen Behörde und Betreiber
  • Sachverständigen-Prüfungen in den relevanten Rechtsbereichen für Anlagensicherheit (§ 29a BImSchG), Explosionsschutz (Betriebssicherheitsverordnung) und Gewässerschutz (AwSV).

Hier können Sie sich das weyer spezial zum Thema herunterladen.

Für weitergehende Information wenden Sie sich bitte an


Peter Nöldeke

weyer gruppe | horst weyer und partner
Leiter Büro Nord
Tel.: +49 (0) 4106 – 64 04 20 2
E-Mail: p.noeldeke@weyer-gruppe.com