Die Weyer Cert GmbH wurde im Frühjahr 2023 gegründet und ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Verifizierungsstelle.
Mit den ihr zur Verfügung stehenden Prüfern aus der weyer gruppe verfügt sie über langjährige Erfahrungen mit den Berichterstattungen zum Europäischen Emissionshandel und zum nationalen Emissionshandelssystem.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Routine!
Mit der Gründung der eigenständigen Gesellschaft und der erfolgreichen Erstakkreditierung wahrt die Weyer Cert die geforderte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber den berichts- und prüfpflichtigen Unternehmen.
Seit mehr als 20 Jahren unterstützen Mitarbeiter der weyer gruppe Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen bei ihren Berichtspflichten und der Antragstellung im europäischen Treibhausgasemissionshandel (EU-ETS). Diese umfassende Erfahrung bildete das Fundament für die Gründung der neuen Verifizierungsstelle, der Weyer Cert GmbH. Darüber hinaus sind Mitarbeiter der weyer gruppe auch als leitende Prüfer für eine externe Sachverständigenorganisation im Rahmen von Verifizierungen von Emissionsberichten im EU-ETS tätig.
Hier erfahren Sie mehr über die Weyer Cert GmbH
Die Leistungen der Weyer Cert GmbH umfassen die folgenden Tätigkeitsbereiche: Prüfung und Verifizierung von Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten und Zuteilungsanträgen gemäß TEHG.
Die Weyer Cert GmbH ist eine Verifizierungsstelle für Treibhausgase nach DIN EN ISO/IEC 17029:2020, DIN EN ISO 14065:2022 und DIN EN ISO 14064-3:2020 in folgenden Bereichen:
Verifizierungsstelle für das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
gemäß den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2067 der Kommission zur Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung und (EU) 2018/2066 zur Überwachungs- und Berichterstattungsverordnung vom 19. Dezember 2018
Der Akkreditierungsbereich der Weyer Cert gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG und andere Tätigkeiten gemäß Artikel 10a und Artikel 24 der gleichen Richtlinie bezieht sich auf Prüfleistungen für die folgenden Tätigkeitsgruppen:
1a Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, wenn lediglich kommerzielle Standardbrennstoffe gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2018/2066 verwendet werden oder wenn in Anlagen der Kategorie A oder B Erdgas verwendet wird
1b Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, ohne Einschränkungen
98 Andere Tätigkeitsbereiche gemäß Artikel 10a der Richtlinie 003/87/EG einschließlich der delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842
Verifizierungsstelle zur Prüfung von Emissionsberichten im nationalen Brennstoffemissionshandel
Prüfung von Emissionsberichten gemäß § 15 Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12.12.2019 (BEHG) im nationalen Brennstoffemissionshandel gemäß Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 vom 21.12.2022 (EBeV 2030)
Gibt es Ausnahmen von der Verifizierungspflicht?
Die Verifizierung eines Emissionsberichtes zum nationalen Emissionshandelssystem ist nicht in jedem Fall erforderlich: Ist beispielsweise ein vereinfachter Überwachungsplan ohne Inanspruchnahme von Abzügen Grundlage des Emissionsberichtes, so entfällt die Pflicht zur Verifizierung. Die genauen Bedingungen werden im Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen der Deutschen Emissionshandelsstelle konkretisiert.
Wie läuft die Emissionsbericht-Verifizierung ab?
Die Verifizierung eines Emissionsberichts erfolgt nach einem spezifischen Prüfplan und umfasst verschiedene Schritte. Zunächst wird die Methode der Datenerfassung sowie die Richtigkeit des Emissionsberichts überprüft. Dieser Prozess, bekannt als Konformitätsprüfung, beinhaltet je nach Fall die Durchsicht der zugrundeliegenden Dokumentationen und Berechnungen sowie eine Begehung des entsprechenden Standorts.
Im nächsten Schritt erstellt der leitende Prüfer einen vorläufigen Prüfbericht, der aufzeigt, ob die geprüften Daten wesentliche Fehler oder Abweichungen von den geltenden Regelungen enthalten. Dieser Prüfbericht wird anschließend von einem unabhängigen Überprüfer nochmals geprüft. Erst nach dieser Gegenprüfung kann der verifizierte Emissionsbericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden.
Brauche ich eine akkreditierte Verifizierungsstelle?
Ja, wenn Sie zur Abgabe eines verifizierten Emissionsberichtes verpflichtet sind. Die Überprüfung der berichteten Emissionsdaten zum nEHS muss gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch eine unabhängige Verifizierungsstelle erfolgen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für diese Prüfungsbereiche akkreditiert ist. Die Weyer Cert GmbH ist mit der Urkunden-Registrierungsnummer D-VS-22586-01-00 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle gelistet.
Als unabhängige, externe Prüfstelle überprüft die Weyer Cert GmbH, dass die gemachten Angaben in diesen verschiedenen zu verifizierenden Berichten und Anträgen korrekt sind. Bei positivem Prüfungsergebnis verifiziert die Weyer Cert in Form von Prüfberichten, dass die Berichte und Anträge den Regeln entsprechen. Die Prüfberichte sowie die verifizierten Berichte und Anträge werden danach vom Anlagenbetreiber bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht.
Falls Sie mehr über den Verifizierungsprozess der Weyer Cert GmbH erfahren möchten, klicken Sie hier.
Als akkreditierte Prüfstelle legen wir höchsten Wert auf Transparenz, Integrität und Unabhängigkeit in unserer Arbeit. Aus diesem Grund ist es uns ein Anliegen, unseren Kunden und Partnern gegenüber klar darzulegen, dass wir sämtliche Prüfungen und Bewertungen gemäß den höchsten Standards der Objektivität und Unparteilichkeit durchführen.
Da Beratungsleistungen durch PROBIOTEC oder andere Unternehmen der weyer gruppe erbracht werden, wird grundsätzlich bei jeder Anfrage die Unabhängigkeit der Weyer Cert und der für sie handelnden Personen überprüft und das Ergebnis der Prüfung nachvollziehbar dokumentiert wird.
Hier finden Sie die Erklärung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Weyer Cert GmbH.
Sie haben einen Einspruch oder eine Beschwerde? Bitte wenden Sie sich an Herrn Bernd Bongers bei der
Weyer Cert GmbH
Schillingsstraße 335, 52355 Düren
weyer-cert@weyer-gruppe.com
+49 (0) 24 21 – 69 09 4 – 464
Falls Sie mehr über den Prozess erfahren möchten, wie die Weyer Cert GmbH mit Kundenbeanstandungen umgeht, klicken Sie hier.
Verifizierung der Emissionsberichte 2024: Erfahren Sie hier die Hintergründe!
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Weyer Cert GmbH
Schillingsstraße 335, 52355 Düren
Herr Bernd Bongers, Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 4 – 464
E-Mail: weyer-cert@weyer-gruppe.com