FAQ - Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch für mittelständische Unternehmen zunehmend relevant – sei es durch Kundenanfragen, Bankanforderungen oder Ausschreibungen. Der VS 2026 ersetzt den bisherigen VSME und schafft einen praxistauglichen und rechtssicheren Rahmen für nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen. In diesem FAQ beantworten wir fachliche Fragen zu den regulatorischen Grundlagen, den Berichtsstandards, den inhaltlichen Anforderungen und der praktischen Umsetzung.

Häufige Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der VS 2026 (Voluntary Sustainability Reporting Standard) ist der offizielle Nachfolger des bisherigen VSME und seit 2026 als delegierte EU-Verordnung verbindliches EU-Recht. Er richtet sich an nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und bietet einen kompakten, praxistauglichen Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit rund 75 Datenpunkten statt über 1.000 bei der CSRD.

Der VS 2026 ersetzt den VSME. Er ist für mehr Unternehmen anwendbar, ist rechtlich verbindlich, aber gleichzeitig überschaubarer aufgebaut. Kurz gesagt: mehr Pflicht, weniger Komplexität.

  • Gilt für mehr Unternehmen. Bis 1.000 Mitarbeitende statt bisher 250.
  • Ist verbindlich. Kein „kann“ mehr, sondern klare Stufen: was Pflicht ist, was situationsabhängig, was freiwillig.
  • Ist schlanker. Rund 75 Datenpunkte statt über 1.000 bei der CSRD. Kein externer Prüfer.

Die Details zu den einzelnen Änderungen finden Sie unten.

VS 2026 statt VSME: Die 8 Kernunterschiede auf einen Blick.

 

Änderung Was das konkret bedeutet
Rechtsstatus: Von freiwilliger Guideline zu delegierter EU-Verordnung Es gibt keine Interpretationsspielräume mehr. Die Anforderungen sind gesetzlich gesetzt.
Zielgruppe erweitert: 250 → 1.000 Mitarbeitende Unternehmen, die bisher nicht eindeutig erfasst waren, fallen jetzt in den Rahmen.
Vier Stufen statt „shall/may“: erforderlich / situationsabhängig / freiwillig / branchenspezifisch Sie können auf einen Blick sehen, was für Sie Pflicht ist und was nicht.
Value Chain Cap (neu): Schutz vor Datenflut von oben Großkunden dürfen nur noch Datenpunkte abfordern, die als „erforderlich“ eingestuft sind.
GHG-Intensität gestrichen: Scope 1+2 und Gesamtenergie bleiben Pflicht Sie müssen keine CO₂-Bilanz pro Umsatz- oder Ertrags-Einheit mehr berechnen.
Gender Pay Gap & Fluktuationsrate: Nicht mehr automatisch verpflichtend Relevant nur, wenn branchen- oder situationsbezogen gefordert.
Biodiversität: Flächendaten entfallen Keine Hektarzahlen mehr. Reicht: Ja/Nein – besteht ein Schutzgebiet auf dem Gelände?
Umfang: 29 statt 66 Seiten Weniger zu lesen. Berechnungsbeispiele sind ausgelagert auf den EFRAG Knowledge Hub.

Das Problem ohne Cap:

Ein CSRD-pflichtiger Großkonzern (z. B. ein Autohersteller) muss in seinem eigenen Nachhaltigkeitsbericht auch Daten aus seiner Lieferkette angeben. Dafür fragt er seine Zulieferer ab. Ohne Regelwerk kann er dem Zulieferer alles abverlangen: Emissionsdaten, Flächendaten, Gender Pay Gap, Biodiversitäts-Inventar – also im Grunde die CSRD-Datenlast auf den Mittelständler abwälzen, der selbst gar nicht berichtspflichtig ist.

Das war die Praxis in den letzten Jahren: Der Mittelständler bekommt zum Beispiel 40 Fragen vom Kunden und muss darauf antworten, obwohl er selbst nicht berichtspflichtig ist.

Was der Cap macht:

Der VS 2026 definiert klar, welche Datenpunkte „erforderlich“ sind und welche nicht. Der Value Chain Cap besagt: Ein Abnehmer darf von seinem Lieferanten nur die Datenpunkte abfordern, die im VS 2026 als „erforderlich“ eingestuft sind. Alles darüber hinaus darf der Lieferkette nicht aufgezwungen werden.

Die CSRD-Berichtspflicht betrifft nach aktuellem Stand nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Jahresumsatz (EU-Parlamentsbeschluss November 2025). Für alle anderen Unternehmen ist der VS 2026 ein freiwilliger, aber in der Praxis zunehmend relevanter Berichtsrahmen – insbesondere, wenn Kunden, Banken oder Ausschreibungen ESG-Daten fordern.

Die Begleitung folgt einem strukturierten Prozess: Relevanzprüfung, Bestandsaufnahme vorhandener Daten, Modulauswahl (Basic oder Advanced), Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Berichtserstellung. Der gesamte Prozess ist auf minimale Belastung Ihrer internen Ressourcen ausgelegt – mit klaren Ansprechpartnern und kurzen Abstimmungswegen.

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Datenverfügbarkeit und gewähltem Modul. Der VS 2026 ist deutlich ressourcenschonender als die CSRD: keine externe Prüfungspflicht, modularer Aufbau und ca. 75 statt über 1.000 Datenpunkte. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Umfang für Ihr Unternehmen.

Ein unverbindliches Erstgespräch kann direkt über das Kontaktformular auf dieser Seite oder telefonisch mit Guido Clemens oder Phillip von Kölln (PROBIOTEC GmbH) vereinbart werden. Wir klären dabei, welche Anforderungen an Ihr Unternehmen gestellt werden, ob eine CSRD-Pflicht besteht und wie der Einstieg am effizientesten gestaltet werden kann.

Die CSRD-Berichtspflicht betrifft nach dem EU-Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro. Die meisten mittelständischen Unternehmen fallen damit nicht unter die direkte Berichtspflicht.

Nach der ursprünglichen Fassung wären ab 2025 bereits über 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen gewesen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte im Rahmen der EU-Deregulierungsinitiative wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Für nicht-berichtspflichtige Unternehmen steht mit dem VS 2026 ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard zur Verfügung. Auch ohne direkte Pflicht kann eine freiwillige Berichterstattung strategisch sinnvoll sein, wenn Kunden, Banken oder Geschäftspartner ESG-Informationen erwarten.

Regulatorische Grundlagen und Berichtspflicht

Die CSRD-Berichtspflicht betrifft nach aktuellem Stand nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Jahresumsatz (EU-Parlamentsbeschluss November 2025). Für alle anderen Unternehmen ist der VS 2026 ein freiwilliger, aber in der Praxis zunehmend relevanter Berichtsrahmen – insbesondere, wenn Kunden, Banken oder Ausschreibungen ESG-Daten fordern.

Die Begleitung folgt einem strukturierten Prozess: Relevanzprüfung, Bestandsaufnahme vorhandener Daten, Modulauswahl (Basic oder Advanced), Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Berichtserstellung. Der gesamte Prozess ist auf minimale Belastung Ihrer internen Ressourcen ausgelegt – mit klaren Ansprechpartnern und kurzen Abstimmungswegen.

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Datenverfügbarkeit und gewähltem Modul. Der VS 2026 ist deutlich ressourcenschonender als die CSRD: keine externe Prüfungspflicht, modularer Aufbau und ca. 75 statt über 1.000 Datenpunkte. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Umfang für Ihr Unternehmen.

Ein unverbindliches Erstgespräch kann direkt über das Kontaktformular auf dieser Seite oder telefonisch mit Guido Clemens oder Phillip von Kölln (PROBIOTEC GmbH) vereinbart werden. Wir klären dabei, welche Anforderungen an Ihr Unternehmen gestellt werden, ob eine CSRD-Pflicht besteht und wie der Einstieg am effizientesten gestaltet werden kann.

Die CSRD-Berichtspflicht betrifft nach dem EU-Parlamentsbeschluss vom 13. November 2025 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro. Die meisten mittelständischen Unternehmen fallen damit nicht unter die direkte Berichtspflicht.

Nach der ursprünglichen Fassung wären ab 2025 bereits über 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen gewesen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte im Rahmen der EU-Deregulierungsinitiative wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Für nicht-berichtspflichtige Unternehmen steht mit dem VS 2026 ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard zur Verfügung. Auch ohne direkte Pflicht kann eine freiwillige Berichterstattung strategisch sinnvoll sein, wenn Kunden, Banken oder Geschäftspartner ESG-Informationen erwarten.

Der VS 2026 ist eine delegierte EU-Verordnung, die den bisherigen VSME als verbindlichen Rechtsrahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-CSRD-pflichtiger Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden ersetzt.

Im Vergleich zum Vorgänger ist der VS 2026 rechtlich klar eingeordnet (verbindliches EU-Recht statt Entwurf), kompakter strukturiert mit rund 75 Datenpunkten und konsequenter auf die Umsetzbarkeit im Mittelstand zugeschnitten. Wer bisher mit dem VSME gearbeitet oder danach gesucht hat, findet die inhaltliche Fortentwicklung heute im VS 2026. (Stand: August 2026)

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU-Richtlinie 2022/2464) ist die europäische Richtlinie, die große Unternehmen zur umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Standards verpflichtet.

Die Berichterstattung nach CSRD umfasst über 1.000 Datenpunkte, eine verpflichtende Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, quantitative und qualitative Offenlegungen einschließlich Scope-3-Emissionen sowie eine vorgeschriebene externe Prüfung. Für mittelständische Unternehmen, die unter die CSRD fallen, unterstützt PROBIOTEC bei der vollständigen Umsetzung – einschließlich Stakeholder-Analysen und Doppelter Wesentlichkeit.

Die CSRD richtet sich an große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und ist gesetzlich verpflichtend: über 1.000 Datenpunkte, Doppelte Wesentlichkeit als Pflicht, Scope-3-Emissionen verpflichtend und externe Prüfung vorgeschrieben. Der VS 2026 richtet sich an KMU und ist formal freiwillig: ca. 75 Datenpunkte, Scope 3 nicht verpflichtend, keine externe Prüfung, flexibel wählbare Module (Basic/Advanced). Anstelle einer aufwendigen Wesentlichkeitsanalyse gilt das If Applicable-Prinzip: Ein Datenpunkt ist nur dann fällig, wenn er für Ihr Unternehmen konkret zutrifft – andernfalls entfällt er, ohne Begründungspflicht. Beide Standards bauen auf den ESRS der EU auf.

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach VS 2026 schützt mittelständische Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen, indem er ESG-Daten strukturiert und wiederholbar bereitstellt – für Kunden, Banken, Ausschreibungen und Lieferkettenanforderungen.

In der Praxis wachsen die Anforderungen auch ohne gesetzliche Pflicht: Großkunden schicken ESG-Fragebögen, Hausbanken verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für Kreditentscheidungen, In Ausschreibungen werden ESG-Nachweise gefordert und berichtspflichtige Unternehmen benötigen belastbare Daten von ihren Zulieferern. Ohne strukturierten Bericht müssen diese Informationen bei jeder Anfrage erneut manuell zusammengetragen werden.

Die Anwendung des VS 2026 ist für nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen formal freiwillig – er gewinnt aber in der Praxis stark an Relevanz, insbesondere in der Lieferkette berichtspflichtiger Unternehmen.

Viele berichtspflichtige Großunternehmen leiten ihre ESG-Anforderungen über die Lieferkette an Zulieferer weiter. Der VS 2026 bietet dafür einen anerkannten Rahmen. In bestimmten Branchen und Kundenbeziehungen entwickelt sich der freiwillige Bericht faktisch zur Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen.

Thematische Anforderungen und Inhalte

Der VS 2026 deckt die drei Säulen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab – Umwelt, Soziales und Governance – in einer für KMU angemessenen Tiefe nach dem „If Applicable“-Prinzip.

Im Bereich Umwelt umfasst dies Klimaschutz und THG-Emissionen, Energieverbrauch, Wassernutzung, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität. Im Bereich Soziales geht es um Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Diversität, Aus- und Weiterbildung sowie Menschenrechte in der Lieferkette. Governance umfasst Antikorruption, Compliance-Strukturen und Nachhaltigkeitsstrategie. Unternehmen berichten nur zu den Themen, die für sie wesentlich sind – nicht zu allen Datenpunkten pauschal.

Die Wesentlichkeitsanalyse identifiziert, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen tatsächlich relevant sind – beim VS 2026 ist sie optional und folgt dem „If Applicable“-Prinzip, bei der CSRD als Doppelte Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend.

Die Doppelte Wesentlichkeit betrachtet zwei Perspektiven: die Auswirkung des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality) und die Auswirkung von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst (Financial Materiality). Im VS 2026 berichten Unternehmen zu den Themen, die erkennbar relevant sind, ohne einen formalen, aufwändigen Analyseprozess durchlaufen zu müssen. PROBIOTEC führt eine pragmatische Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse durch, die die relevanten Themen identifiziert, ohne unnötigen Aufwand zu erzeugen.

Im VS 2026 ist die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen nicht verpflichtend – Scope-1- und Scope-2-Emissionen sind die Kerngrößen der Klimaberichterstattung für KMU.

Scope-1-Emissionen umfassen direkte Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen, Scope-2-Emissionen die indirekten Emissionen aus bezogenem Strom und Wärme. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Energieverbrauchsdaten und zugehöriger Emissionsfaktoren. Scope-3-Emissionen (z. B. aus eingekauften Vorprodukten, Geschäftsreisen oder der Nutzungsphase verkaufter Produkte) können freiwillig ergänzt werden, insbesondere wenn Kunden oder Investoren dies erwarten. Bei der CSRD ist die Berichterstattung über wesentliche Scope-3-Kategorien verpflichtend. PROBIOTEC berät, welcher Umfang der THG-Bilanzierung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Die Treibhausgasbilanz ist einer der wichtigsten quantitativen Bestandteile eines Nachhaltigkeitsberichts – im VS 2026 wird mindestens die Berichterstattung über Scope-1- und Scope-2-Emissionen erwartet.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Energieverbrauchsdaten (Strom, Gas, Heizöl) und der zugehörigen Emissionsfaktoren – dies ist methodisch gut handhabbar und erfordert keine aufwändigen Messungen. PROBIOTEC unterstützt bei der korrekten THG-Bilanzierung und berät, ob und in welchem Umfang eine freiwillige Scope-3-Erhebung sinnvoll ist, z. B. für Branchen mit großem vorgelagertem Fußabdruck.

Ein Nachhaltigkeitsbericht nach VS 2026 bietet alle relevanten ESG-Daten auf einen Blick und schützt mittelständische Zulieferer vor individuellen, zeitraubenden Datenanforderungen berichtspflichtiger Kunden.

Berichtspflichtige Unternehmen müssen nachweisen, dass auch ihre Lieferketten nachhaltig aufgestellt sind – dies ergibt sich aus den ESRS-Anforderungen und dem LkSG(Lieferkettensorgfallspflichtengesetz).In der Praxis fordern Großkunden zunehmend strukturierte ESG-Daten, häufig über standardisierte Fragebögen (z. B. EcoVadis, CDP). Ein eigener Nachhaltigkeitsbericht schafft eine einheitliche Kommunikationsbasis gegenüber verschiedenen Kunden und erspart die aufwändige Einzelbeantwortung bei jeder Anfrage.

Ein Nachhaltigkeitsbericht fördert die systematische Selbstanalyse des Unternehmens und liefert neben der externen Kommunikation auch erheblichen internen Nutzen – von Risikobewertung bis Ressourceneffizienz.

Konkret werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt (z. B. steigende Energiekosten, regulatorische Entwicklungen), Ziele auf belastbarer Datenbasis definiert, Ressourcen effizienter genutzt (allein durch die Transparenz der Datenerhebung fallen häufig Optimierungspotenziale auf) und die interne Kommunikation zu Nachhaltigkeitsthemen strukturiert.

Das LkSG verpflichtet große Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umzusetzen – ein Nachhaltigkeitsbericht nach VS 2026 enthält viele der Informationen, die LkSG-pflichtige Kunden von ihren Zulieferern benötigen.

Für mittelständische Zulieferer bedeutet das LkSG: Sie werden zunehmend in die Sorgfaltspflichten ihrer Kunden einbezogen und müssen Informationen zu Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Menschenrechten bereitstellen. Der VS 2026 ist damit ein effizientes Instrument, um diese Anforderungen ohne individuelle Datenanfragen pro Kunde zu erfüllen. PROBIOTEC berät, welche LkSG-relevanten Datenpunkte im Bericht besonders wichtig sind.

Praktische Umsetzung und Prozess

Der VS 2026 umfasst insgesamt ca. 75 Datenpunkte – die erforderlichen Informationen hängen vom gewählten Modul (Basic oder Advanced) ab und basieren weitgehend auf bereits vorhandenen betrieblichen Daten.

Für das Basismodul sind typischerweise relevant: Energieverbrauch nach Energieträgern (Strom, Erdgas, Heizöl, erneuerbare Energien), Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Wasserverbrauch, Abfallaufkommen und Recyclingquote, Mitarbeiterkennzahlen (Anzahl, Vollzeit/Teilzeit, Fluktuation, Geschlechterverteilung), Arbeitsschutz (Unfallstatistik, Ausfallzeiten), Aus- und Weiterbildung sowie Governance-Informationen (Compliance-Verstöße, Antikorruptionsmaßnahmen). Im umfassenden Modul kommen detailliertere Angaben zu Biodiversität, Kreislaufwirtschaft oder Lieferketteninformationen hinzu.

Der interne Aufwand für eine Ersterhebung nach VS 2026 liegt typischerweise bei 20–40 Arbeitsstunden, verteilt auf Datenrecherche, 2–3 Abstimmungstermine mit PROBIOTEC und die Freigabe der Ergebnisse.

Der VS 2026 ist bewusst so konzipiert, dass er für den Mittelstand tragbar bleibt: keine externe Prüfung vorgeschrieben, modularer Aufbau und ca. 75 statt über 1.000 Datenpunkte. Es wird ein klarer Ansprechpartner im Unternehmen benötigt (kein Vollzeit-ESG-Manager), der vorhandene Daten aus Energieabrechnungen, Personalstatistiken und Abfallregistern zuliefert. Ab dem zweiten Berichtsjahr sinkt der Aufwand deutlich, da Prozesse etabliert sind und Daten wiederholbar erhoben werden.

Für das Basismodul des VS 2026 ist bei guter Datenlage eine Erstellung in ca. 6–10 Wochen realistisch – bei umfangreicheren Projekten oder erstmaliger Datenerhebung sollten 3–5 Monate eingeplant werden.

Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße, der Datenverfügbarkeit und dem gewählten Modul ab. Bei bestehender CSRD-Berichtspflicht (mit Doppelter Wesentlichkeitsanalyse, umfangreicher Datenerhebung und externer Prüfung) ist ein Zeitraum von 6–12 Monaten üblich. Der Hauptaufwand liegt in der Datenerhebung und -validierung – nicht in der eigentlichen Berichterstellung. PROBIOTEC strukturiert den Prozess so, dass die internen Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden.

Für den Einstieg werden keine umfangreichen Vorarbeiten erwartet – PROBIOTEC führt zunächst einen Dokumentencheck durch und identifiziert, was bereits vorhanden ist und wo Lücken bestehen.

Typische Daten, die im Prozess erhoben oder zusammengetragen werden: Energieverbrauchsdaten (nach Energieträgern), Wasserverbrauch und Abwassermengen, Abfallaufkommen und Recyclingquoten, Angaben zur Belegschaft (Mitarbeiterzahl, Fluktuation, Weiterbildung, Diversität), Informationen zu Arbeitsschutz, lieferkettenbezogene Informationen (wesentliche Lieferanten, Herkunftsregionen) sowie Angaben zu Governance-Strukturen. Der Aufwand richtet sich nach dem gewählten Modul – das Basismodul umfasst deutlich weniger Datenpunkte.

Die Erstellung folgt einem strukturierten, siebenstufigen Prozess – von der Relevanzprüfung bis zum fertigen Bericht – bei minimaler Belastung der internen Ressourcen.

Der Ablauf: (1) Relevanzprüfung – Klärung, ob CSRD-Pflicht besteht oder ein freiwilliger Bericht nach VS 2026 sinnvoll ist. (2) Modulauswahl – Festlegung auf Basic- oder Advanced-Modul. (3) Bestandsaufnahme – Sichtung und Bewertung vorhandener Dokumente, Daten und Prozesse. (4) Unternehmens- und Prozessbeschreibung – Systematische Beschreibung des Unternehmens und seiner Wertschöpfung. (5) Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse – Identifikation und Priorisierung relevanter Nachhaltigkeitsaspekte. (6) Datenerhebung – Strukturierte Erfassung der erforderlichen ESG-Daten. (7) Berichtserstellung – Erstellung gemäß VS 2026-Leitfäden.

Beim VS 2026 ist keine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben – dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zur CSRD, bei der eine externe Prüfung verpflichtend ist.

Der freiwillige Bericht nach VS 2026 wird durch das Unternehmen selbst verantwortet. Eine professionelle Begleitung durch erfahrene Berater wie PROBIOTEC erhöht dennoch die Qualität und Glaubwürdigkeit des Berichts deutlich – insbesondere gegenüber Kunden und Banken, die die Belastbarkeit der Daten bewerten. Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist die externe Prüfung (Limited Assurance, perspektivisch Reasonable Assurance) gesetzlich vorgeschrieben.

Eine jährliche Aktualisierung des Nachhaltigkeitsberichts wird empfohlen – analog zum Geschäftsbericht und entsprechend der Erwartung von Kunden, Banken und Investoren an aktuelle ESG-Daten.

Der VS 2026 legt kein starres Aktualisierungsintervall fest, aber ein Bericht, der älter als zwei Jahre ist, verliert an Aussagekraft und Akzeptanz. Die jährliche Aktualisierung hat zudem den Vorteil, dass Entwicklungen und Fortschritte sichtbar werden und die Datenerhebung als wiederkehrender Prozess institutionalisiert wird – mit deutlich weniger Aufwand im Folgejahr. Bei der CSRD ist die jährliche Berichterstattung gesetzlich vorgeschrieben.

Der beste Einstieg ist eine strukturierte Bestandsaufnahme: Relevanz der Anforderungen prüfen, vorhandene Datenlage erfassen, Zuständigkeiten klären und einen wiederholbaren Prozess definieren.

Konkret bedeutet das: Welche Anforderungen sind wirklich relevant (Kunden, Banken, Ausschreibungen)? Welche Daten liegen bereits belastbar vor (Energieabrechnungen, Abfallstatistiken, Personalberichte)? Wo fehlen Zuständigkeiten oder Prozesse? Wie lassen sich Anfragen künftig wiederholbar beantworten, statt bei jeder Anfrage neu zusammenzusuchen? Die weyer gruppe unterstützt bei jedem dieser Schritte – pragmatisch und ohne unnötige Komplexität.

Sonderfälle und Praxisfragen

Ein freiwilliger Bericht nach VS 2026 ist die ideale Vorbereitung auf eine mögliche zukünftige CSRD-Berichtspflicht, da beide auf den gleichen ESRS-Standards aufbauen und der Übergang kein Neustart, sondern eine schrittweise Erweiterung ist.

Die bereits etablierten Datenerhebungsroutinen können erweitert werden, die inhaltlichen Themenfelder sind identisch (nur detaillierter) und die interne Organisation muss nicht neu aufgebaut, sondern nur ausgebaut werden. PROBIOTEC unterstützt bei dieser Transition und stellt sicher, dass die CSRD-Anforderungen (Doppelte Wesentlichkeit, Scope-3-Emissionen, externe Prüfung) systematisch ergänzt werden.

Ein standardisierter Nachhaltigkeitsbericht nach VS 2026 ist universell einsetzbar – für Kundenanfragen, Banken, Ausschreibungen und als Grundlage für ESG-Ratings wie EcoVadis.

Konkret können die strukturiert vorliegenden Daten für ESG-Fragebögen (ohne jedes Mal neu zusammensuchen), als Nachweis bei Kreditanfragen, als Zuschlagskriterium in Vergabeverfahren und als Grundlage für Plattformen wie EcoVadis oder CDP genutzt werden. Die einmalige Investition in einen strukturierten Bericht zahlt sich durch die vielfältige Verwendbarkeit mehrfach aus.

Irgendwo in Ihrem Unternehmen sitzt eine Person, die das Thema abarbeiten muss – neben dem, was sie ohnehin schon macht. Die muss die Daten zusammenkratzen, die Quellen klären, den Text formulieren, den Kundenanfragebogen ausfüllen, die Bankunterlagen zusammenstellen. Und das mit jedem neuen Bericht wieder von vorne.

Das muss nicht so bleiben. Wenn die Datenstruktur einmal steht und der Bericht modular aufgebaut ist, wird jede Folgeanfrage zu einem Ausfüllen statt zu einer Neuentwicklung. Die interne Person wird nicht zur Nachhaltigkeitsabteilung. Sie bleibt das, was sie ist – und das Thema wird ein Punkt auf der To-do-Liste, kein Dauerbrenner.

Zusammenarbeit mit der weyer gruppe

PROBIOTEC verbindet regulatorisches Verständnis mit pragmatischer Umsetzung und kennt durch Branchenerfahrung in der Papierindustrie und weiteren produzierenden Branchen die Realität mittelständischer Unternehmen aus dem betrieblichen Alltag.

Die weyer gruppe verfügt darüber hinaus über umfassende Expertise in angrenzenden Themenfeldern: Energiemanagement nach ISO 50001, CO2-Bilanzierung und Emissionshandel (nEHS, EU-ETS), Umweltmanagement, Arbeitsschutz und Legal Compliance. Diese interdisziplinäre Kompetenz ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung – die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht isoliert, sondern im Kontext der bestehenden betrieblichen Systeme umgesetzt.

Ja. Für Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, bietet PROBIOTEC erweiterte Leistungen an – von der vollständigen Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zur Begleitung der externen Prüfung.

Das Leistungsspektrum umfasst: Analyse der Betroffenheit und des Anwendungsbereichs, vollständige Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Impact und Financial Materiality), Stakeholder-Analyse und -Einbindung, umfassende Datenerhebung nach ESRS einschließlich Scope-3-Emissionen, Beratung bei der Auswahl geeigneter Prüfungsgesellschaften und Integration in bestehende Managementsysteme (ISO 14001, ISO 50001). Die CSRD-Beratung baut auf der gleichen methodischen Grundlage auf wie die VS 2026-Begleitung – mit erweiterter Tiefe und Dokumentationsanforderung.

Die Kosten hängen primär vom gewählten Standard und Modul, der Unternehmensgröße und -komplexität, der vorhandenen Datenlage sowie dem Umfang ergänzender Leistungen wie THG-Bilanzierung ab.

Weitere Faktoren: ob ein einzelner Standort oder mehrere Standorte berichtet werden, ob eine vereinfachte oder vollständige Wesentlichkeitsanalyse erforderlich ist und ob der Bericht als Einzelleistung oder als wiederkehrender Auftrag angelegt wird. Der VS 2026 im Basismodul ist bewusst als kosteneffiziente Lösung für den Mittelstand konzipiert – die Investition steht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen (bessere Konditionen bei Banken, Erfüllung von Kundenanforderungen, Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen).

Guido Clemens

PROBIOTEC GmbH

Phillip von Kölln

PROBIOTEC GmbH

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