Das EU-weite Netz „Natura 2000“ der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Vogelschutzgebiete dient dem Schutz sowie der Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Daher ist bei Plänen und Projekten, die Auswirkungen auf diese Schutzgebiete haben können, unter anderem eine gesonderte FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Zudem ist bei Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren der Artenschutz (besonders und streng geschützte Arten) ein wichtiger Aspekt. Dieser sollte idealerweise möglichst frühzeitig bei der Planung mitberücksichtigt werden, da artenschutzrechtliche Untersuchungen sehr zeitintensiv sein und somit den Projektterminplan beeinflussen können.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, unterstützt die weyer gruppe Sie mit umweltbezogenen Fachgutachten in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und übernimmt darüber hinaus die gesamte Kommunikation im Bereich des Artenschutz sowie der FFH-Verträglichkeit mit den Behörden.
Leistungen im Artenschutz und der FFH-Verträglichkeit
- Einzelfallspezifische Analyse des konkreten Vorhabens zur Einschätzung möglicher Auswirkungen
- Kompetente Beratung bezüglich der Erfordernisse von Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit
- Erstellung von Gutachten zur Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete u. EU-Vogelschutzgebiete): Verträglichkeitsprüfungen und Vorprüfungen / Erheblichkeitsabschätzungen
- Artenschutzrechtliche Potenzialanalysen
- Gutachten zum Besonderen Artenschutz
- Koordination aller erforderlichen Fachgutachten sowie Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde für einen reibungslosen Ablauf
weyer spezial: Artenschutz und FFH-Verträglichkeit
Sobald ein Vorhaben oder Verfahren Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet (FFH- oder Vogelschutzgebiet) oder bedeutende Lebensräume mit geschützten Arten auslösen kann, sind naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Als fester Bestandteil der Antragsunterlagen geben sie Auskunft darüber, welche konkreten Auswirkungen das geplante Vorhaben auf das vorliegende Ökosystem haben wird. Dies kann ein direkter Flächenverlust durch Überbauung oder die Veränderungen der Standortsituation durch Stoffeinträge und Lärm sein…
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Andrea Esser
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