Biogasanlagen sind ein zentraler Baustein der Energiewende. Um in Zukunft eine hohe Anlagenverfügbarkeit sowie einen technisch und rechtlich sicheren Betrieb zu gewährleisten, unterstützen wir Sie kompetent und praxisnah in allen Bereichen rund um die Anlagensicherheit Ihrer Biogasanlage.
Wie bleibt Ihre Biogasanlage sicher, zuverlässig und gesetzeskonform?
Wir begleiten Sie bei allen Themen rund um die Anlagensicherheit Ihrer Biogasanlage. Dazu gehören unter anderem Sachverständigenprüfungen nach § 29a BImSchG, BetrSichV oder AwSV, die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, Störfallkonzepten, Gefährdungsbeurteilungen sowie Gefahrenanalysen. Ergänzend bieten wir Schulungen und Fachgespräche, damit Sie und Ihr Team stets auf dem neuesten Stand sind, sowohl technisch als auch rechtlich.
Wann ist unsere Unterstützung sinnvoll?
Ob beim Neubau, bei der Erweiterung oder im laufenden Betrieb, wir begleiten Betreiber von Biogasanlagen mit fachlicher Unterstützung in allen Fragen der Anlagensicherheit. Dabei legen wir Wert auf fundiertes Wissen, praktische Erfahrung und eine offene, verständliche Kommunikation.
Unser Sicherheitskonzept berücksichtigt technische, rechtliche und betriebliche Anforderungen gleichermaßen. So tragen wir dazu bei, den sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Biogasanlage langfristig zu gewährleisten.
Leistungen zur Anlagensicherheit von Biogasanlagen
Wir bieten umfassende Prüfungen Ihrer Biogasanlage an, nach den einschlägigen Rechtsbereichen wie Explosionsschutz, § 29a BImSchG und AwSV.
Alles aus einer Hand . Mit nur einem Termin vor Ort können alle drei Rechtsbereiche effizient und umfassend abgedeckt werden.
- Anlagensicherheit nach § 29a BImSchG
- Gewässerschutz nach AwSV
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach §§ 15 und 16 BetrSichV
- Explosionsschutzkonzepte
- Explosionsschutzdokumente
- Zonenpläne
- Zündquellenbewertungen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Explosionsschutz.
- Konzepte zur Verhinderung von Störfällen
- Sicherheitsberichte
- Abstandsgutachten
- Ausbreitungsrechnungen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Störfallverordnung.
- Gefahrenanalyse nach StörfallV (HAZOP/PAAG)
- Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV/GefStoffV
- Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Hier finden Sie weitere Informationen zu Gefahrenanalysen.
- Brandschutzkonzepte
- Brandschutzpläne
- Brandschutzbeauftragte
Hier finden Sie weitere Informationen zum Brandschutz.
- sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen TRAS 120
- Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas TRGS 529
Wir sind Mitglied des Schulungsverbands des Fachverbands Biogas e.V.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Anlagensicherheit Ihrer Biogasanlage, in einer individuellen Inhouse Schulung bei Ihnen vor Ort.
über 10 Jahre Erfahrung mit
Prüfungen
Betreuungen zur StörfallV
Abstandsgutachten
Betreuungen im Explosionsschutz
weyer spezial: Anlagensicherheit von Biogasanlagen
Anlagenausfälle von Biogasanlagen kosten Geld, fehlende Prüfungen und Dokumentation kosten Nerven in Diskussionen mit den Behörden. Wir unterstützen Sie deshalb gern rund um die Anlagensicherheit Ihrer Biogasanlage, um mit Ihnen zusammen einen technisch und rechtlich sicheren Betrieb zu erreichen. Sprechen Sie uns an…
Häufig gestellte Fragen zur Anlagensicherheit von Biogasanlagen
Die Anlagensicherheit bei Biogasanlagen ist entscheidend, um Mensch, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Eine sichere Anlage verhindert Unfälle, minimiert Umweltrisiken und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben wie § 29a BImSchG, BetrSichV oder AwSV eingehalten werden. Zusätzlich hilft eine zuverlässige Anlagensicherheit, Betriebsausfälle und Konflikte mit Behörden und Versicherungen zu vermeiden.
Biogasanlagen unterliegen verschiedenen Prüfpflichten, z. B. der § 29a BImSchG-Prüfung (Anlagensicherheit), der AwSV-Prüfung (Gewässerschutz) und Prüfungen nach BetrSichV (Explosionsschutz). Diese müssen regelmäßig durch Sachverständige bzw. zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt und dokumentiert werden.
Ja, Betreiber von Biogasanlagen sind verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Es dokumentiert, wie explosionsfähige Atmosphären vermieden werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Das Dokument ist gesetzlich nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschrieben.
Die § 29a BImSchG-Prüfung ist bei Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, sofern dies von der Genehmigungsbehörde angeordnet wurde. Sie dient der Überprüfung der Sicherheit der gesamten Anlage.
Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) verpflichtet Biogasanlagenbetreiber zur regelmäßigen Prüfung auf Dichtigkeit und zum Schutz vor Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Besonders relevant ist das bei Gärbehältern und Lagerflächen.
Notwendig sind unter anderem: Explosionsschutzdokument, Ex-Zonenplan und Ex-Betreibsmittelliste. Diese Unterlagen belegen, dass Maßnahmen gegen explosionsfähige Atmosphären getroffen wurden.
Die Prüfung des Gewässerschutzes nach AwSV ist i.d.R wiederkehrend fünfjährlich erforderlich.
Die Prüfung der Anlagensicherheit gemäß §29a BImSchG ist bei Anlagen, die nicht unter die Störfallverordnung fallen, wiederkehrend sechsjährlich erforderlich, bei Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen, wiederkehrend dreijährlich erforderlich, sofern die zeitlichen Vorgaben der Genehmigungsbehörde nicht abweichen.
Die Prüfung des Explosionsschutzes nach BetrSichV ist erforderlich:
– Sechsjährlich wiederkehrend: Explosionssicherheit (Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung u.a.)
– Dreijährlich wiederkehrend: Prüfung der Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
– Jährlich wiederkehrend: Funktion der Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen u.a.
Zusätzlich sind Prüfungen nach wesentlichen Änderungen erforderlich.
Nur bekanntgegebene bzw. bestellte Sachverständige bzw. zur Prüfung befähigte Personen dürfen diese Prüfungen durchführen. Unsere Prüfer sind in den genannten Fachbereichen qualifiziert, sodass diese Prüfungen mit nur einem Vor-Ort-Termin möglich sind.
Ein Sicherheitsbericht enthält eine umfassende Risikoanalyse, Maßnahmen zur Störfallverhinderung, ein Konzept zur Gefahrenabwehr sowie ggf. Ausbreitungsrechnungen und Abstandsgutachten. Er ist für Anlagen mit großen Mengen gefährlicher Stoffe verpflichtend.
Verpflichtend sind Schulungen nach TRGS 529 (Herstellung von Biogas) und TRAS 120 (sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen). Wir bieten praxisnahe Inhouse-Schulungen mit aktuellem Rechts- und Technikstand an.
Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert potenzielle Gefahren für Beschäftigte durch Arbeitsmittel oder Tätigkeiten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Grundlage für Schutzmaßnahmen in der Biogasanlage.
Unsere Leistungen im Brandschutz beinhalten die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Feuerwehrplänen, die Stellung von Brandschutzbeauftragten sowie Bestandsanalysen und Fachbauleitungen bei Neubauten oder Umbauten.
HAZOP steht für „Hazard and Operability“. Es handelt sich um eine strukturierte Methode zur systematischen Gefahrenanalyse, vor allem bei komplexen Anlagen. Ihr Erfordernis ergibt sich aus der Störfallverordnung.
Wir führen die Vor-Ort-Besichtigung durch, prüfen alle sicherheitsrelevanten Aspekte nach den relevanten Verordnungen, dokumentieren die Ergebnisse und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden und beim Beheben von Mängeln.
Die Kosten variieren je nach Umfang, Größe und Zustand der Anlage. Durch unsere Bündelung mehrerer Prüfbereiche (z. B. § 29a BImSchG, AwSV, BetrSichV) mit nur einem Termin lassen sich jedoch Zeit und Kosten deutlich reduzieren.
Ja, wir begleiten das gesamte Genehmigungsverfahren nach BImSchG oder Baurecht. Dazu zählen die Koordination von Gutachten, Erstellung technischer Unterlagen sowie die Kommunikation mit Genehmigungsbehörden.
Legal Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Wir bieten Compliance-Prüfungen, stellen Beauftragte und dokumentieren alle relevanten Nachweise zur rechtssicheren Betriebsführung.
Durch regelmäßige Prüfungen, Aktualisierung sicherheitsrelevanter Dokumente und Schulungen Ihres Personals bleiben Sie rechtlich und technisch aktuell. Unsere Fachgespräche und Schulungen helfen dabei effektiv.
Fehlende Prüfungen oder Dokumentationen können zu Bußgeldern, behördlichen Auflagen oder gar Betriebsstilllegungen führen. Wir helfen Ihnen, sämtliche gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen und Ärger mit Behörden und Versicherungen zu vermeiden.
Die CE-Kennzeichnung belegt, dass Ihre Anlage den europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Wir unterstützen bei der technischen Dokumentation, der Risikobeurteilung und der Erstellung der Konformitätserklärung.
Bei Sanierungen sind aktuelle Rechtsvorgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen neue Anforderungen an die Anlagensicherheit, dem Gewässerschutz und dem Explosionsschutz. Wir analysieren den Ist-Zustand, identifizieren Handlungsbedarf und begleiten die Umsetzung.
In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme für Umweltschutz- oder Sicherheitsinvestitionen. Wir prüfen für Sie passende Programme und unterstützen bei Antragstellung und technischer Umsetzung.
Eine gute Vorbereitung umfasst vollständige Sicherheitsdokumentation, aktuelle Prüfberichte und geschultes Personal. Wir helfen Ihnen mit Vorab-Checks und stellen sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und aktuell sind.
Ihre Ansprechpartner
Peter Nöldeke
horst weyer und partnerJohannes Gemmeke
horst weyer und partnerFelix Kalienke
horst weyer und partnerRalf Schiffel
horst weyer und partnerSie haben Fragen zum Thema Anlagensicherheit von Biogasanlagen?
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