Was ist die TRGS 510 und welche Anforderungen stellt sie an die Lagerung von Gasen?
Bei der Lagerung von Gasen in Gasflaschen, Gasbündeln oder Tanks muss bereits bei der Gestaltung des Lagers einiges beachtet werden, damit die Lagerung den gesetzlichen Grundlagen entspricht.
Die Grundlage bildet die TRGS 510 die im Dezember 2020 das letzte mal novelliert wurde. Unternehmen sind dazu verpflichtet die aktuellen Regelwerke zu berücksichtigen, damit die Sicherheitsmaßnahmen immer dem Stand der Technik entsprechen. Die TRGS wird von der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz Baua) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
Wenn Sie ein Gasflaschenlager auf dem Betriebsgelände haben muss dieses entsprechend an die Neuerungen der TRGS 510 angepasst werden, sofern Änderungen notwendig sind.
Anwendungsbereich
Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich des Ein- und Auslagerns, des Transportieren innerhalb des Lagers sowie der Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe. Dabei sind je nach Art und Menge der gelagerten Stoffe verschiedene Einschränkungen und Regelungen zu berücksichtigen.
Für einfachere Installationen mit wenigen Flaschen oder Bündeln haben Sie Ihren kompetenten lokalen Ansprechpartner – gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserem Partner der LT GASETECHNIK bei der sicheren Gestaltung als auch dem dauerhaft sicheren Betrieb Ihrer komplexen Installationen (umfangreiche Mengen, Lagerung brennbarer / giftiger / korrosiver / aggressiver Gase und Flüssigkeiten).
Sicherheitsgesamtkonzept zur Lagerung von Gasen
- Beratung und Planung bezüglich der Gestaltung von Lägern unter Berücksichtigung der TRGS 510
- Erstellung von Fachgutachten
- Kompetente Betreuung durch: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Explosionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte und nach §29b BImSchG bekanntgegebene Sachverständige
- Lieferung von Komponenten (Gas-Versorgung, -Druckregelung, -Mischung)
- Service
- Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen
Unsere Leistungen
Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung, die Zustands- und Konformitätsprüfung, Lieferung und die Wartung komplexer Installationen:
- Beratung bei Lagerung und Bereitstellung technischer Gase und Gasgemischen, inert, oxidierend, brennbar, entzündlich, giftig, korrosiv, aggressiv. z. B. Wasserstoff, Formiergase, Argon, Kohlendioxid, Schweißgase, Helium, Sauerstoff, Schwefeldioxid, Chlorgas, Ammoniak etc.
- Genehmigungsmanagement
- Unterstützung bei komplexen Fragen zu Arbeitssicherheit, Lagerung, Gefährdungen
- Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 5 ArbSchG, § 7 GefStoffV, TRGS 407, TRGS 745, TRGS 726)
Unterstützung bei der Maßnahmenermittlung für die sichere Bereitstellung und Benutzung von technischen Gasen, Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und beim Umgang mit diesen Stoffen.
- Sicherheitstechnische Bewertung § 15 BetrSichV
Ermittlung von Prüffristen und Maßnahmen zum Genehmigen, Aufstellen und Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen. - Systematische Gefahrenanalysen (PAAG/HAZOP)
- Erstellung und Prüfung von Sicherheitsberichten und Konzepten zur Verhinderung von Störfallen gemäß der 12. BImSchV durch bekanntgegebene Sachverständige (nach §29a BImSchG)
- Gutachten zur Ermittlung die angemessenen Sicherheitsabstände nach KAS-18 und KAS-32 für Betriebsbereiche der unteren und oberen Kasse (Störfallbetriebe)
- Erstellung von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten und -gutachten, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach BImSchV bzw. österreichischer IUV
- Brandschutzschulung Theorie und Praxis: Kontrolle Brandschutzordnung, Schulung theoretischer Grundlagen hinsichtlich des Brandschutzes mit dem Abschluss praktische Handhabung von Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher usw.) mit Hilfe eines Brandsimulators. Durchführung von Räumungsübungen.
- Explosionsschutzdokument, § 6 BetrSichV
Ermittlung der Explosionsgefährdungen sowie Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes beim Umgang mit brennbaren Gasen. - Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten § 9 BetrSichV, § 12 ArbSchG, § 7 GefStoffV über Gefahren und den sicheren Umgang.
Wiederkehrende Prüfungen
LT GASETECHNIK unterstützt Betreiber von Gasversorgungsanlagen mit entsprechendem Service zur regelmäßigen Überprüfung der Gasversorgungsanlage. Diese Prüfungen müssen entsprechend der BetrSichV durch „Befähigte Personen“ durchgeführt werden und gemäß §11 BetrSichV dokumentiert werden.
Wir unterstützen Sie mit der Inspektion, Wartung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Gasmischern, Gasmischanlagen, Gasdruckregelanlagen, Gassicherheitsschränken nach TRGS 407 sowie zentraler Gasversorgungsanlagen auch zum Erhalt der Verfügbarkeit dieser zentralen Anlagen.
Die Ausführung erfolgt durch eine „Befähigte Person“ für die Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen gemäß
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1203 – Befähigte Personen
- Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie
- ProdSV – Druckgeräteverordnung
Des Weiteren führen wir Prüfungen zu Explosionsgefährdungen gemäß
- BetrSichV § 14 Abs. 1 bis 3 und 6 sowie § 15,
- TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen,
- TRBS 1203 – Befähigte Personen
und Prüfungen durch unabhängige Sachverständige zur ganzheitlichen Anlagenüberwachung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch.
Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen werden gemäß DIN 31051 durchgeführt. Unsere Leistung beinhaltet die Dichtheitsprüfung und Überprüfung der Gasanlage einschließlich Prüfung auf Sicherheit sowie Konformität mit dem Stand der Technik und den gültigen Rechtsvorschriften gemäß § 4 und § 7 BetrSichV. Als Nachweis erhalten Sie ein detailliertes Protokoll gemäß §11 BetrSichV über alle durchgeführten Prüfungen, Maßnahmen und Empfehlungen.
FAQ - Sichere Gestaltung & Betrieb von Gaslager
Die TRGS 510 sind technische Regeln für Gefahrstoffe, die spezifische Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern festlegt. Sie sind wichtig, um die Sicherheit und den Schutz von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten.
Ein Gasflaschenlager sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand sind. Prüfintervalle richten sich nach den technischen Regeln (TRGI, TRGS, DGUV, BetrSichV) den jeweiligen Installationen (Leitungen, Armaturen, Installationen), der Gasart, den Gasdrücken und der Gefährdungsbeurteilung.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht die TRGS 510, die Unternehmen bei der sicheren Lagerung von Gefahrstoffen unterstützen.
LT GASETECHNIK bietet Komponenten für die Gasdruckregelung, Gasverteilung und Gasmischung an. Gasdruckregler, Gasdruckregelstrecken und Gasdruckregeleinheiten, die von den führenden Gaserzeugern eingesetzt werden, stammen oft aus dem Hause LT GASETECHNIK. Für Gaselager liefert LT GASETECHNIK Druckregler, Entnahmestationen, (manuelle- und automatische) Umschaltstationen, Flaschenschränke.
Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert potenzielle Risiken und hilft, geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu planen und umzusetzen.
LT GASETECHNIK fokussiert sich auf technische Gase (darunter Wasserstoff, Argon, Kohlendioxid, Helium, Sauerstoff etc.) und Acetylen. Zusätzlich werden Gasmischanlagen für technische Gase und für Kohlenwasserstoffgase (Propan, Methan, Ethan, Erdgas etc.) hergestellt.
LT GASETECHNIK bietet umfassende Unterstützung bei der Arbeitssicherheit, einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und der Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen.
Genehmigungsmanagement umfasst die Einholung und Verwaltung aller erforderlichen Genehmigungen für den sicheren Betrieb von Gaslagern.
LT GASETECHNIK bietet Seminare und Inhouse-Schulungen zur sicheren Lagerung und Handhabung von Gasen sowie zur Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Bewertung gemäß BetrSichV wird durch systematische Analysen und die Festlegung von Maßnahmen zum sicheren Betrieb von Anlagen durchgeführt.
Prüffristen sind festgelegte Zeiträume für die regelmäßige Überprüfung von Anlagen, um deren Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Ein Explosionsschutzdokument identifiziert Explosionsrisiken und legt Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionen fest, um Sicherheit zu gewährleisten.
Wiederkehrende Prüfungen werden gemäß gesetzlichen Vorgaben von befähigten Personen durchgeführt, um die Sicherheit und Konformität der Anlagen zu gewährleisten.
Die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend für die Prävention von Unfällen und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Nach §11 BetrSichV sind detaillierte Protokolle über alle durchgeführten Prüfungen und Maßnahmen erforderlich, um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu dokumentieren.
Eine Dichtheitsprüfung gewährleistet, dass keine gefährlichen Gaslecks vorhanden sind, was die Sicherheit und Effizienz der Anlage erhöht.
Die Konformität wird durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Anlagen gemäß den neuesten technischen Standards sichergestellt.
Brandschutzkonzepte bieten umfassende Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Bränden, um Menschen und Anlagen zu schützen.
Flucht- und Rettungspläne werden gemäß DIN ISO 23601 erstellt, um im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen.
Maßnahmen zum Explosionsschutz umfassen die Ermittlung von Gefährdungen und die Implementierung von Schutzvorkehrungen, um Explosionen zu verhindern.
Herausforderungen bei der Lagerung von Gasen umfassen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Gewährleistung der Sicherheit und die Handhabung komplexer Installationen. Zusätzlich ist die Aufrechterhaltung des sicheren Betriebes durch Wartung, Schulung und Konformität oft herausfordernd.
Unternehmen können die TRGS 510 effektiv umsetzen, indem sie Fachleute konsultieren, Schulungen durchführen und regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen vornehmen.
Unsachgemäße Lagerung von Gasen kann zu Sicherheitsrisiken wie Explosionen, Bränden, Vergiftungen, Erstickungen, Verletzungen, Korrosionen, oder weiteren Gefährdungen von Menschen, Anlagentechnik oder Umwelt führen.
Unternehmen können ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen, praktische Übungen und die Bereitstellung umfassender Sicherheitsinformationen effektiv schulen.
Technologische Lösungen wie Überwachungssysteme, automatische Warnsysteme und moderne Druckregelanlagen und die regelmäßige Überprüfung können die Sicherheit in Gaslagern erheblich verbessern.
Ihre Ansprechpartner
Alexander Hanf
LT GASETECHNIKDr. Klaus Wörsdörfer
horst weyer und partnerSie haben Fragen zur sicheren Gestaltung und Betrieb von Gaselagern?
Wir beraten Sie gern!