KAS-18 Gutachten für Biogasanlagen

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KAS-18 Gutachten für Biogasanlagen

Beschreibung

Innerhalb der Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände für eine Biogasanlage bieten wir:

  • Ermittlung möglicher Auswirkungen auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzung
  • Berücksichtigung aller in dem Betriebsbereich gehandhabten Stoffe nach Anhang I StörfallV (Durchführung der Abschätzung der Auswirkungen mit einer repräsentativen Stoffauswahl)
  • Berücksichtigung der Anforderungen nach Art. 13 Seveso-III-Richtlinie
  • Berücksichtigung der Empfehlungen für eine Einzelfallbetrachtung (gemäß Kapitel 3 und 4 des Leitfadens KAS-18 in Verbindung mit Kapitel 1 KAS-32 der Kommission für Anlagensicherheit)
  • Berücksichtigung des Druckes aufgrund einer Gaswolkenexplosion, der Wärmestrahlung resultierend aus einer Freistrahl-Flamme sowie der toxischen Auswirkung eines Austritts von Biogas als Beurteilungswerte
  • Berücksichtigung von vorhandenen Unterlagen (z. B. Störfallkonzept, Messprotokolle) für den bestehenden Betriebsbereich sowie von Planunterlagen für das neue Objekt
  • Erstellung eines Plans mit Darstellung des angemessenen Sicherheitsabstandes

Die Abstimmung der für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Festlegung der repräsentativen Szenarien erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

Die Durchsprache des Gutachtens im Entwurf mit den Beteiligten erfolgt ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.

Die Ermittlung und Bewertung ggf. erforderlicher Kompensationsmaßnahmen können wir bei Bedarf übernehmen. Dazu erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.

Generelles

Die Beschaffung der benötigten Unterlagen (z. B. Störfallkonzept, Messprotokolle) für den Betriebsbereich erfolgt durch den Auftraggeber. Eine detaillierte Liste finden Sie in unserem Angebot.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass hinsichtlich der Ereignisse, die der Einzelfallbetrachtung zugrunde zu legen sind, die erforderlichen Angaben zu störfallrelevanten Stoffen und sicherheitsrele­vanten Anlagenteilen aus den Unterlagen zu entnehmen sind und nicht vom Arbeitnehmer ermittelt werden müssen.

Der Bearbeitungszeitraum von drei Wochen beginnt erst, nachdem alle nötigen Dokumente an die horst weyer und partner gmbh übergeben wurden.

Zusatzleistungen

Vor-Ort-Termine sind in der aktuellen Situation nur schwer umsetzbar. Trotz der Möglichkeit von Video-Begehungen ist eine Anlagenprüfung ohne Vor-Ort-Termin immer schwierig und sicher nur in Einzelfällen sinnvoll. Wir werden weiterhin – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in der momentanen Situation Ihre Anlage besuchen. Bitte beachten Sie dazu unsere internen Vorgaben, welche Voraussetzungen für eine solche Begehung erfüllt sein müssen. Hier finden Sie das zugehörige Konzept.

Überblick

Bearbeitungsdauer: 3 Wochen
(ab Erhalt aller notwendigen Unterlagen)

Durchführendes Mitglied der weyer gruppe:
horst weyer und partner gmbh

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