Beratungsleistungen Gewässerschutz

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Beratungsleistungen Gewässerschutz

Im Rahmen der unten stehenden Leistungen werden von den Sachverständigen der weyer gruppe unter Beachtung der betrieblichen Abläufe und Funktionalitäten, der Anforderungen aus den Regelwerken sowie auf Basis unserer einschlägigen und praktischen Erfahrungen mit vergleichbaren Anlagen typischerweise folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Durchführung einer Startbesprechung mit dem Auftraggeber, insbesondere zur Abstimmung von Umfang und Inhalt unserer Dienstleistung
  • Auswertung der beim Auftraggeber bereits vorliegender Unterlagen und Angaben zur geplanten Leistung
  • Erstellung von Checklisten mit den für die jeweilige Leistung erforderlichen Unterlagen und Angaben
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung noch fehlender Unterlagen und Angaben
  • Abgrenzung einzelner AwSV-Anlagen inkl. Definition der Schnittstellen sowie Einstufung der Anlagen in Gefährdungsstufen
  • planungs- und ausführungsbegleitende Beratung im Hinblick auf die Erfüllung wasserrechtlicher Anforderungen
  • Unterstützung bei der Erstellung bzw. Ergänzung von Anlagendokumentationen gemäß AwSV)
  • Unterstützung bei der Erstellung von AwSV-Betriebsanweisungen bzw. Merkblättern gemäß AwSV
  • Abstimmung bzw. Besprechung von Fachgutachten oder Konzepten mit Auftraggebern und den zuständigen Behörden

Beschreibung

Fachgutachten

Im Rahmen der Umsetzung von ordnungsbhördlichen Auflagen und weiteren Maßnahmen erstellt die weyer gruppe Fachgutachten und gutachterliche Grundlagen im Gewässerschutz. Dabei erfolgt beispielsweise die Einstufung und Zuordnung von AwSV-Anlagen, Beurteilung von Sicherheitsvorkehrungen oder Nachweis der Beständigkeit und Dichtheit von Rückhalteeinrichtungen.

Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gefährdungsstufen

Aus den Angaben zu Einzelstoffen ermitteln wir auf Basis der AwSV die Wassergefährdungsklasse (WGK) von Gemischen. Mithilfe der Wassergefährdungsklasse und der Anlagenabgrenzung können wir die Gefährdungsstufen gemäß § 39 AwSV festlegen. Zudem führen wir Abgrenzungen wassergefährdender Stoffe von Medien anderer Rechtsbereiche, insbesondere von Abwasser, durch.

Gewässerschutz- und Instandsetzungskonzepte

Gemeinsam entwickeln wir, in Bezugnahme auf Ihre betrieblichen Abläufe, Gewässerschutz- und Instandsetzungskonzepte mit den zentralen Aspekten:

  • Vermeidung von Leckagen und Überfüllungen
  • Erkennung und Meldung von Leckagen
  • Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen und Löschwasser.

Darüber hinaus begleiten wir die Umsetzung der Konzepte mit unserem fundierten Engineering-Know-How.

Anlagensanierung und -nachrüstung

Die weyer gruppe erstellt ebenso praxistaugliche Sanierungs- und Nachrüstungskonzepte unter besonderer Berücksichtigung kosteneffizienter Lösungen. In diesem Zusammenhang

  • ermitteln wir den Handlungsbedarf,
  • stellen Maßnahmenkataloge mit Dringlichkeitsbewertung auf,
  • führen Kostenschätzungen durch und
  • geben Hilfestellung bei der Auswahl von Lieferanten und technischen Systemen.
Betriebliche Dokumentation

Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus gesetzlichen und technischen Regelwerken erstellen wir AwSV-Anlagendokumentationen, AwSV-Betriebsanweisungen und Merkblätter, Alarm-, Überwachungs- und Instandhaltungspläne, Praxis-Checklisten sowie kundenspezifische Bauvorschriften und Leitfäden für den Gewässerschutz.

Vor-Ort-Termine

Vor-Ort-Termine sind in der aktuellen Situation nur schwer umsetzbar. Trotz der Möglichkeit von Video-Begehungen ist eine Anlagenprüfung ohne Vor-Ort-Termin immer schwierig und sicher nur in Einzelfällen sinnvoll. Wir werden weiterhin – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in der momentanen Situation Ihre Anlage besuchen. Bitte beachten Sie dazu unsere internen Vorgaben, welche Voraussetzungen für eine solche Begehung erfüllt sein müssen. Hier finden Sie das zugehörige Konzept.

Überblick

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
(ab Erhalt aller notwenigen Unterlagen)

Durchführendes Mitglied der weyer gruppe:
horst weyer und partner gmbh

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