Inhouse Schulungen Flurförderzeuge und Krane

Schulung und Unterweisung für das sichere Bedienen von Baumaschinen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel wie Baumaschinen ausschließlich von befähigten Personen bedient werden. Um dieser gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist eine entsprechende Schulung und eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter unerlässlich.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen an Qualifikation und Schulungsinhalte für das Bedienpersonal. Unsere praxisorientierten Schulungen erfüllen diese Vorgaben und vermitteln sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit den jeweiligen Maschinen.

Die weyer akademie bietet Inhouse Schulungen an für das sichere Bedienen von Baumaschinen, die direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden – in Theorie und Praxis – und mit einer Prüfung abschließen. Dabei werden die vorhandenen Arbeitsmittel bzw. Fahrzeuge Ihres Unternehmens genutzt. Für eine optimale Durchführung des praktischen Teils sollte idealerweise ein Mitarbeiter Ihres Hauses mit dem jeweiligen Gerät vertraut sein und dieses bedienen können.

Die maximale Teilnehmerzahl pro Schulung beträgt 12 Personen. Für jährlich wiederkehrende Unterweisungen stimmen wir den genauen Ablauf sowie die Teilnehmerzahl individuell mit Ihnen ab. Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns im Vorfeld Bilder sowie Typenbezeichnungen der eingesetzten Arbeitsmittel oder Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Für folgende Bereiche bietet die weyer akademie kundenspezifische Inhouse Schulungen an:

Für die Teilnahme an unseren Schulungen zum sicheren Bedienen von Flurförderzeugen und anderen Arbeitsmitteln gelten bestimmte Voraussetzungen, die sowohl dem Schutz der Mitarbeiter als auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen.

Jeder Teilnehmer muss über eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten verfügen (ehemals G25). Diese Untersuchung stellt sicher, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Maschinen erfüllt sind.

Darüber hinaus ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) während des praktischen Teils der Schulung verpflichtend. Jeder auszubildende Mitarbeiter bringt bitte aus diesem Grund folgende PSA mit:

  • AS-Schuhe mit mindestens Schutzklasse S3

  • AS-Helm

  • AS-Handschuhe

  • Bei Bedarf: AS-Brille, AS-Gehörschutz, geeigneter Atemschutz

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) dürfen Flurförderzeuge – z. B. Gabelstapler – nur von Personen geführt werden, die dafür qualifiziert und unterwiesen wurden. Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 3008-001, der eine strukturierte Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung vorsieht.

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel zwei bis drei Tage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die genaue Dauer hängt von den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden und der Anzahl der Teilnehmenden ab und wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Für die sichere und vorschriftsgemäße Teilnahme an unserer Schulung für Kranführer müssen bestimmte gesundheitliche und sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllt sein.

Jeder Teilnehmer muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) vorweisen können. Diese Untersuchung dient der Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum sicheren Führen von Krananlagen und ist verpflichtend für alle Schulungsteilnehmer.

Ebenso ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) während des praktischen Teils der Schulung verpflichtend. Jeder auszubildende Mitarbeiter bringt bitte aus diesem Grund folgende PSA mit:

  • AS-Schuhe der Schutzklasse S3 (mindestens)

  • AS-Helm mit Kinnriemen

  • AS-Handschuhe

  • Bei Bedarf: AS-Brille, AS-Gehörschutz, geeigneter Atemschutz – je nach Einsatzbereich und Gefährdungspotenzial

Die Schulung erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 3009-003, welcher die Auswahl, Unterweisung und Qualifizierung von Kranführern regelt. Ziel ist es, den Teilnehmern alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für den sicheren Umgang mit Krananlagen zu vermitteln und diese mit einem Befähigungsnachweis abzuschließen.

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Tage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die genaue Dauer hängt von den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden und der Anzahl der Teilnehmenden ab und wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb von Erdbaumaschinen wie Radladern und Hydraulikbaggern ist eine fachgerechte Ausbildung der Maschinenführer unerlässlich. Die Schulung erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 3001-005 und vermittelt alle relevanten Kenntnisse zur Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern dieser Maschinen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25). Diese Untersuchung bestätigt die gesundheitliche Eignung zum Führen der genannten Maschinen und ist verpflichtend für alle Teilnehmer.

Während des praktischen Teils der Schulung ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Jeder auszubildende Mitarbeiter bringt bitte folgende Schutzausrüstung mit:

  • AS-Schuhe der Klasse S3 (mindestens)

  • AS-Helm

  • AS-Handschuhe

  • Bei Bedarf: AS-Brille, AS-Gehörschutz, geeigneter Atemschutz – abhängig vom Arbeitsumfeld

Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Sie dauert in der Regel zwei bis drei Tage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die genaue Dauer hängt von den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden und der Anzahl der Teilnehmenden ab und wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch eine entsprechende gesundheitliche Eignung und persönliche Schutzausrüstung. Unsere Schulung basiert auf dem DGUV Grundsatz 3008-008 und qualifiziert Ihre Mitarbeiter für den sicheren und rechtskonformen Einsatz dieser Arbeitsmittel.

Teilnehmende Mitarbeiter müssen vor Beginn der Schulung über zwei arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen verfügen:

  • Für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)

  • Für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)

Diese Untersuchungen gewährleisten, dass die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für den Einsatz auf Hubarbeitsbühnen erfüllt sind.

Für die Teilnahme am praktischen Teil der Schulung ist zudem das Mitbringen einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erforderlich:

  • PSA gegen Absturz mit Rückhaltesystem (inklusive einer entsprechenden Unterweisung, wie die PSA gegen Absturz mit Rückhaltesystem korrekt angelegt wird)

  • AS-Schuhe der Schutzklasse S3 (mindestens)

  • AS-Helm mit Kinnriemen

  • AS-Handschuhe

  • Bei Bedarf, je nach Einsatzbereich: AS-Brille, AS-Gehörschutz, geeigneter Atemschutz

Die Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte und schließt mit einer Prüfung ab. Sie dauert in der Regel ein bis zwei Tage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die genaue Dauer hängt von den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden und der Anzahl der Teilnehmenden ab und wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

weyer spezial: Flurförderzeuge und Krane

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel wie Baumaschinen ausschließlich von befähigten Personen bedient werden. Um dieser gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist eine entsprechende Schulung und eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter unerlässlich.

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