Welche behördlichen Vorschriften und Regelwerke müssen beachtet werden?
Industrieunternehmen, Institute, wissenschaftliche Einrichtungen: Der Einsatz und Betrieb von Laboren ist vielseitig und die Ansprüche der Betreiber an die Labore sind speziell. Zudem geben Gesetzgeber und Behörden eine ganze Reihe von Regelwerken vor, die einen sicheren Betrieb von Laboren oder Technikumsanlagen gewährleisten und sichern sollen.
Wie überall, wo Arbeitnehmende ihrer Arbeit nachgehen, sind die Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, etwa die Beleuchtung, sanitäre Einrichtungen, Be- und Entlüftung oder Raumgrößen, in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Prüfung sind Gegenstand der Betriebssicherheitsverordnung. Dazu kommen andere Regelwerke, von denen einige auf den ersten Blick den „großen“ Prozessanlagen vorbehalten scheinen, aber dennoch auch im Bereich von Labor und Technikum anzuwenden sind.
Den gesamten Beitrag von Herrn Schiffel können Sie auf Seite 14 bis 17 des LABO Magazins weiterlesen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Ralf Schiffel
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