Artikel des Quartalsnewsletters weyer news der weyer gruppe

weyer news – Oktober Ausgabe 2021

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Die weyer news – Oktober Ausgabe 2021 – sind erschienen. In dieser Ausgabe berichten wir über die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, sichere Gestaltung und Betrieb von Gaslägern, die Darstellung der IT-Sicherheit im Sicherheitsbericht und über die neue KRITIS-Verordnung.

Hier finden Sie die weyer news in PDF-Form.

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft: Novellierung 2021 und neues AUSTAL

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz TA Luft) ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland. Die am 23.06.2021 vom Bundeskabinett beschlossene TA Luft wird am 01.12.2021 Inkrafttreten und damit die fast 20 Jahre alte Version aus dem Jahr 2002 ablösen.

Veranstaltungshinweise

 

Freitag, 29. Oktober 2021 – 10:00 Uhr
kostenloses Online-Seminar zur TRGS 725: Explosionsschutz für Betreiber

Mittwoch, 10. November 2021 – 10:00 Uhr & Mittwoch, 19. Januar 2022 – 10:00 Uhr
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung: kostenloses Online-Seminar für Architekt:innen & Behördenvertreter:innen

Mittwoch, 16. März 2022, Düren – 8:30 Uhr
Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG & Fortbildungsveranstaltung für Störfallbeauftragte im Sinne von § 9 der 5. BImSchV (Genehmigungen ausstehend)

Sichere Gestaltung und Betrieb von Gaslägern: Berücksichtigung der TRGS 510

Beim Lagern von Gasflaschen gibt es eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Anforderungen, die es zu beachten gilt: Wird im Innen- oder Außenbereich gelagert? Welche Menge an Gas wird gelagert? Bei welcher Temperatur wird es gelagert?

Darstellung der IT-Sicherheit im Sicherheitsbericht: Orientierungspapier des LANUV NRW

Seit einiger Zeit ist es erforderlich, dass Betreiber störfallrelevanter Anlagen im Sicherheitsbericht auf das Thema „IT-Sicherheit“ bzw. „Cyber-Sicherheit“ eingehen. Der Leitfaden KAS 51 „Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter“ unterstützt Anlagenbetreiber bundesweit mit dem Teilabschnitt „Schutz vor cyberphysischen Angriffen“ bei der Risikoabschätzung. Jedoch herrschte teilweise Unklarheit darüber, wie die in der IT-Sicherheit auftretenden teils komplizierten Sachverhalte im Sicherheitsbericht genau darzustellen sind.

Neue KRITIS-Verordnung: Erweiterung des Gültigkeitsbereichs

Am 28. Mai 2021 ist das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft getreten (19/28844) [1]. Das IT-SiG 2.0 erweitert die deutsche KRITIS Regulierung deutlich: mehr Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und mehr Befugnisse für den Staat. Das IT-SiG 2.0 bildet dabei bereits die neuen EU-Regulierungen zum Thema ab. Die vielleicht wichtigste Änderung im IT-SiG 2.0 ist, dass nun deutlich mehr Unternehmen zu den „Kritischen Infrastrukturen“ zählen. Konkretisiert wird dies mit der „KRITIS-Verordnung 2.0“ (Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung, Bundesministeriums des Innern, 18.8.21) [2]. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und definiert sowohl neue „Kritische Sektoren“ als auch neue Schwellenwerte für bestehende Anlagen.