Erstellung Explosionsschutzkonzept
Beschreibung
Der Explosionsschutz in Europa basiert auf der ATEX-Richtlinie der EU, welche in nationales Recht umgesetzt wurden. Das Ziel der ATEX-Richtlinien ist ein verbesserter Schutz der Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen. Hierfür muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzkonzept entwickeln, welches auf Maßnahmen zur Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre, der Zündquellenvermeidung oder der Kontrolle von Explosionen, durch z. B. druckfeste Auslegung der Anlagen, zurückgreift.
Wir erarbeiten für Sie schon im Rahmen der Anlagenplanung und des Genehmigungsverfahrens technisch und wirtschaftlich optimierte Explosionsschutzkonzepte. Neben möglichst niedrigen Investitionskosten stehen vor allem die einfache Handhabung, Bedienbarkeit und Instandhaltung im Vordergrund.
Leistungen des Auftragnehmers
Im Einzelnen werden wir allgemeine Angaben zur Art der Anlagen und Einrichtungen, zu den wesentlichen Anlagenteilen sowie zur Abgrenzung von benachbarten Einrichtungen vornehmen. Anschließend folgt die Verfahrensbeschreibung mit den Schwerpunkten wesentliche Aspekte zum Explosionsschutz, Nutzung und Handhabung der relevanten Stoffe und Ausrüstungen, Handeingriffe nach Arbeitsanweisung, ggf. Maßnahmen bei Betriebsstörungen sowie Verriegelung / Überwachung / Kontrolle.
Die sicherheitstechnischen Kenngrößen für die relevanten brennbaren bzw. entzündbaren Stoffe (Einsatzstoffe und Produkte) werden in Tabellenform aufgelistet.
Herzstück des Explosionsschutzkonzeptes ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese umfasst folgende Schritte:
- Ermittlung der Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann,
- Beurteilung der Explosionsgefahr in den ermittelten Bereichen,
- Einteilung der Bereiche in Explosionsschutz-Zonen und
- Festlegung und Durchführung von entsprechenden Schutzmaßnahmen.
In einem Maßnahmenkatalog erfolgt das Auflisten eventuell noch erforderlicher Explosionsschutzmaßnahmen, die im Sinne des Explosionsschutzkonzeptes von Ihnen noch zu berücksichtigen sind.
Letztendlich stellen wir alle Unterlagen in einem Dokument zusammen und übergeben Ihnen den Entwurf. Diesen sprechen wir mit Ihnen telefonisch oder via E-Mail durch und bearbeiten abschließend das Enddokument. Diese Endfassung erhalten Sie von uns in elektronischer Form.
Nicht enthaltene Leistungen
Standardmäßig sind folgende Dienstleistungen nicht bei der Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes enthalten, können aber zusätzlich aufgenommen werden. Falls Sie diese Leistungen ebenfalls abdecken möchten, machen Sie bitte eine entsprechende Notiz in Ihrer Anfrage.
- Zeichnungserstellung zur Umsetzung der empfohlenen Änderungen und Maßnahmen im dwg-Format
- erforderliche elektronische Bearbeitung von R+I-Fließbildern
- Erstellung einer HAZOP-Studie
- Ermittlung von SIL-Stufen
- Eine Risikobetrachtung im Sinne der Maschinenrichtlinie bzw. Anforderungen, die sich aus der Anwendung der Maschinenrichtlinie ergeben.
Benötigte Unterlagen
Die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen nennen wir Ihnen detailliert im Angebot. Sollten Sie vorab Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder via E-Mail an uns.
Vor-Ort-Termine
Vor-Ort-Termine sind in der aktuellen Situation nur schwer umsetzbar. Trotz der Möglichkeit von Video-Begehungen ist eine Anlagenprüfung ohne Vor-Ort-Termin immer schwierig und sicher nur in Einzelfällen sinnvoll. Wir werden weiterhin – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in der momentanen Situation Ihre Anlage besuchen. Bitte beachten Sie dazu unsere internen Vorgaben, welche Voraussetzungen für eine solche Begehung erfüllt sein müssen. Hier finden Sie das zugehörige Konzept.
Überblick
Bearbeitungsdauer: 8 Wochen
(ab Erhalt aller notwenigen Unterlagen)
Durchführendes Mitglied der weyer gruppe:
horst weyer und partner gmbh
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