Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen – auch unvollständige Maschinen – erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Sie wird in Kürze durch eine neue Maschinenverordnung ersetzt, die in den letzten Jahren auf EU-Ebene entwickelt worden ist.
Aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird die Maschinenverordnung
Änderungen ergeben sich unter anderem bei den folgenden Aspekten:
- Verfahren für Hochrisikomaschinen
- Digitale EG-Konformitätserklärung
- Digitale Betriebsanleitung
- Security wird zur Herstellerpflicht
- Berücksichtigung der Künstlichen Intelligenz (KI)
- Was umfasst eine „wesentliche Modifikation“?
- Smarte Maschinen
Klärungsbedarf? Nutzen Sie die Online-Sprechstunde der weyer gruppe
Im Hinblick sowohl auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch auf die neue Maschinenverordnung ergeben sich auf Seiten der Planer und Hersteller häufig Fragen, die sich durch Eigenrecherche oft nicht klären lassen. Daher bietet die weyer gruppe eine kostenlose Online-Sprechstunde zur CE-Kennzeichnung an, in der individuelle Fragen am Wunschtermin geklärt werden.
Nutzen Sie das Formular unter https://www.weyer-gruppe.com/online-sprechstunde-ce-kennzeichnung-nach-maschinenbaurichtlinie-2006-42-eg-mrl/ und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin!
Bei allen Fragen rund um die CE-Kennzeichnung wenden Sie sich gerne an:
Manfred Schulte
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
Leiter CE-Kennzeichnung
Tel.: +49 2421 – 69 09 11 82
E-Mail: m.schulte@weyer-gruppe.com