Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Die MRL ist grundsätzlich an den Hersteller adressiert. Bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage oder durch Veränderungen an Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme werden in der Praxis häufig auch Betreiber zum so genannten „Eigenhersteller“.
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m.matejit@weyer-gruppe.com
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