kostenlose Online-Sprechstunde CE-Kennzeichnung

nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden dürfen. Die MRL ist grundsätzlich an den Hersteller adressiert. Bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage oder durch Veränderungen an Maschinen bzw. Anlagen nach deren Inbetriebnahme werden in der Praxis häufig auch Betreiber zum so genannten „Eigenhersteller“.

Dabei stellen sich für Planer und Hersteller für Maschinen und Anlagen eine ganze Menge von Fragen. Die häufigsten finden Sie hier. Wenn Sie darüber hinaus individuelle Fragen haben, helfen Ihnen unsere Experten gerne bei einer kostenlosen Online-Sprechstunde weiter. Bei diesem Individualtermin können Sie alle Ihre Fragen loswerden.

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