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nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen und unvollständige Maschinen erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Markt bereitgestellt beziehungsweise in Betrieb genommen werden dürfen. Die Maschinenrichtlinie richtet sich grundsätzlich an den Hersteller. Bedingt durch die Verkettung von (unvollständigen) Maschinen mit einer übergeordneten Steuerung zu einer Anlage oder durch Veränderungen an Maschinen beziehungsweise Anlagen nach deren Inbetriebnahme werden in der Praxis häufig auch Betreiber zum so genannten „Eigenhersteller“.

Für Planer und Hersteller für Maschinen und Anlagen entstehen dadurch einige neue Fragen, wie zum Beispiel:

  1. Gilt die Maschinenrichtlinie auch für Prozessanlagen?
  2. Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich der MRL?
  3. Wer muss die Maschinenrichtlinie anwenden?

Weitere Fragen und Antworten dazu finden Sie in unseren FAQ. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine kostenlose Online-Sprechstunde.

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    Die Maschinenrichtlinie (MRL) beschreibt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche gesetzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen, unvollständigen Maschinen und den Maschinen gleichgestellten Produkten zu beachten sind…

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