Die meistgestellten Fragen zum Thema Carbon Leakage

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Carbon Leakage bezeichnet die Verlegung von Produktionsprozessen ins Ausland mit dem Hintergrund den CO2-Bepreisungen des eigenen Landes zu entfliehen. „Das im Jahr 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem (nEHS) ergänzt den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) um die Emissionen in den Sektoren Wärmeerzeugung und Verkehr. Durch die zusätzlichen Kosten für die CO2-Emissionen entsteht ein Risiko für Carbon Leakage. Zu deren Vermeidung haben Unternehmen im internationalen Wettbewerb die Möglichkeit, eine Beihilfe auf Basis der BECV zu beantragen.

Unsere Experten Herr Konstantin Pientka und Herr Patrick Bahlert von der PROBIOTEC GmbH beantworten die meistgestellten Fragen zum Thema auf der zugehörigen Seite. „Was ist die gesetzliche Grundlage?“, „Wer ist beihilfeberechtigt?“, „Wo kann Beihilfe beantragt werden?“ und viele weitere Fragen.

Die Leistungen der weyer gruppe diesem Bereich sind:

  • Prüfung der Voraussetzungen zur Antragsberechtigung
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der relevanten Angaben, Beschreibungen und Nachweise
  • Erstellung und Bearbeitung von Beihilfeanträgen im FMS
  • Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Wirtschaftsprüfers
  • Unterstützung bei der Implementierung und Aufrechterhaltung von Energiemanagementsystemen

Hier gelangen Sie zu den Antworten auf die häufigsten Fragen zu Carbon Leakage.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne:

Konstantin Pientka
PROBIOTEC GmbH
Tel: +49 2421 – 69 09 33 62
Mail: k.pientka@weyer-gruppe.com