Datenerfassung der Bundesnetzagentur zum Gasverbrauch 

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Aufgrund der außenpolitischen Spannungen bereitet sich die Bundesnetzagentur auf den Fall eines Gas-Lieferstopps von russischem Gas nach Deutschland vor. Am 30.03.2022 rief die Bundesregierung die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Welche Auswirkungen dein Gas-Lieferstopp auf die deutsche Industrie haben könnte und welche Rolle erneuerbare Energien dabei spielen, thematisierten wir bereits in einem älteren Artikel.  

Nun kündigte die Bundesnetzagentur eine verpflichtende Datenerfassung von Gas-Großverbrauchern an, um die Vorgehensweise für den Notfall planen zu können. Gasverbraucher werden hier in drei Gruppen unterteilt.  

Gruppe eins sind die Kleinstverbraucher. Hier werden standardisierte Lastprofile angewendet und es gibt vorerst keine Einschränkung im Gasbezug. Kleinstverbraucher haben laut dem aktuellen Stand eine maximale Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und eine maximale jährliche Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden. 

Gruppe zwei umfasst die kleinen und mittleren Verbraucher. Hier liegt die Anschlussleistung bei bis zu 10 Megawatt und es besteht die Gefahr einer Einschränkung in der Belieferung im Falle eines Gasmangels. Diese Gruppe sollte sich mit ihrem lokalen Gasnetzbetreiber auseinandersetzen. Nur wenn diesem die Verbrauchscharakteristika bekannt sind, kann diese Gruppe fehlerhafte Pauschalisierungen abwenden.  

Die Gruppe der Großverbraucher (Gruppe drei) verzeichnet eine Anschlussleistung von über 10 Megawatt. Dazu zählen in Deutschland geschätzt 2500 Unternehmen. In den kommenden Wochen führt die Bundesnetzagentur eine Abfrage dieser Unternehmen durch. Dabei geht es unter anderem um die Verbrauchcharakteristika, Flexibilitäten und Mindestlasten der Unternehmen. Ziel ist es, Verbrauchsblöcke zu definieren, die im Notfall abgeschaltet werden können. Die Umfrage findet voraussichtlich Anfang Mai vom 02.05.2022 bis 15.05.2022 statt. 

Die weyer gruppe empfielt Industrieunternehmen fristgerecht an der Abfrage teilzunehmen. 

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