Explosionsschutz im Rahmen einer Schiffsverladung der Chemie Industrie

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Zur Herstellung unterschiedlichster Produkte ist es in unserer globalisierten Welt unerlässlich Rohstoffe vom Ursprungsland zum Standort der Weiterverarbeitung zu transportieren. Dabei werden ca. 90% des grenzüberschreitenden Warenhandels auf dem Seeweg transportiert. Die Menge der transportierten Chemikalien stieg dabei jährlich an und wies 2017 2% der per Schiff transportierten Gesamtmenge auf. (Quelle: https://geohilfe.de/welthandel-seeweg-visualisiert/)

Bei Schiffsverladungen gibt es zahlreiche Risiken und Vorkehrungen, die beachtet werden müssen. Das Transportgut muss unbeschadet auf das Schiff gelangen, die Technik soll funktionieren und alle Anwesenden müssen ausreichend geschützt sein. Die Risiken nehmen jedoch zu, wenn es sich bei den zu verladenen Gütern um chemische Stoffe handelt.

Die horst weyer und partner gmbh, Mitglied der weyer gruppe, wurde von einem Unternehmen der chemischen Industrie beauftragt, eine Schiffsverladung mit Explosionsgefährdung zu prüfen. Dabei handelte es sich um eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 und Anhang 2 Abs. 3 Nr. 5.1, 5.2 und 5.3 der Betriebssicherheitsverordnung. Für die Prüfungen hat der Gesetzgeber unterschiedliche Mindestfristen festgelegt. Außerdem müssen die Prüfungen laut Gesetz ohne weitere Aufforderung durch den Anlagenbetreiber veranlasst werden. Hier entlastet Sie die weyer gruppe gerne.

Die Prüfung der Schiffsverladung ließ sich in folgende drei Themenblöcke unterteilen:

  1. Zunächst wurden die für die Prüfung benötigten Unterlagen in Augenschein genommen. Welche Unterlagen von Nöten waren, wurde in einem vorherigen Beratungsgespräch erklärt.
    Bei der Begutachtung der besagten Unterlagen achtete der Experte der weyer gruppe besonders auf die Vollständigkeit, sowie die Plausibilität des Inhalts.
  2. Anschließend erfolgte die Prüfung der Anlage. Diese erfolgte im Hinblick auf die zuvor genannten Dokumente.
    Befindet sich die Anlage in einem der BetrSichV entsprechenden Zustand? Kann diese sicher betrieben werden? etc.
  3. Der dritte Teil der Prüfung umfasst die Begutachtung, ob die zuvor festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind.

Abschließend wurden die Prüfergebnisse in der Prüfaufzeichnung zusammengefasst. Dabei wurde der Inhalt des Dokuments auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erstellt und dem zufriedenen Kunden übergeben.
Insgesamt dauerte die Bearbeitung etwa eine Woche.

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Haben Sie eine Frage oder benötigen ebenfalls eine Prüfung?
Melden Sie sich gerne bei uns:

Friedrich Bezdekovsky
Leiter EMSR- Technik
Tel: +49 (0) 24 21 – 69 09 11 81
E-Mail: f.bezdekovsky@weyer-gruppe.com