Stephan Gebhard – KAS 51 und Co – Anforderungen und Auswirkungen der aktuellen Regelwerke

878 494 Maresa Matejit-Papka

Am 18. Juni 2020 findet zum 17. Mal das Kolloquium der weyer gruppe statt. Veranstaltungsort ist jedoch diesmal nicht der denkmalgeschützte Schillingspark in Düren-Gürzenich, zwischen Aachen und Köln, sondern das Internet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die weyer gruppe umgeplant und veranstaltet zum ersten Mal in der Firmengeschichte einen interaktiven Live-Stream. Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung finden Sie hier. Das Fokusthema könnte aktueller nicht sein: Der Branchenaustausch dreht sich diesmal rund um die Cyber Security für Maschinen und Anlagen. Insgesamt sieben Referenten werden ihre Expertise und Erfahrungen zum Thema darlegen. Um Sie auf den Thementag einzustimmen, werden wir in den nächsten Wochen unseren Moderator und die sieben Redner vorstellen. 

 

Stephan Gebhard arbeitet seit 2015 als Dezernent für Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination am Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW in Essen. Er studierte zunächst Umweltschutz an der Fachhochschule Bingen und baute anschließend ein Studium in Umweltingenieurwesen an der Universität Kassel darauf auf. 2020 beendete er sein berufsbegleitendes Fernstudium der IT-Sicherheit.

Unter anderem ist Stephan Gebhard Mitglied des Arbeitskreises „Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter“ der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Aus diesem Arbeitskreis entstand Ende 2019 der gleichnamige Leitfaden, der bei der Bewertung von Cyber Security von Anlagen und Maschinen eine Orientierungshilfe und Arbeitsgrundlage darstellt. Hierbei handelt es sich um eine Überarbeitung des Leitfadens SFK-GS 38. Der Abschnitt „Schutz vor cyberphysischen Angriffen“ ist eine der Neuerungen des Leitfadens und definiert den Betreiber einer Anlage eindeutig als verantwortlich, „das Risiko durch cyberphysische Angriffe zu bewerten und ggf. notwendige technische und organisatorische Gegenmaßnahmen zu ergreifen“.

Während des Kolloquiums wird Stephan Gebhard die Perspektive der Behörde übernehmen und sich auf die praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung nach KAS 51 fokussieren. Er wird in seinem Vortrag „KAS 51 und Co – Anforderungen und Auswirkungen der aktuellen Regelwerke“ darstellen, welche Auswirkungen Regelwerke wie KAS 51, VDI 2180, IEC 62443 etc. auf das bisherige Arbeiten von Anlagebetreibern und Behörden haben. Zudem wird sein Vortrag eine Einschätzung für Betreiber enthalten, wie sie diesen neuen Anforderungen gerecht werden können.

Erfahren Sie hier mehr über das Kolloquium am 18. Juni 2020.

Melden Sie sich hier kostenlos und unverbindlich zum Kolloquium an oder direkt via E-Mail an: kolloquium@weyer-gruppe.com.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gern bei uns:

Maresa Matejit-Papka
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 24 21 – 69 09 11 19
E-Mail: m.matejit@weyer-gruppe.com