Detailaufnahme von schwappendem Wasser

Prüfungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen während der Corona-Krise

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Einige Bundesländer sowie der Koordinierungskreis der anerkannten Sachverständigenorganisationen haben weitestgehend gleichlautende Empfehlungen zum Vorgehen bei der Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / AwSV-Anlagenprüfung zur Zertifizierung von Fachbetrieben (AwSV) während der Corona-Krise veröffentlicht. Eine ähnliche Vorgehensweise wurde teilweise bereits vom TÜV e.V. empfohlen.

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Die Vorgehensweisen der Bundesländer und des Koordinierungskreises sieht folgendes vor:

Im Fall, dass ein Anlagenbetreiber eine Prüfung aufgrund einer Schließung oder einer Zutrittsbeschränkung zurückzieht, wird der Betreiber gebeten, die zuständige Behörde über den Entfall oder die Verschiebung des Termins zu informieren. Sobald die Corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben werden, soll der Betreiber die Prüfung laut TÜV vor Ort nachholen lassen. Eine reine Papier-Prüfung sei nicht zulässig.

Fällt die AwSV-Anlagenprüfung während der Corona-Krise aufgrund nicht realisierbarer Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Virus-Ausbreitung aus, so soll ebenfalls die Behörde informiert und die Prüfung nach den Einschränkungen nachgeholt werden. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sollten sich an den Vorgaben des Robert Koch Instituts orientieren.

Kann eine wiederkehrende Fachbetriebsüberprüfung nicht stattfinden, so soll das Zertifikat zur Prüfung vor Ort auf eine beschränkte Zeitdauer von beispielsweise sechs Monaten ausgestellt werden. Außerdem wird eine Videokonferenz im Rahmen eines „Fachgesprächs“ empfohlen, um falls möglich bekannte Referenzlagen zu bewerten. Bei zusätzlicher Erfüllung der anderen Kriterien kann die maximale Gültigkeit des Zertifikats verlängert werden. Im Falle der sechs Monate wird es auf weitere anderthalb Jahre verlängert.

Bei fehlenden Schulungsnachweisen sollte ebenfalls eine beschränkte Zeitdauer zur Nachholung der Schulung ausgestellt werden. Diese ist nach der Beendigung der Einschränkungen nachzuholen, jedoch gilt zu beachten, dass die Verschiebung keinen Einfluss auf den zweijährlichen Turnus der Schulungen hat. Eine im März 2020 anfallende Prüfung, die um sechs Monate verschoben wird, muss somit im März 2022 nachgeholt werden.

Anlagenbetreiber, die Ihre Mitarbeiter auch in Zeiten der Corona-Krise pünktlich schulen wollen, egal wo diese sich befinden, haben mithilfe des e-Learning-Tools der weyer gruppe die Möglichkeit kontaktlose Online-Schulungen zu realisieren.

Eine Anlage, die vor der Inbetriebnahme nicht geprüft wurde, kann ohne die Prüfung besagte Inbetriebnahme nur in besonderen Fällen, mit der Zustimmung der Behörde vornehmen.

Zur Vermeidung einer „Bugwelle“ sowohl bei Prüfungen als auch bei Fachbetriebszertifizierungen, die nach Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen nur langsam und mit hohem Aufwand abgebaut werden kann, sollten Kunden gebeten werden, soweit möglich anstehende Prüfungen durchführen zu lassen.

Wie die weyer gruppe in der aktuellen Lage vor-Ort-Prüfungen organisiert und welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sie im Rahmen der vor-Ort-Prüfungen zum Schutz des Kunden vornimmt, können Sie hier nachlesen.

Gerne weisen wir noch auf den neuen Websitebereich Consulting 4.0 hin, der auf die kontaktlose und digitale Abwicklung unserer Consultingleistungen abzielt.

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