Dass eine Explosion in einem Tankterminal aufgrund extrem entzündbarer Stoffe wie Rohöl, Erdöl oder Flüssiggas besonders verheerende Folgen haben kann, liegt auf der Hand. Nicht ohne Grund sind beispielsweise Autogas-Tankstellen verpflichtet, sich an die höchsten Sicherheitsstandards zu halten.
Es herrschen besonders strenge Explosionsschutzrichtlinien, die regelmäßig weiterentwickelt werden und laufende Überprüfungen des Ist-Zustandes erforderlich machen. Das erscheint manchen Anlagenbetreibern möglicherweise störend im Arbeitsablauf, ist jedoch in der Regel mit den richtigen Ansprechpartnern nicht so aufwendig wie gedacht und schnell erledigt. Außerdem dient der Explosionsschutz in einem Tankterminal oder anderen Anlagen selbstverständlich der allgemeinen Sicherheit im Betrieb.
Der Betreiber eines deutschen Tanklagers hat die weyer gruppe mit der Erstellung eines Explosionsschutz-Dokuments beauftragt. Dabei ging es um die Teilanlagen: Tanklager, Tankrohrleitungen und Pumpen, TKW- und KWG-Verladungen, Verladeleitungen sowie weitere Einrichtungen.
Die Explosionsschutz-Dokumente für die Teilanlagen, die die weyer gruppe erstellte, beinhalten neben anderen Punkten beispielsweise die Definition der Stoffdaten, die Zoneneinteilung (TRBS 2152 Teil 2 TRGS 722), die Zündquellenbewertung (TRGS 723), den konstruktiven Explosionsschutz (GBU TRBS 2152 Teil 3) und die Ex-Zonenpläne.
Die Erstellung der Explosionsschutz-Dokumente in einem Tankterminal läuft wie folgt ab:
- Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten
- Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Erstellung der Explosionsschutzdokumente im Entwurf
- Durchsprache der Explosionsschutzdokumente mit dem Kunden
- Erstellung der Endfassung der Explosionsschutzdokumente
- Übersendung der Explosionsschutzdokumente an den Kunden im PDF-Format
Nächste Woche berichten wir über die Gefährdungsbeurteilung in einem Tankterminal.
Benötigen Sie ebenfalls ein Explosionsschutz-Dokument oder haben Sie einfach eine Frage zum Explosionsschutz in einem Tankterminal?
Melden Sie sich gerne bei uns:
Peter Nöldeke
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 41 06 – 64 04 20 2
E-Mail: p.noeldeke@weyer-gruppe.com