Nachdem wir letzte Woche über den Explosionsschutz in einem Tankterminal berichtet haben, geht es dort nun mit der Gefährdungsbeurteilung weiter. Diese unterliegt dem Arbeitsschutzgesetz und bezeichnet die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmittel werden durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert. Die Forderung der Beurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Tätigkeiten bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung.
Die Gefährdungsbeurteilung des Tankterminals gliederte der Experte der weyer gruppe in folgende Abschnitte:
- Grundlegende organisatorische Faktoren
- Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
- Gefährdung durch ergonomische Faktoren
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch Stoffe
- Gefährdungen durch Brände/Explosionen
- Biologische Gefährdungen
- Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Psychische Belastungsfaktoren
- Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung erfolgte unter anderem auch die Ermittlung und Dokumentation der erforderlichen Prüffristen für Arbeitsmittel, Druck- und Ex-Anlagen.
Die zu beurteilende Anlage
wurde in die Arbeitsbereiche LSFO-Anlage, Fackelanlage, Dampferzeugung,
Kühlturm, Abwasseraufbereitungsanlage und Pumpengruppen eingeteilt. Der Erste
war die Destillationsanlage, welche den technischen Zweck hat das
voraufbereitete Rohöl atmosphärisch zu destillieren.
Beim zweiten Arbeitsbereich handelte es sich um die Notfackel der LSFO-Anlage.
Diese ist im Falle einer Betriebsstörung in der Lage, die geforderte Menge des
brennbaren Inventars der Destillationskolonne einer kontrollierten Verbrennung
zuzuführen. Im dritten Arbeitsbereich wird das Rohöl erhitzt und es wird
Prozessdampf für die Temperaturführung der Destillationskolonne erzeugt. Im
vierten Arbeitsbereich befindet sich das Kühlwassersystem, welches die
Raffinerie mit der nötigen Kühlleistung versorgt. Im fünften Arbeitsbereich werden
ölhaltige Abwasserströme der Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Im sechsten Arbeitsbereich
befinden sich die Pumpengruppen, welche zum verpumpen der Einsatzmedien und
Produkte eingesetzt werden.
Für die der Beurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen waren insgesamt 31 Gefahrstoffe relevant und wurden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher betrachtet. Die Tätigkeiten in der Anlage lassen sich in Kontroll- und Inspektionsgänge, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Revisionsarbeiten im Stillstand sowie Prozessüberwachung und Prozesssteuerung zusammenfassen.
Abschließend wurden alle aus der Beurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen in einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, welche es dem Kunden ermöglicht die Priorisierung der Maßnahmen, die Benennung eines Verantwortlichen für die Realisierung und die Festlegung des angestrebten Umsetzungstermins festzulegen und nachzuhalten.
Falls Sie Fragen haben oder selbst eine Gefährdungsbeurteilung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns:
Peter Nöldeke
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 41 06 – 64 04 20 2
E-Mail: p.noeldeke@weyer-gruppe.com
Felix Kalienke
horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 (0) 4106 – 64 04 20 4
E-Mail: f.kalienke@weyer-gruppe.com