buddhistisches kloster braucht eine stellungnahme wegen eines stoerfallbetriebs

Neubau eines buddhistischen Klosters in der Nähe eines Störfallbetriebes

878 494 Juri Lasse Raffetseder

In Hannover soll als Ergänzung zum Betrieb einer der größten Buddhistischen Pagoden Europas ein Buddhistisches Institut (Kloster) errichtet werden.

Da das vorgesehene Planungsgrundstück für den Neubau des Klosters jedoch innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Störfallbetriebes liegt und ein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes darstellt, muss im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung untersucht werden, ob eine Nutzung möglich ist.

Die horst weyer und partner gmbh wurde beauftragt, mithilfe des Gutachtens zu prüfen, ob das Schutzziel entsprechend Artikel 13 der Seveso- III-Richtlinie für die vorgesehene Nutzung erreicht werden kann bzw. ob entsprechende Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.

Für die Erstellung des Gutachtens wurden unterschiedliche Planungsunterlagen, bereits erstellte Gutachten, relevante Gesetze, Verordnungen, Leitfäden und Empfehlungen herangezogen.

Nach einer detaillierten Analyse des geplanten Bauvorhabens des Klosters und der eingesetzten bzw. genehmigten Stoffe gemäß Störfallverordnung wurden umfangreiche Ausbreitungsrechnungen toxischer Stoffe u. a. unter Berücksichtigung verschiedener Luftwechselzahlen, Schließen von Fenstern, Abstellen von Belüftungs- und Klimaanlagen durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden sowohl tabellarisch als auch zeichnerisch im Gutachten festgehalten und es wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden verschiedene Maßnahmen und Empfehlungen wie z. B. gasdichte Ausführung des Gebäudes, Detektion von freigesetzten Stoffen erarbeitet, um einen planerischen Konflikt zu vermeiden.

Somit steht der Errichtung des Neubaus des Klosters nichts mehr im Weg und die Grundsteinlegung ist für Mai 2024 geplant.

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Dr. Klaus Wörsdörfer
weyer gruppe | horst weyer und partner gmbh
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