Siedlungsentsorgungsunternehmen müssen ab 2024 die Cyber Security Vorgaben der Kritis Verordnung erfüllen

Kostenloses Seminar: Entsorgungsunternehmen müssen ab 2024 die Cyber-Security-Vorgaben der KRITIS erfüllen

878 494 Juri Lasse Raffetseder

Entsorgungsunternehmen müssen ab dem 01.01.2024 die Cyber-Security-Vorgaben der neuen KRITIS-Verordnung erfüllen.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (in Kraft seit 2021) wurde der KRITIS-Sektor Siedlungsabfallentsorgung neu eingeführt. Eine Verordnung zur Konkretisierung, welche Entsorgungsunternehmen genau betroffen sind, stand bisher aus.

Mit der vierten Änderung der KRITIS-Rechtsverordnung (BSI-KritisV), die derzeit im Referentenentwurf vorliegt, wurden die Schwellenwerte nun festgelegt.

Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, was bedeutet, dass Betreiber in der Siedlungsabfallentsorgung ab dem 01.01.2024 prüfen müssen, ob ihr Unternehmen vom neuen Gesetz betroffen ist. Anschließend müssen sie sich bis zum 01.04.2024 beim BSI registrieren.

Warum Entsorgungsunternehmen unter die neue Cyber-Security-Richtlinie fallen, ab welchen Schwellenwerten diese darunterfallen sollen und was im Falle dessen zu beachten ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen Online-Seminar am 12.12.2023.

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Dr. Florian Merkel
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